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> Aufenthaltszweck Studium
> Aufenthalt zur Teilnahme an einem Sprachkurs, zur Teilnahme an einem Schüleraustausch oder zum Schulbesuch
> Aufenthalt zum Zweck der schulischen Berufsausbildung
> Aufenthalt zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung
> Aufenthalt zum Zweck der Suche nach einem Ausbildungsplatz
> Aufenthalt zum Zweck eines studienbezogenen Praktikums EU
> Aufenthalt zum Zweck der Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer:innen
> Aufenthalt zum Zweck der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation
> Aufenthalt zum Zweck der Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung mit begleitender beruflicher Anerkennung
> Aufenthalt zum Zweck der Anerkennung einer Berufsqualifikation im Rahmen von Vermittlungsabsprachen
> Aufenthalt zum Zweck des Ablegens einer Kenntnis- oder Eignungsprüfung
> Aufenthalt zum Zweck der Durchführung einer Qualifikationsanalyse
> Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche nach dem Studium, der qualifizierten Berufsausbildung oder nach Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation
> Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 2 ARB 1/80
> Studienaufenthalt von Unionsbürger:innen
> Familiennachzug zu Studierenden; Erwerbstätigkeit nachgezogener Ehegatten von Studierenden
TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN ZUR ONLINE-TEILNAHME
HYBRID-SEMINAR: Aufenthalt von Ausländer:innen und Unionsbürger:innen zum Zweck des Studiums oder der Ausbildung
Dozent
Wolfgang Sachsenmaier
Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart, a. D.Inhalte
Das Aufenthaltsgesetz regelt nunmehr explizit den Aufenthalt zum Zweck des Studiums und der sonstigen Ausbildung im Bundesgebiet. Mit dem Zuwanderungsgesetz sollte u. a. das Interesse der deutschen Wirtschaft an qualifizierten Arbeitskräften sowie an der Förderung der Attraktivität des Studienortes Deutschland im internationalen Vergleich („Wettbewerb um die besten Köpfe“) umgesetzt werden. Die Hochqualifizierten-Richtlinie ist in deutsches Recht umgesetzt worden mit dem Ziel, den Standort Deutschland für gut ausgebildete ausländische Zuwanderer:innen noch attraktiver zu machen. Aufgrund der mittlerweile in deutsches Recht umgesetzten REST-Richtlinie gibt es nunmehr einen Rechtsanspruch der Studierenden auf Erteilung der betreffenden Aufenthaltserlaubnis, außerdem wurde die Situation von Studienabbrechern verbessert. Der Gesetzgeber hat die REST-Richtlinie zudem zur umfassenden Neugestaltung des 3. Abschnitts des Aufenthaltsgesetzes genutzt. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurden die Vorschriften des 3. und 4. Abschnitts des Aufenthaltsgesetzes neu strukturiert und umfassend neu gefasst. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung hat zu weiteren erheblichen Änderungen im 3. Abschnitt von Kapitel 2 des Aufenthaltsgesetzes geführt. Der Spurwechsel wurde nunmehr weitreichend ermöglicht.> Aufenthaltszweck Studium
- Bildungseinrichtungen, Ausbildungsphasen des Studiums
- Rechtsanspruch bzw. Ermessen, Versagungs- und Ablehnungsgründe
- Sprachkenntnisse, Lebensunterhalt, Wechsel des Aufenthaltszwecks
- Studienvorbereitende Maßnahmen und Pflichtpraktikum
- Visumpflicht, Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
- Ausübung einer Beschäftigung während des Studiums
- Vollzeitstudium als Hauptzweck des Aufenthalts
- Mobilitätsrecht für Studierende
- Langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige
> Aufenthalt zur Teilnahme an einem Sprachkurs, zur Teilnahme an einem Schüleraustausch oder zum Schulbesuch
> Aufenthalt zum Zweck der schulischen Berufsausbildung
> Aufenthalt zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung
> Aufenthalt zum Zweck der Suche nach einem Ausbildungsplatz
> Aufenthalt zum Zweck eines studienbezogenen Praktikums EU
> Aufenthalt zum Zweck der Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer:innen
> Aufenthalt zum Zweck der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation
> Aufenthalt zum Zweck der Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung mit begleitender beruflicher Anerkennung
> Aufenthalt zum Zweck der Anerkennung einer Berufsqualifikation im Rahmen von Vermittlungsabsprachen
> Aufenthalt zum Zweck des Ablegens einer Kenntnis- oder Eignungsprüfung
> Aufenthalt zum Zweck der Durchführung einer Qualifikationsanalyse
> Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche nach dem Studium, der qualifizierten Berufsausbildung oder nach Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation
> Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 2 ARB 1/80
> Studienaufenthalt von Unionsbürger:innen
> Familiennachzug zu Studierenden; Erwerbstätigkeit nachgezogener Ehegatten von Studierenden
Zielgruppe
Mitarbeiter:innen der Ausländerbehörden und Regierungspräsidien, die bereits über berufliche Erfahrung in der Ausländerverwaltung verfügenZiele
Vermittlung von Rechtskenntnissen im Hinblick auf die vornehmlich im Dritten Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes enthaltenen AufenthaltstitelHinweise
Diese Veranstaltung wird im HYBRID-Format durchgeführt. Sie entscheiden, ob Sie Online (am PC, Laptop, etc.) oder in Präsenz (vor Ort) teilnehmen.TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN ZUR ONLINE-TEILNAHME
- Sie benötigen ein mit dem Internet verbundenes Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), sowie eine stabile Internetverbindung.
- Ihr Endgerät sollte über Mikrofon und Webkamera verfügen, um sich verbal und visuell zu beteiligen.
- Ihr Gerät muss Ton wiedergeben können; über Lautsprecher oder Kopfhörer. Optional ist die Teilnahme per Telefon möglich, um Ton zu empfangen.
- Die Teilnahme erfolgt direkt über einen Internet Browser und erfordert keine weitere Software oder Plug-Ins.
- Uneingeschränkt funktionieren die Browser Chrome, Microsoft Edge und Safari (jeweils in der aktuellen Version). Wir empfehlen „Chrome“. Den Internet Explorer von Microsoft bitte nicht verwenden!
- Wichtig: Starten Sie den Browser direkt auf Ihrem PC! Citrix- oder Remote-Desktop-Umgebungen sowie Internetzugänge, die über eine VPN-Verbindung hergestellt werden, können zu Problemen führen.
- Testen Sie bei Bedarf den Zugang vorab unter: http://webinare.vwa-digital.de
- Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie nach der Anmeldung per Mail. Bitte überprüfen Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners. Bewahren Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten sicher auf, da diese ihre Gültigkeit für alle zukünftigen Online-Veranstaltungen behalten.
- Selbstverständlich können Sie für die Teilnahme auch ein privates Endgerät nutzen.
- 30 Min. vor Beginn ist der Webinar-Raum geöffnet. In diesem „Check-In“-Zeitfenster helfen wir Ihnen mögliche technische Probleme zu beheben.
- Bei technischen Problemen rufen Sie unsere IT-Service-Hotline unter 0711 21041-9999 an.
- Begleitunterlagen stehen i.d.R. einen Werktag vor dem Veranstaltungstermin zum Download über Ihre Zugangsdaten für Sie bereit. Die Unterlagen sind ca. 1 Woche verfügbar.
- Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie per E-Mail.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.
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