Grundsätzliches
Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten
Bundesministerium des Innern und für Heimat
„Maßgeblich für Beförderungen ist das Leistungsprinzip: Beförderungen erfolgen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Zumeist sind ein Wechsel auf einen höher bewerteten Dienstpostens sowie eine Erprobung auf diesem Dienstposten erforderlich. Da Beamtinnen und Beamte auf Planstellen geführt werden, ist für eine Beförderung auch Voraussetzung, dass eine höher bewertete Planstelle zur Verfügung steht.
Mit gezielter Fortbildung werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes weiter qualifiziert.“
Voraussetzungen Aufstiegsfortbildung "mittlerer in den gehobenen Dienst“
Mit Inkrafttreten des Dienstrechtsreformgesetzes (DRG) zum 1. Januar 2011 haben sich die Rahmenbedingungen der „Seminarreihe Aufstiegsfortbildung“ geändert. Ein Kernelement des DRG ist die Modernisierung des Laufbahnrechts. Die zentralen Punkte zum Thema „Aufstieg“ sind folgende:
- Die Durchlässigkeit zwischen den Laufbahnen wurde verbessert und die Altersgrenzen wurden abgeschafft
- Das DRG stärkt die Eigenverantwortung des Dienstherrn. Dieser entscheidet grundsätzlich über den Aufstieg in eine höhere Laufbahn und deren Umfang
- Kein Aufstieg ohne Qualifizierung
- Voraussetzungen siehe §22 Landesbeamtengesetz (LBG) Baden-Württemberg)
Qualifizierungsreihe Aufstiegsfortbildung „mittlerer in den gehobenen Dienst“
Die Qualifizierungsreihe der Württ. VWA bereitet seit über 30 Jahren für den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst vor. Sie vermittelt - systematisch und fundiert - breit gefächertes Wissen für die Praxis.
Das Qualifizierungskonzept ist modular aufgebaut: