Verwaltungsfachwirt

Fortbildungslehrgang

Blended-Learning-Format

Fortbildungslehrgang Verwaltungsfachwirt/in 2025 - 2027

auf Grundlage der Zweiten Prüfung nach der Entgeltordnung

 

Der Fortbildungslehrgang „Verwaltungsfachwirt/in“ ist ein berufsbegleitendes Qualifizierungsangebot für Beschäftigte / Angestellte aus dem allgemeinen Verwaltungsbereich des öffentlichen Dienstes (Kommunal- und Landesverwaltung).

 

Der Fortbildungslehrgang bereitet auf die Fortbildungsprüfung „Verwaltungsfachwirt/in“ auf Grundlage der Zweiten Prüfung nach der Entgeltordnung und der Prüfungsordnung der Württembergischen VWA vor. Dabei werden praxisorientiertes fundiertes Fachwissen, soziale und persönliche Kompetenzen sowie Methoden- und Führungskompetenzen vermittelt, die für die Übernahme gehobener Funktionen mit Führungsverantwortung in der Verwaltung erforderlich sind. 

 

Der berufsbegleitende Lehrgang wird im Blended-Learning-Format durchführt. 80 % der Lehrinhalte werden online über ein Videokonferenzsystem vermittelt, 20 % in Präsenz (insgesamt drei Präsenzwochen sowie weitere ca. drei Präsenztage) an den zwei alternativen Lehrgangsorten in Stuttgart und Tübingen.

Online-Anmeldung zum Lehrgang

bis 15.05.2025 anmelden!

Zur Anmeldung
29.04.2025 16:30 Uhr

Online-Info-Veranstaltung | Lehrgang Verwaltungsfachwirt/in

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Information und Beratung

Lehrgangsort Stuttgart

Lehrgangsort Tübingen

Lehrgangsinhalte

Der Fortbildungslehrgang gliedert sich in zwei Teile, die jeweils mit schriftlichen und praktischen / mündlichen Prüfungen abschließen.

Teil I: Grundlegende und handlungsspezifische Qualifikationen
Umfang: 600 UE
 

  • Staats- und Verfassungsrecht, Europarecht, Politik
  • Bürgerliches Recht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungslehre, Datenschutz
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • Verwaltungsbetriebswirtschaft, Controlling, Rechnungswesen, Volkswirtschaft
  • Kommunalrecht
  • Kommunales Wirtschafts- und Finanzwesen
  • Abgabenrecht
  • Personalwesen
  • Sozial- und Jugendhilfe

Teil II: Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
sowie Führungskompetenzen
Umfang: 120 UE

  • Vermittlung der Ausbildereignung
    i. S. v. § 2 der Ausbildereignungsverordnung
  • Vermittlung von Führungskompetenzen

Fakten / Quick Facts

Abschluss

Abschluss

Verwaltungsfachwirt/in
Fachrichtung Kommunal- und Landesverwaltung
auf Grundlage der Zweiten Prüfung nach der Entgeltordnung

Lehrgangsformat

Lehrgangsformat

Blended-Learning
80% online / 20% Präsenz vor Ort
berufsbegleitend

Lehrgangsorte

Lehrgangsorte

Präsenzunterricht an zwei alternativen Orten:

  • Stuttgart, VWA-Bildungshaus
  • Tübingen, Regierungspräsidium

Beginn und Dauer

Beginn und Dauer

  • 15. September 2025
    (1. Präsenzwoche 15. - 19.09.2025)
  • 2 Jahre 
    (2. Präsenzwoche Juli 2026, 
    3. Präsenzwoche Nov. 2026)
  • 720 Unterrichtsstunden

Lehrgangszeiten

Lehrgangszeiten

  • Mo. bis Fr.: 09:00 - 16:15 Uhr 
    (bei Präsenzwochen vor Ort)*
  • Mo. / Mi.: 16:00 - 19:15 Uhr (online)
  • Fr.: 14:00 - 17:15 Uhr (online)
  • Sa.: 08:30 - 13:30 Uhr (online)

Online-Unterricht an max. drei Terminen pro Woche, darunter i. d. R. ein Samstag pro Monat

* reiner Unterrichtsumfang sechs Zeitstunden je Präsenztag vor Ort entsprechend Bildungszeitgesetz BW

Gebühren

Gebühren

Gesamtgebühr: 5.520 EUR

  • Lehrgangsgebühr: 4.920 EUR
  • Prüfungsgebühr: 600 EUR
  • Zahlbar in fünf Raten

Zielgruppe

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an Beschäftigte / Angestellte in der Kommunal- und Landesverwaltung mit entsprechender einschlägiger Berufspraxis im öffentlichen Dienst.

Anmelde-/Zulassungsverfahren

Anmelde-/Zulassungsverfahren

  • Online-Anmeldung in der Zeit von 01.03. - 15.05.2025 auf dieser Website möglich.
  • Die Zulassung erfolgt in der Reihenfolge der Online-Anmeldung bei der Württ. VWA unter Berücksichtigung der angegebenen Priorität/en bezüglich des Lehrgangsorts.

Lehrgangsprogramm zum Download

Lehrgangsprogramm herunterladen

Zulassungsvoraussetzungen / Berufspraxis

Über die Zulassung zum Lehrgang und zur Prüfung entscheidet der Lehrgangsanbieter. Zur Prüfung zugelassen werden kann, wer zu Prüfungsbeginn Folgendes nachweisen kann:

  • Verwaltungsfachangestellte/r mit Ausbildungsabschlussprüfung (und 3-jähriger einschlägiger Berufspraxis)
  • Beschäftigte/r mit der Ersten Prüfung nach der Entgeltordnung (VKA) bzw. Angestelltenprüfung I (und 3-jähriger einschlägiger Berufspraxis)
  • Absolvierende/r der Staatsprüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst und den mittleren Dienst der allg. Finanzverwaltung (und 3-jähriger einschlägiger Berufspraxis
  • Personen mit einer mind. 6-jährigen einschlägigen Berufspraxis in den o.g. oder vergleichbaren Tätigkeiten

Blended-Learning-Format

Gegenüber reinen Präsenz-Formaten bietet der VWA-Lehrgang mit seinem Blended-Learning-Format (80% Online- / 20% Präsenz-Unterricht) eine Reihe von Vorteilen:

  • Sie sparen wertvolle Zeit und Reisekosten
  • Begrenzter Einsatz von Urlaubs- und Gleitzeit durch zeitlich optimierte Lehrveranstaltungen am Rande der üblichen Kernarbeitszeiten (außer Blockwochen)
  • Beruf, Freizeit und Familie gelingend kombinieren! Die nötige Flexibilität für den beruflichen Aufstieg durch ca. 80% Online-Unterricht und drei Präsenzwochen sowie weitere ca. drei Präsenztage vor Ort
  • Optimale Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfungen

Dozierende

Unser Ansatz lautet „Aus der Praxis für die Praxis“:

Das Dozierendenteam besteht aus lehr- und praxiserfahrenen Lehrkräften, die hauptberuflich in der Regel in (Kommunal-)Verwaltungen tätig sind.


Fördermöglichkeiten

Die Württ. VWA ist anerkannter Bildungsträger nach dem Bildungszeitgesetz BW und zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015. Bezogen auf die Fortbildung „Verwaltungsfachwirt:in“ können Sie verschiedene Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen, die hier eingesehen werden können.

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen, die unter anderem die Regelungen zum Rücktritt oder zur Kündigung enthalten, können auch im Rahmen der Online-Anmeldung gelesen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Für die verbindliche Vornahme der Online-Anmeldung bzw. deren Abschluss ist die Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen erforderlich. In diesem Zusammenhang wird auch die Regelung zum Widerruf nach erfolgter Anmeldung aufgeführt.

Downloads & weitere Informationen