Das Aufenthaltsgesetz regelt nunmehr explizit den Aufenthalt zum Zweck des Studiums und der sonstigen Ausbildung im Bundesgebiet. Mit dem Zuwanderungsgesetz sollte u. a. das Interesse der deutschen Wirtschaft an qualifizierten Arbeitskräften sowie an der Förderung der Attraktivität des Studienortes Deutschland im internationalen Vergleich („Wettbewerb um die besten Köpfe“) umgesetzt werden. Die Hochqualifizierten-Richtlinie ist in deutsches Recht umgesetzt worden mit dem Ziel, den Standort Deutschland für gut ausgebildete ausländische Zuwanderer:innen noch attraktiver zu machen. Aufgrund der mittlerweile in deutsches Recht umgesetzten REST-Richtlinie gibt es nunmehr einen Rechtsanspruch der Studierenden auf Erteilung der betreffenden Aufenthaltserlaubnis, außerdem wurde die Situation von Studienabbrechern verbessert. Der Gesetzgeber hat die REST-Richtlinie zudem zur umfassenden Neugestaltung des 3. Abschnitts des Aufenthaltsgesetzes genutzt. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurden die Vorschriften des 3. und 4. Abschnitts des Aufenthaltsgesetzes neu strukturiert und umfassend neu gefasst. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung hat zu weiteren erheblichen Änderungen im 3. Abschnitt von Kapitel 2 des Aufenthaltsgesetzes geführt. Der Spurwechsel wurde nunmehr weitreichend ermöglicht.
Rechtskenntnisse rund um den Aufenthalt von Studierenden und Ausbildungsbewerber:innen sowie von Sprachkursteilnehmer/-innen
Mitarbeiter/-innen der Ausländerbehörden und Regierungspräsidien, die bereits über berufliche Erfahrung in der Ausländerverwaltung verfügen.
Die Teilnehmer/-innen werden gebeten, das Aufenthaltsgesetz, das FreizügG/EU und die BeschV zur Veranstaltung vorliegen zu haben.
Diese Veranstaltung wird im HYBRID-Format durchgeführt. Sie entscheiden, ob Sie ONLINE oder in PRÄSENZ teilnehmen.
Technische Voraussetzungen zur Online-Teilnahme:
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