IHK-Fortbildungsprüfung / Zulassungsvoraussetzungen
Die Fortbildungsprüfung wird von der IHK Region Stuttgart in schriftlicher und mündlicher Form abgenommen.
Zur Prüfung wird von der IHK zugelassen, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
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Eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf für den Bereich Güterverkehr und Logistik ODER
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Eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis** ODER
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Den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis** ODER
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Eine mindestens fünfjährige Berufspraxis**.
** Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirts/einer Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik haben. Sie muss bis zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein.
Ein Antrag auf Zulassung muss vor Lehrgangsbeginn bei der IHK Region Stuttgart gestellt werden. Den Link zum Online-Zulassungsantrag findest du hier.
Ausbildereignung: Wer die Prüfung zum/zur "Fachwirt/in für Güterverkehr und Logistik" bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbildereignung befreit.