
Der Lehrgang vermittelt praxisorientiertes Fachwissen, soziale und persönliche Kompetenzen sowie Methoden- und Führungskompetenzen, die für die Übernahme gehobener Funktionen mit Führungsverantwortung in der Verwaltung erforderlich sind und eine Eingruppierung über die Tarifstufe 9a TVÖD hinaus ermöglichen.
Der berufsbegleitende Lehrgang wird im Blended-Learning-Format durchführt. 80 % der Lehrinhalte werden online über ein Videokonferenzsystem vermittelt, 20 % in Präsenz an den zwei alternativen Lehrgangsorten in Stuttgart und Tübingen (insgesamt drei Präsenzwochen sowie ca. vier weitere Präsenztage).
Der Lehrgang bereitet auf die Fortbildungsprüfung „Verwaltungsfachwirt/in“ auf Grundlage der Zweiten Prüfung nach der Entgeltordnung und der Prüfungsordnung der Württembergischen VWA vor.
Der Lehrgang gliedert sich in zwei Teile, die jeweils mit schriftlichen und praktischen / mündlichen Prüfungen abschließen.

Über die Zulassung zum Lehrgang und zur Prüfung entscheidet der Lehrgangsanbieter. Zur Prüfung zugelassen werden kann, wer zu Prüfungsbeginn Folgendes nachweisen kann (bei Lehrgangsbeginn im Sept. 2026 ist Prüfungsbeginn im Dez. 2027):
Der VWA-Lehrgang im Blended-Learning-Format (ca. 80 % Online- / 20 % Präsenzunterricht) bietet entscheidende Vorteile gegenüber reinen Präsenzformaten:
Unser Ansatz lautet „Aus der Praxis für die Praxis“:
Das Dozierendenteam besteht aus lehr- und praxiserfahrenen Lehrkräften, die hauptberuflich in der Regel in (Kommunal-)Verwaltungen tätig sind.
Die Württ. VWA ist anerkannter Bildungsträger nach dem Bildungszeitgesetz BW und zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015. Bezogen auf die Fortbildung „Verwaltungsfachwirt/-in“ gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, die hier eingesehen werden können.
Die Teilnahmebedingungen, die unter anderem die Regelungen zum Rücktritt oder zur Kündigung enthalten, können auch im Rahmen der Online-Anmeldung gelesen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Für die verbindliche Vornahme der Online-Anmeldung bzw. deren Abschluss ist die Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen erforderlich. In diesem Zusammenhang wird auch die Regelung zum Widerruf nach erfolgter Anmeldung aufgeführt.

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