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Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen
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Die Qualifikation der Verantwortlichen bei der Arbeitsstellensicherung an Straßen wurde mit dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für die erforderlichen Kenntnisse zur Verkehrssicherung an Straßen (MVAS 99)“ vom Bund und ebenfalls von den Ländern verbindlich geregelt.
Im MVAS 99 heißt es in 3.1 Rechtsgrundlagen:
„Sowohl Mitarbeiter/-innen von anordnenden Behörden als auch von Auftraggebern und Auftragnehmern sollten die Vorschriften und ihre Auslegung kennen, um sich darauf in der täglichen Praxis einstellen zu können. Verstöße gegen diese Vorschriften können sowohl zu zivilrechtlicher als auch zu strafrechtlicher Haftung führen.“
Das Seminar richtet sich nach den Vorgaben des MVAS 99 an die Zielgruppe A bis E (Innerorts-, Landstraßen und Autobahnen von kürzerer und längerer Dauer). Wegen des umfangreichen Stoffes sind dazu 2 Tage vorgesehen. Das Seminar ist der geeignete Einstieg in die Arbeitsstellensicherung für Personal ohne bisherige Schulung, auch für diejenigen, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen. Eine regelmäßige Schulung, welche die Qualifikation und Eignung des Verantwortlichen auszeichnet, ist für dieses Personal notwendig. Nur Fachkräfte, welche die Voraussetzungen nach dem MVAS 99 erfüllen, sind geeignet, entsprechende Arbeiten auszuführen. Gegenstand des Seminars sind u.a. auch die Novellierungen der StVO. Die Neuerungen in diesen Vorschriften haben unmittelbare Auswirkung auf die Arbeitsstellensicherung.
Rechtliche Grundlagen
Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Grundlagen - Qualifikation als "Verantwortliche/-r für die Sicherung von Arbeitsstellen" nach MVAS, RSA21 und ZTV-SA 97, Zielgruppen A, B, C und E
Dozierende
Rainer Hummel
Dipl.-Ingenieur Heinz Kirchhof
Inhalte
Das Bundesministerium für Verkehr hat am 15.02.2022 die neuen RSA 21 „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ eingeführt. Ergänzend dazu gelten die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen“ (ZTV-SA 97). Vielerorts ist diese wichtige Vorschrift allerdings noch unbekannt. Die Vorschrift wird in den Bauverträgen z. T. nur unzureichend berücksichtigt. Daneben gibt es eindeutige Festlegungen zum Verantwortungsbereich des Auftraggebers und zu den Aufgaben der Verkehrsbehörden, ausgedrückt z.B. in der sog. Überwachungspflicht.Die Qualifikation der Verantwortlichen bei der Arbeitsstellensicherung an Straßen wurde mit dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für die erforderlichen Kenntnisse zur Verkehrssicherung an Straßen (MVAS 99)“ vom Bund und ebenfalls von den Ländern verbindlich geregelt.
Im MVAS 99 heißt es in 3.1 Rechtsgrundlagen:
„Sowohl Mitarbeiter/-innen von anordnenden Behörden als auch von Auftraggebern und Auftragnehmern sollten die Vorschriften und ihre Auslegung kennen, um sich darauf in der täglichen Praxis einstellen zu können. Verstöße gegen diese Vorschriften können sowohl zu zivilrechtlicher als auch zu strafrechtlicher Haftung führen.“
Das Seminar richtet sich nach den Vorgaben des MVAS 99 an die Zielgruppe A bis E (Innerorts-, Landstraßen und Autobahnen von kürzerer und längerer Dauer). Wegen des umfangreichen Stoffes sind dazu 2 Tage vorgesehen. Das Seminar ist der geeignete Einstieg in die Arbeitsstellensicherung für Personal ohne bisherige Schulung, auch für diejenigen, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen. Eine regelmäßige Schulung, welche die Qualifikation und Eignung des Verantwortlichen auszeichnet, ist für dieses Personal notwendig. Nur Fachkräfte, welche die Voraussetzungen nach dem MVAS 99 erfüllen, sind geeignet, entsprechende Arbeiten auszuführen. Gegenstand des Seminars sind u.a. auch die Novellierungen der StVO. Die Neuerungen in diesen Vorschriften haben unmittelbare Auswirkung auf die Arbeitsstellensicherung.
Rechtliche Grundlagen
- Straßen- und Verkehrsrecht (FStrG, StrG, StVG, StVO, VwV-StVO)
- Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht
- Zivilrecht, Haftungsfragen (BGB, StGB)
- Vertragsrecht (insb. ZTV-SA)
- RSA 21 – Richtlinien für die Sicherung von Arbeits-stellen an Straßen,
- ZTV-SA 97-Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen
- alle wesentlichen Festlegungen aus den Techn. Lieferbedingungen (TL), DIN-Vorschriften etc.
- Hinweis zum Arbeitsschutz (ASR A5.2)
Zielgruppe
- Kommunale Auftraggeber und anordnende Behörden, die mit Planung, Bau und Überwachung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum beauftragt sind, insb. Straßenbau-,Tiefbau-/Ordnungsämtern, Straßenverkehrsbehörden, Straßenmeistereien, Stadtwerke, Verkehrs- und Eigenbetriebe.
- Auftragnehmer, insb. Ingenieurbüros, private Bauwirtschaft, Handwerksbetriebe, Garten-/ Forst- und Landschaftsbau, Netz-und Kanalbaubetriebe.
- Ferner Bauhöfe, die neben eigenen Unterhaltungsarbeiten auch Fremdfirmen beschäftigen
Ziele
Die Teilnehmenden- kennen die wesentlichen Rechtsgrundlagen mit aktuellem Stand) für die Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum,
- kennen die Aufgabe des Verantwortlichen für die Verkehrssicherung nach RSA 21 u. ZTV-SA 97,
- kennen die Aufgabe und die Zuständigkeiten ihrer Behörde als anordnende Verkehrsbehörde bzw. als Auftraggeber,
- kennen die Stoffe, Bauteile und Geräte, die in der Arbeitsstellensicherung zum Einsatz kommen,
- können beurteilen, welche Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsstellen der jeweiligen Situation angemessen sind,
- lernen einen Vorgang so aufzubereiten, dass Verkehrsregelungen als detaillierte Positionen in ein Leistungsverzeichnis einfließen können.
Hinweise
Im Seminar mit enthalten sind:- Anschauliche, farbige Unterlagen
- Schulungs-Zertifikat gemäß MVAS 99, der RSA und der ZTV-SA
- Zwei Arbeitshandbücher im Taschenbuchformat, für den täglichen Praxiseinsatz verwendbar!
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden in Karlsruhe e.V.
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