Finanz- und Kommunalwirtschaft

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NEU: Durchführung von Konzessionsvergabeverfahren nach §§ 46ff. EnWG – unter Anwendung der Musterkonzessionsverträge 3.0

Produktnummer
2025-57850S
Termin
03. Februar 202509:00 bis 16:30 Uhr
Gebühren
276,00 € (inkl. Seminarunterlagen)
Dozent
Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Jonathan Mayer
Referent für Erneuerbare Energien & Kommunikation beim Neckar-Energieverband (NEV), Mitverhandler der Musterkonzessionsverträge 3.0

Inhalte

Spätestens alle 20 Jahre müssen die Konzessionsverträge mit den Strom- und Gasnetzbetreibern in den Gemeinden neu ausgeschrieben werden. Im Fachseminar werden anhand von Praxisbeispielen die konkreten Vorgehensweisen von der Netzdatenanforderung bis zur Durchführung des Konzessionsvergabeverfahrens besprochen und mit kommunal verfügbaren Vorlagen praxisnah anhand der Rechtsgrundlagen im Austausch erarbeitet. Der Fokus liegt dabei auf den Fällen der Anwendung des Musterkonzessionsvertrags, also dem Fall, wenn sich nur ein Unternehmen um die Konzession bewirbt.

  • Einleitung und Hinführung
  • Was ist eine Konzession nach §§ 46 ff. EnWG?
  • Was sind keine Konzessionen nach §§ 46 ff. EnWG?
  • Was wird in Konzessionsverträgen geregelt?
  • Was sind die Musterkonzessionsverträge in Baden-Württemberg?
  • Ablauf von Konzessionsvergabeverfahren nach §§ 46 ff. EnWG
  • Netzdatenbereitstellung/-anforderung/-nachforderung
  • Bekanntmachung und Fristen
  • Herausgabe von Netzdaten und Vertraulichkeitserklärungen
  • Interessenbekundungsphase, Hinweise bei mehreren Bewerbern
  • Vertragsverhandlungen unter Anwendung des Musterkonzessionsvertrags
  • Vertragsabschluss, kommunalrechtliche Anforderungen
  • Rügen, Rechtsschutz, Präklusion
  • Rechte und Pflichten während der Vertragslaufzeit

Zielgruppe

Bürgermeister:innen, Mitarbeiter:innen von Kämmerei, Bauamt, Hauptamt und Rechtaufsichtsbehörden

Ziele

Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmenden zu befähigen entsprechende, nichtwettbewerbliche Konzessionsvergabeverfahren, basierend auf kommunal verfügbaren Informationen, eigenständig und (vorerst) ohne externe Beratung durchführen zu können.
KEINE Beratung bei Auswahlverfahren mit mehr als einem Interessenten!

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VWA Bildungshaus
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20. Oktober 2025

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