Wichtige Information zur Neuregelung der Fortbildungsprüfung „Verwaltungsfachwirt/in“
Voraussichtlich im Jahr 2026 wird die derzeitige Fortbildung „Verwaltungsfachwirt//in“ in der bisher bestehenden Form aus formell-rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein, da dann eine bundeseinheitliche Fortbildungsordnung zu dieser Fortbildungsprüfung in Kraft treten soll.
Die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. (VWA) wird als Lehrgangsanbieter bis auf Weiteres die Fortbildung im Rahmen der tarifrechtlichen Regelungen anbieten und zwar zunächst für den Übergangszeitraum bis voraussichtlich 2026 und ggf. auch darüber hinaus. Zuständig für das Prüfungswesen ist dann nicht mehr das Regierungspräsidium Karlsruhe als landeseinheitliche zuständige Stelle, sondern einstweilen der Lehrgangsanbieter selbst.
Die offizielle Information des Regierungspräsidiums Karlsruhe ist auf deren Website veröffentlicht.
Bis zum Vorliegen der bundeseinheitlichen Rechtsverordnung wird die Württembergische VWA als Lehrgangsanbieter die bisherige Fortbildung „Verwaltungsfachwirt/in“ mit Prüfungszeitpunkt nach 2026 bis auf Weiteres unter der Bezeichnung „Zweite Prüfung nach der Entgeltordnung“ – vergleichbar der früheren Angestelltenprüfung II – anbieten.