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HYBRID-SEMINAR: Aufenthalt von Ausländer/-innen und Unionsbürger/-innen zum Zweck des Studiums oder der Ausbildung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

HYBRID-SEMINAR: Aufenthalt von Ausländer/-innen und Unionsbürger/-innen zum Zweck des Studiums oder der Ausbildung

Produktnummer
2025-54237H
Hybrid
Termin
27.11.2025
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Ort
VWA Bildungshaus
Wolframstr. 32
70191
Stuttgart
Gebühren
276,00 EUR
Dozent
Wolfgang
Sachsenmaier
Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart, a. D.

Inhalte

Das Aufenthaltsgesetz regelt nunmehr explizit den Aufenthalt zum Zweck des Studiums und der sonstigen Ausbildung im Bundesgebiet. Mit dem Zuwanderungsgesetz sollte u. a. das Interesse der deutschen Wirtschaft an qualifizierten Arbeitskräften sowie an der Förderung der Attraktivität des Studienortes Deutschland im internationalen Vergleich („Wettbewerb um die besten Köpfe“) umgesetzt werden. Die Hochqualifizierten-Richtlinie ist in deutsches Recht umgesetzt worden mit dem Ziel, den Standort Deutschland für gut ausgebildete ausländische Zuwanderer:innen noch attraktiver zu machen. Aufgrund der mittlerweile in deutsches Recht umgesetzten REST-Richtlinie gibt es nunmehr einen Rechtsanspruch der Studierenden auf Erteilung der betreffenden Aufenthaltserlaubnis, außerdem wurde die Situation von Studienabbrechern verbessert. Der Gesetzgeber hat die REST-Richtlinie zudem zur umfassenden Neugestaltung des 3. Abschnitts des Aufenthaltsgesetzes genutzt. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurden die Vorschriften des 3. und 4. Abschnitts des Aufenthaltsgesetzes neu strukturiert und umfassend neu gefasst. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung hat zu weiteren erheblichen Änderungen im 3. Abschnitt von Kapitel 2 des Aufenthaltsgesetzes geführt. Der Spurwechsel wurde nunmehr weitreichend ermöglicht.

  • Aufenthaltszweck Studium
    • Zulassung zum Studium
    • Bildungseinrichtungen, Ausbildungsphasen des Studiums
    • Rechtsanspruch bzw. Ermessen, Versagungs- und Ablehnungsgründe
    • Sprachkenntnisse, Lebensunterhalt, Wechsel des Aufenthaltszwecks
    • Studienvorbereitende Maßnahmen und Pflichtpraktikum
    • Visumpflicht, Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
    • Ausübung einer Beschäftigung während des Studiums
    • Vollzeitstudium als Hauptzweck des Aufenthalts
    • Mobilitätsrecht für Studierende
    • Langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige
  • Aufenthaltszweck Studienbewerbung
  • Aufenthalt zur Teilnahme an einem Sprachkurs, zur Teilnahme an einem Schüleraustausch oder zum Schulbesuch
  • Aufenthalt zum Zweck der schulischen Berufsausbildung
  • Aufenthalt zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung
  • Aufenthalt zum Zweck der Suche nach einem Ausbildungsplatz
  • Aufenthalt zum Zweck eines studienbezogenen Praktikums EU
  • Aufenthalt zum Zweck der Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer:innen
  • Aufenthalt zum Zweck der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation
  • Aufenthalt zum Zweck der Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung mit begleitender beruflicher Anerkennung
  • Aufenthalt zum Zweck der Anerkennung einer Berufsqualifikation im Rahmen von Vermittlungsabsprachen
  • Aufenthalt zum Zweck des Ablegens einer Kenntnis- oder Eignungsprüfung
  • Aufenthalt zum Zweck der Durchführung einer Qualifikationsanalyse
  • Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche nach dem Studium, der qualifizierten Berufsausbildung oder nach Durchführung einer Bildungsmaßnahme
  • Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche für Fachkraft mit akademischer Ausbildung
  • Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 2 ARB 1/80
  • Studienaufenthalt von Unionsbürger:innen
  • Familiennachzug zu Studierenden; Erwerbstätigkeit nachgezogener Ehegatten von Studierenden

Lernziele

Rechtskenntnisse rund um den Aufenthalt von Studierenden und Ausbildungsbewerber:innen sowie von Sprachkursteilnehmer/-innen

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen der Ausländerbehörden und Regierungspräsidien, die bereits über berufliche Erfahrung in der Ausländerverwaltung verfügen.

Zusatzinformationen

Die Teilnehmer/-innen werden gebeten, das Aufenthaltsgesetz, das FreizügG/EU und die BeschV zur Veranstaltung vorliegen zu haben.

Technische Anforderungen

Diese Veranstaltung wird im HYBRID-Format durchgeführt. Sie entscheiden, ob Sie ONLINE oder in PRÄSENZ teilnehmen.

Technische Voraussetzungen zur Online-Teilnahme:

  • Hardware: PC, Tablet oder Smartphone mit stabiler Internet-Verbindung, standardmäßige PC-/Laptop-Lautsprecher oder Kopfhörer und Kamera, um sich verbal und visuell zu beteiligen.
  • Browser: Die Teilnahme erfolgt direkt über einen Internet-Browser und erfordert keine weitere Software oder Plug-Ins. Uneingeschränkt funktionieren Google Chrome, Microsoft Edge und Safari (jeweils aktuelle Version). Wir empfehlen Google Chrome. Achtung: Internet Explorer oder Firefox werden nicht unterstützt!
  • Wichtig: Starten Sie den Browser direkt auf Ihrem PC! Citrix- oder Remote-Desktop-Umgebungen sowie Internetzugänge über eine VPN-Verbindung können zu Problemen führen.
  • Testraum: Testen Sie vorab Ihre technische Ausstattung in unserem Testraum unter: http://webinare.vwa-digital.de. So stellen Sie sicher, dass alles einwandfrei funktioniert. Achtung: Der Testraum ist nicht Ihr virtueller Seminarraum.

Wichtige Informationen für Ihre Online-Teilnahme:

Personalisierte Zugangsdaten = Einzelzugang

  • Mit Ihrer Anmeldebestätigung erhalten Sie personalisierte Zugangsdaten per Mail. Bitte überprüfen Sie ggfs. Ihren Spam-Ordner.
  • Bewahren Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten sicher auf. Sie behalten ihre Gültigkeit für alle künftigen Online-Veranstaltungen der Württ. VWA.
  • Ihre Zugangsdaten sind ausschließlich für Ihre persönliche Nutzung bestimmt. Zugangsdaten dürfen weder an Dritte weitergegeben noch gemeinsam mit anderen Personen genutzt werden. Jede/r weitere Teilnehmende muss über einen eigenen, separaten Zugang verfügen. Jeder Verstoß stellt einen Betrugsversuch dar und wird verfolgt.

Mikrofon/Kamera

  • Unsere Online-Seminare sind interaktiv gestaltet. Wählen Sie sich deshalb immer mit Mikrofon ein und aktivieren Sie Ihre Kamera.

Check-In-Zeit

  • Der Webinar-Raum ist ca. 30 Minuten vor Seminarbeginn geöffnet. In diesem „Check-In-Zeitfenster“ helfen wir Ihnen, mögliche technische Probleme zu beheben.

IT-Hotline 0711 21041-9999

  • Sollten Sie Schwierigkeiten bei Ihrer Einwahl haben, überprüfen Sie, ob Sie die oben beschriebene Ausstattung und einen passenden Internet-Browser nutzen sowie außerhalb von Citrix- oder Remote-Desktop-Umgebungen eingewählt sind. Bei technischen Problemen kontaktieren Sie unsere IT-Service-Hotline unter 0711 21041-9999.

Vorab-Download von Unterlagen

  • Unterlagen stehen ca. 1 (Werk)Tag vor Veranstaltungsbeginn zum Download über Ihre Zugangsdaten bereit und bleiben ca. 1 Woche verfügbar.

Teilnahmebestätigung

  • Über die Teilnahme an der Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebestätigung aus. Diese erhalten Sie per E-Mail.

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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Kontakt

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Wolframstraße 32, 70191 Stuttgart

Postfach 10 54 53, 70047 Stuttgart

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