Verwaltungsfachwirt

Fortbildungslehrgang

Wichtige Information zur Neuregelung der Fortbildungsprüfung „Verwaltungsfachwirt:in“


Voraussichtlich im Jahr 2026 wird die derzeitige Fortbildung „Verwaltungsfachwirt:in“ in der bisher bestehenden Form aus formell-rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein, da dann eine bundeseinheitliche Fortbildungsordnung zu dieser Fortbildungsprüfung in Kraft treten soll. 

Die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. (VWA) wird als Lehrgangsanbieter bis auf Weiteres die Fortbildung im Rahmen der tarifrechtlichen Regelungen anbieten und zwar zunächst für den Übergangszeitraum bis voraussichtlich 2026 und ggf. auch darüber hinaus. Zuständig für das Prüfungswesen ist dann nicht mehr das Regierungspräsidium Karlsruhe als landeseinheitliche zuständige Stelle, sondern einstweilen der Lehrgangsanbieter selbst.

Die offizielle Information des Regierungspräsidiums Karlsruhe ist auf deren Website veröffentlicht. 

Bis zum Vorliegen der bundeseinheitlichen Rechtsverordnung wird die Württembergische VWA als Lehrgangsanbieter die bisherige Fortbildung „Verwaltungsfachwirt:in“ mit Prüfungszeitpunkt nach 2026 bis auf Weiteres unter der Bezeichnung „Zweite Prüfung nach der Entgeltordnung“ – vergleichbar der früheren Angestelltenprüfung II – anbieten. 

Die nachstehend auf der VWA-Website veröffentlichten Angaben beziehen sich derzeit noch auf den zuletzt im September 2024 begonnenen Fortbildungslehrgang. Die Angaben werden baldmöglichst für den dann ab September 2025 angebotenen Fortbildungslehrgang aktualisiert. 

Bitte tragen Sie sich bei Interesse für den Lehrgangsbeginn 2025 ein (siehe nebenstehender Button „Als Interessent:in für Lehrgang 2025 - 2027 vormerken lassen!“). Sie erhalten dann baldmöglichst weitere Informationen zum Fortbildungslehrgang, zu einer Anfang 2025 angebotenen Online-Informationsveranstaltung und zur voraussichtlich ab 01.03.2025 möglichen Online-Anmeldung.


Blended-Learning-Format

Fortbildungslehrgang Verwaltungsfachwirt:in 2024 - 2026

Der Fortbildungslehrgang „Verwaltungsfachwirt:in“ ist ein berufsbegleitendes Qualifizierungsangebot für Beschäftigte / Angestellte aus dem allgemeinen Verwaltungsbereich des öffentlichen Dienstes (Kommunal- und Landesverwaltung).

 

Der Fortbildungslehrgang bereitet auf die Fortbildungsprüfung „Verwaltungsfachwirt:in“ nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vor. Dabei werden praxisorientiertes fundiertes Fachwissen, soziale und persönliche Kompetenzen sowie Methoden- und Führungskompetenzen vermittelt, die für die Übernahme gehobener Funktionen mit Führungsverantwortung in der Verwaltung erforderlich sind. 

 

Der berufsbegleitende Lehrgang wird im Blended-Learning-Format durchführt. 80 % der Lehrinhalte werden online über ein Videokonferenzsystem vermittelt, 20 % in Präsenz (insgesamt drei Präsenzwochen sowie weitere ca. drei Präsenztage) an den zwei alternativen Lehrgangsorten in Stuttgart und Tübingen.

Online-Anmeldung zum Lehrgang

Zur Anmeldung

Als Interessent:in für Lehrgang 2025 - 2027 vormerken lassen!

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Information und Beratung

Lehrgangsort Stuttgart

Lehrgangsort Tübingen

Lehrgangsinhalte

Der Fortbildungslehrgang gliedert sich in zwei Teile, die jeweils mit schriftlichen und praktischen / mündlichen Prüfungen abschließen.

Teil I: Grundlegende und handlungsspezifische Qualifikationen
Umfang: 600 UE
 

  • Staats- und Verfassungsrecht, Europarecht, Politik
  • Bürgerliches Recht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungslehre, Datenschutz
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • Verwaltungsbetriebswirtschaft, Controlling, Rechnungswesen, Volkswirtschaft
  • Kommunalrecht
  • Kommunales Wirtschafts- und Finanzwesen
  • Abgabenrecht
  • Personalwesen
  • Sozial- und Jugendhilfe

Teil II: Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
sowie Führungskompetenzen
Umfang: 120 UE

  • Vermittlung der Ausbildereignung
    i. S. v. § 2 der Ausbildereignungsverordnung
  • Vermittlung von Führungskompetenzen

Fakten / Quick Facts

Abschluss

Abschluss

Verwaltungsfachwirt:in
Fachrichtung Kommunal- und Landesverwaltung

Lehrgangsformat

Lehrgangsformat

Blended-Learning
80% online / 20% Präsenz vor Ort
berufsbegleitend

Lehrgangsorte

Lehrgangsorte

Präsenzunterricht an zwei alternativen Orten:

  • Stuttgart, VWA-Bildungshaus
  • Tübingen, Regierungspräsidium

Beginn und Dauer

Beginn und Dauer

  • 9. September 2024
    (1. Präsenzwoche 9. - 13.09.2024)
  • 2 Jahre 
    (2. + 3. Präsenzwoche im Juli + Nov. 2025)
  • 720 Unterrichtsstunden

Lehrgangszeiten

Lehrgangszeiten

  • Mo. bis Fr.: 09:00 - 16:15 Uhr 
    (bei Präsenzwochen vor Ort)*
  • Mo. / Mi.: 16:00 - 19:15 Uhr (online)
  • Fr.: 14:00 - 17:15 Uhr (online)
  • Sa.: 08:30 - 13:30 Uhr (online)

Online-Unterricht an max. drei Terminen pro Woche, darunter i. d. R. ein Samstag pro Monat

* reiner Unterrichtsumfang sechs Zeitstunden je Präsenztag vor Ort entsprechend Bildungszeitgesetz BW

Gebühren / Förderung

Gebühren / Förderung

  • Lehrgangsgebühr: 4.920,00 EUR
  • Zahlbar in drei Raten
  • Mit Aufstiegs-BAföG bis zu 75% sparen!

Zielgruppe

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an Beschäftigte / Angestellte in der Kommunal- und Landesverwaltung mit entsprechender einschlägiger Berufspraxis im öffentlichen Dienst.

Anmelde-/Zulassungsverfahren

Anmelde-/Zulassungsverfahren

Der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung muss bis spätestens 15. Mai 2024 schriftlich beim RP Karlsruhe eingereicht werden. Bis zum gleichen Termin hat die Online-Anmeldung zum Lehrgang bei Württ. VWA zu erfolgen (s. weitere Angaben im Lehrgangsprogramm auf S. 3).

Lehrgangsprogramm zum Download

Lehrgangsprogramm herunterladen

Zulassungsvoraussetzungen / Berufspraxis

Die Berufspraxis beträgt ø 3 - 6 Jahre. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet das Regierungspräsidium Karlsruhe. Zur Prüfung zugelassen werden kann, wer zu Lehrgangsbeginn Folgendes nachweisen kann:

  • Verwaltungsfachangestellte:r mit Ausbildungsabschlussprüfung (und 3-jähriger einschlägiger Berufspraxis)
  • Beschäftigte:r mit der Ersten Prüfung nach der Entgeltordnung (VKA) bzw. Angestelltenprüfung I (und 3-jähriger einschlägiger Berufspraxis)
  • Absolvierende:r der Staatsprüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst und den mittleren Dienst der allg. Finanzverwaltung (und 3-jähriger einschlägiger Berufspraxis
  • Personen mit einer mind. 6-jährigen einschlägigen Berufspraxis in den o.g. oder vergleichbaren Tätigkeiten

Blended-Learning-Format

Gegenüber reinen Präsenz-Formaten bietet der VWA-Lehrgang mit seinem Blended-Learning-Format (80% Online- / 20% Präsenz-Unterricht) eine Reihe von Vorteilen:

  • Sie sparen wertvolle Zeit und Reisekosten
  • Begrenzter Einsatz von Urlaubs- und Gleitzeit durch zeitlich optimierte Lehrveranstaltungen am Rande der üblichen Kernarbeitszeiten (außer Blockwochen)
  • Beruf, Freizeit und Familie gelingend kombinieren! Die nötige Flexibilität für den beruflichen Aufstieg durch ca. 80% Online-Unterricht und drei Präsenzwochen sowie weitere ca. drei Präsenztage vor Ort
  • Optimale Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfungen

Dozierende

Unser Ansatz lautet „Aus der Praxis für die Praxis“:

Das Dozierendenteam besteht aus lehr- und praxiserfahrenen Lehrkräften, die hauptberuflich in der Regel in (Kommunal-)Verwaltungen tätig sind.


Fördermöglichkeiten

Die Württ. VWA ist anerkannter Bildungsträger nach dem Bildungszeitgesetz BW und zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015. Bezogen auf die Fortbildung „Verwaltungsfachwirt:in“ können Sie verschiedene Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen, die hier eingesehen werden können.

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen, die unter anderem die Regelungen zum Rücktritt oder zur Kündigung enthalten, können auch im Rahmen der Online-Anmeldung gelesen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Für die verbindliche Vornahme der Online-Anmeldung bzw. deren Abschluss ist die Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen erforderlich. In diesem Zusammenhang wird auch die Regelung zum Widerruf nach erfolgter Anmeldung aufgeführt.