
Personalwesen
Chancengleichheit und Teilhabe
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Lehrbeauftragte an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
Die Veranstaltung bietet einen gründlichen Überblick über die arbeitsrechtliche Seite des Schwerbehindertenrechts unter Berücksichtigung der Neuerungen des Bundesteilhabegesetzes samt neuester Rechtsprechung.
Das Schwerbehindertenrecht in der Praxis
Dozentin
Kathrin Wessels
Stadtrechtsdirektorin im Rechtsamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Lehrbeauftragte an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
Inhalte
Arbeitgeber haben häufig Schwierigkeiten mit den rechtlichen Anforderungen zum Umgang mit schwerbehinderten Bewerber/-innen und Arbeitnehmer/-innen. Besondere Regelungen zur Verhinderung von Diskriminierungen schwerbehinderter Personen im Arbeitsleben durchziehen das Arbeitsverhältnis von dessen Anbahnung bis zur Kündigung. Verstöße hiergegen stellen nicht nur unangemessene Benachteiligungen schwerbehinderter Mitmenschen dar, sondern sind auch gesetzlich sanktioniert. Unklarheiten bestehen überdies regelmäßig im Verständnis des Verhältnisses zwischen den Regelungen des Sozialgesetzbuchs IX (SGB IX), welches maßgeblich für das Schwerbehindertenrecht ist und dem Antidiskriminierungsgesetz (AGG) sowie der Einbeziehung und Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung. Durch das Bundesteilhabegesetz wurden zudem neue, wichtige Vorschriften in das SGB IX eingefügt.Die Veranstaltung bietet einen gründlichen Überblick über die arbeitsrechtliche Seite des Schwerbehindertenrechts unter Berücksichtigung der Neuerungen des Bundesteilhabegesetzes samt neuester Rechtsprechung.
- Systematische Einführung in die rechtlichen Grundlagen
- Aufgaben und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung
- Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Arbeitnehmervertretung und Schwerbehindertenvertretung
- Besonderheiten bei Stellenausschreibungen
- Wichtiges zur Sichtung von Bewerbungsunterlagen
- Besonderheiten bei Einladungen zu Vorstellungsgesprächen
- Tipps zu Vorstellungsgesprächen
- Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Kündigungen
- Zustimmungsverfahren beim Integrationsamt
- Schwerbehinderung und das AGG
- Neueste Rechtsprechung
- Fragen der Teilnehmenden
Zielgruppe
Die Veranstaltung wendet sich an alle Leiter/-innen und Mitarbeiter/-innen in der öffentlichen Verwaltung, die mit Fragen des Schwerbehindertenrechts befasst sind sowie Personalratsmitglieder und Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung aber auch private Arbeitgeber und Betriebsratsmitglieder.Ziele
Die Veranstaltung zeigt die gesetzlichen Grundlagen und deren Anwendungsbereich im Alltag des Arbeitgebers auf. Der richtige Umgang mit schwerbehinderten Bewerber/-innen und Arbeitnehmer/-innen, Probleme der leidensgerechten Beschäftigung, aber auch die ordnungsgemäße Vorgehensweise bei Kündigungen werden ebenso dargestellt wie das Zusammenspiel zwischen Arbeitnehmervertretung, Verwaltung und Schwerbehindertenvertretung. Häufige Praxisfehler und die aktuelle Rechtsprechung zu Einzelproblemen werden erörtert.Hinweise
Die Teilnehmer/-innen werden gebeten, die aktuelle Auflage der Beck-Texte im dtv: "Arbeitsgesetze" für die Veranstaltung bereit zu legen.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.
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