Das Bundesministerium für Verkehr hat am 15.02.2022 die neuen RSA 21 „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ eingeführt. Ergänzend dazu gelten die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen“ (ZTV-SA 97). Vielerorts ist diese wichtige Vorschrift allerdings noch unbekannt. Die Vorschrift wird in den Bauverträgen z. T. nur unzureichend berücksichtigt. Daneben gibt es eindeutige Festlegungen zum Verantwortungsbereich des Auftraggebers und zu den Aufgaben der Verkehrsbehörden, ausgedrückt z.B. in der sog. Überwachungspflicht.
Die Qualifikation der Verantwortlichen bei der Arbeitsstellensicherung an Straßen wurde mit dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für die erforderlichen Kenntnisse zur Verkehrssicherung an Straßen (MVAS 99)“ vom Bund und ebenfalls von den Ländern verbindlich geregelt.
Im MVAS 99 heißt es in 3.1 Rechtsgrundlagen:
„Sowohl Mitarbeiter*innen von anordnenden Behörden als auch von Auftraggebern und Auftragnehmern sollten die Vorschriften und ihre Auslegung kennen, um sich darauf in der täglichen Praxis einstellen zu können. Verstöße gegen diese Vorschriften können sowohl zu zivilrechtlicher als auch zu strafrechtlicher Haftung führen.“
Das Seminar richtet sich nach den Vorgaben des MVAS 99 an die Zielgruppe A bis E (Innerorts-, LanBNdstraßen und Autobahnen von kürzerer und längerer Dauer).
Wegen des umfangreichen Stoffes sind dazu 2 Tage vorgesehen.
Dieses Grundlagenseminar ist der geeignete Einstieg in die Arbeitsstellensicherung für Personal ohne bisherige Schulung, auch für diejenigen, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen.
Eine regelmäßige Schulung, welche die Qualifikation und Eignung des Verantwortlichen auszeichnet, ist für dieses Personal notwendig.
Nur Fachkräfte, welche die Voraussetzungen nach dem MVAS 99 erfüllen, sind geeignet, entsprechende Arbeiten auszuführen.
Gegenstand des Seminars sind u.a. auch die Novellierungen der StVO. Die Neuerungen in diesen Vorschriften haben unmittelbare Auswirkung auf die Arbeitsstellensicherung.
Rechtliche Grundlagen:
Technische Regelwerke:
Im Seminar mit enthalten sind:
>>> Neue RSA 21 seit 15.2.2022 <<<
VWA Karlsruhe
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden in Karlsruhe e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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