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stellv. Landesvorsitzender des Bund Deutscher Rechtspfleger Landesverband Baden-Württemberg e.V.,
Schriftleiter der Kommunalkassenzeitschrift und Schriftleiter der Zeitschrift InsBürO
Ehem stellvetr. Vorsitzende in der BDR Landesleitung BW, ehem. Lehrkraft für Azubis im 8. Buch ZPO, Autorin für juristische Fachzeitschriften
Bei der Frage, ob und wenn ja, welche Vollstreckungsmaßnahme zu welchem Zeitpunkt ergriffen werden sollen, hat die Vollstreckungsbehörde einen Ermessenspielraum. Sie hat den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit nach dem Prinzip des „Vorranges des Gesetzes“ und den „Vorbehalt des Gesetzes“ zu beachten. Damit ein Eingriff in das Vermögen des Vollstreckungsschuldners überhaupt möglich ist, müssen die Grundvoraussetzungen an Recht und Gesetz voll erfüllt sein.
Der/die Vollstreckungsbeamt:in muss die Voraussetzungen kennen, um sicher gegenüber dem Schuldner auftreten zu können. Nur dies kann zum Erfolg seiner Tätigkeit beisteuern.
Um den Mitarbeitenden im Außendienst das richtige Rüstzeug zu geben, bietet das viertägige Seminar das Grundlagenwissen für eine einwandfreie Erledigung der Aufträge.
Dieses mehrtägige Seminar möchte den Teilnehmenden das Wesen der Vollstreckung näher bringen und dabei auch auf allgemeine Vollstreckungstehmen, wie Vollstreckung nach der Zivilprozessordnung (ZPO) und das Thema Insolvenzordnung (InsO) mit einfließen lassen.
Inhalt:
Allgemeine Einführung
Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung (ZPO): Grundkenntnisse
Rechtsgrundlagen für die Vollstreckung nach dem LVwVG für Baden-Württemberg
NEU: Vollstreckungsbeamt:in - alles was Sie jetzt wissen müssen
Dozierende
Dipl.-Rechtspfleger (FH) Stefan Lissner
Dipl.-RPfl. (FH), Rechtspfleger Amtsgericht Konstanz, stellv. Landesvorsitzender des Bund Deutscher Rechtspfleger Landesverband Baden-Württemberg e.V.,
Schriftleiter der Kommunalkassenzeitschrift und Schriftleiter der Zeitschrift InsBürO
Dipl.-Rechtspflegerin (FH) Lea Weckelmann
Diplom Rechtspflegerin (FH), Amtsgericht Pforzheim, Ehem stellvetr. Vorsitzende in der BDR Landesleitung BW, ehem. Lehrkraft für Azubis im 8. Buch ZPO, Autorin für juristische Fachzeitschriften
Inhalte
Für die Vollstreckung in bewegliche Sachen bedient sich die Vollstreckungs behörde eines/einer Vollstreckungsbeamt:in.Bei der Frage, ob und wenn ja, welche Vollstreckungsmaßnahme zu welchem Zeitpunkt ergriffen werden sollen, hat die Vollstreckungsbehörde einen Ermessenspielraum. Sie hat den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit nach dem Prinzip des „Vorranges des Gesetzes“ und den „Vorbehalt des Gesetzes“ zu beachten. Damit ein Eingriff in das Vermögen des Vollstreckungsschuldners überhaupt möglich ist, müssen die Grundvoraussetzungen an Recht und Gesetz voll erfüllt sein.
Der/die Vollstreckungsbeamt:in muss die Voraussetzungen kennen, um sicher gegenüber dem Schuldner auftreten zu können. Nur dies kann zum Erfolg seiner Tätigkeit beisteuern.
Um den Mitarbeitenden im Außendienst das richtige Rüstzeug zu geben, bietet das viertägige Seminar das Grundlagenwissen für eine einwandfreie Erledigung der Aufträge.
Dieses mehrtägige Seminar möchte den Teilnehmenden das Wesen der Vollstreckung näher bringen und dabei auch auf allgemeine Vollstreckungstehmen, wie Vollstreckung nach der Zivilprozessordnung (ZPO) und das Thema Insolvenzordnung (InsO) mit einfließen lassen.
Inhalt:
Allgemeine Einführung
- Zweistufiges System bei öffentlich-rechtlichen Forderungen
- Eigentitulierung – Eigenvollstreckung
- Grundlagen der ZPO und der InsO
- Formale Anforderungen für Verwaltungsakte, Bescheide, öffentlich-rechtlicher Vertrag
- Inhalt dieser Anforderungsbescheide/Verträge und deren Rechtsfolgen insbesondere bei Rechtsmitteln
- Selbst-/Dritt-/Haftungsschuldner
- Eheleute, Erbengemeinschaften, juristische Personen
- Dritte
- Wie sind die häufigsten Verjährungsfristen.
- Welche Maßnahmen kann der VB unternehmen, dass keine Verjährung eintritt. Richtige Maßnahme, Dokumentation
Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung (ZPO): Grundkenntnisse
Rechtsgrundlagen für die Vollstreckung nach dem LVwVG für Baden-Württemberg
- Spezielle Vorschriften
- Verweisungsvorschrift
- Abgabenordnung, Zivilprozessordnung, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, ZVG, InsO usw.
- Berufung
- Vollstreckungsauftrag
- Inhalt und besondere Anweisungen
- Aufgaben des Vollstreckungsbeamten
- Überblick über die verschiedenen Vermögenswerte eines Schuldners
- Was fällt unter bewegliche Sachen?
- Eigentum, Besitz, Gewahrsam
- Pfändbare, bedingt pfändbare und unpfändbare Sachen
- Die neuen Regelung wegen unpfändbaren Sachen in § 811 ff ZPO
- Wie wird die Pfändung je nach Gegenstand durchgeführt?
- Wo verbleibt der Gegenstand nach Pfändung?
- Wo sind die einzelnen Gegenstände richtig und sicher aufzubewahren?
- Säumniszuschläge
- Vollstreckungskosten, Wegegelder
- Vergütungsabrechnung
- Wer entscheidet über Verwertung, Art und Zeitpunkt
- Schätzung der Gegenstände (selbst, durch Fachleute?)
- Durchführung der Vor-Ort-Verwertung
- Auslösung durch Schuldner oder Dritten im Auftrag des Schuldners
Zielgruppe
Mitarbeitende, die Grundkenntnisse in der Vollstreckung erwerben möchtenZiele
Ihnen wird das Wesen der Vollstreckung näher gebracht und Sie erhalten einen Überblick für die rechtliche Sicherheit in Ihrer täglichen Arbeit.Hinweise
Es wird gebeten, das VwVG, die ZPO und die AO zum Seminar mitzubringen.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.
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