Zurück
zur Rubrik
In der Praxis ist es vielfach auch schwierig festzustellen, wann die Identität des Ausländers geklärt bzw. klärungsbedürftig ist. Dies bedarf der Kenntnis, wann Zweifel an der Identität des Ausländers bestehen und durch welche geeigneten Mittel die Identität nachgewiesen werden kann. Der Umstand, dass kein Ausweisungsinteresse besteht, ist Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels. Dies erfordert Kenntnisse darüber, wann ein Ausweisungsinteresse gegeben und ob dieses aktuell noch von Bedeutung ist sowie Kenntnisse der Gesichtspunkte, die einen Ausnahmefall begründen können. Der Besitz eines nationalen Passes zählt zu den Obliegenheiten des Ausländers. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, kommt es darauf an, ob der Ausländer Anspruch auf einen Passersatz hat oder ob eine Ausnahme von der Erfüllung der Passpflicht vorliegt. Das in § 5 Abs. 2 AufenthG vorgeschriebene Visumverfahren dient dem Zweck, die Zuwanderung nach Deutschland wirksam steuern und begrenzen zu können. In der Praxis stellt sich diesbezüglich vielfach die Frage, ob die Nachholung des Visumverfahrens zumutbar ist. Insoweit ist die Kenntnis der Rechtsprechung zu den vielfachen Fallgestaltungen erforderlich.
> Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
> Regel- und Ausnahmefälle des § 5 Abs. 1 AufenthG
- Sicherung des Lebensunterhalts
- Geklärte Identität
- Fehlendes Ausweisungsinteresse
- Erfüllung der Passpflicht
- Interessen der Bundesrepublik Deutschland
> Einreise mit dem erforderlichen Visum (§ 5 Abs. 2 AufenthG)
- Einholung des Aufenthaltstitels gemäß § 39 AufenthV
- Ausnahmen nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG
> Ausnahmen in Fällen humanitärer Aufenthaltstitel (§ 5 Abs. 3 Satz 1 und 2 AufenthG)
- Zwingende Ausnahmen
- Ausnahmen im Ermessenswege
TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN ZUR ONLINE-TEILNAHME
HYBRID-SEMINAR: Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG
Dozent
Wolfgang Sachsenmaier
Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart, a. D.Inhalte
Nach der Konzeption des Aufenthaltsgesetzes enthält § 5 Abs. 1 AufenthG allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, die von so grundlegendem staatlichen Interesse sind, dass der Gesetzgeber sie vor die Klammer gezogen hat. Sie gelten damit für alle weiteren Abschnitte des Zweiten Kapitels und damit grundsätzlich für jede Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels. Die Lebensunterhaltsicherung ist die wichtigste Voraussetzung, um die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu verhindern. Die Feststellung, ob der Lebensunterhalt gesichert ist, erfordert Kenntnisse über die Bemessung des Unterhaltsbedarfs, über die in Betracht kommenden Existenzmittel und über die Anforderungen an die zu stellende positive Prognose. Auch die Frage, ob ein Ausnahmefall von der geforderten Lebensunterhaltsicherung anzunehmen ist, kann nur bei Kenntnis der hierzu ergangenen umfangreichen Rechtsprechung beantwortet werden.In der Praxis ist es vielfach auch schwierig festzustellen, wann die Identität des Ausländers geklärt bzw. klärungsbedürftig ist. Dies bedarf der Kenntnis, wann Zweifel an der Identität des Ausländers bestehen und durch welche geeigneten Mittel die Identität nachgewiesen werden kann. Der Umstand, dass kein Ausweisungsinteresse besteht, ist Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels. Dies erfordert Kenntnisse darüber, wann ein Ausweisungsinteresse gegeben und ob dieses aktuell noch von Bedeutung ist sowie Kenntnisse der Gesichtspunkte, die einen Ausnahmefall begründen können. Der Besitz eines nationalen Passes zählt zu den Obliegenheiten des Ausländers. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, kommt es darauf an, ob der Ausländer Anspruch auf einen Passersatz hat oder ob eine Ausnahme von der Erfüllung der Passpflicht vorliegt. Das in § 5 Abs. 2 AufenthG vorgeschriebene Visumverfahren dient dem Zweck, die Zuwanderung nach Deutschland wirksam steuern und begrenzen zu können. In der Praxis stellt sich diesbezüglich vielfach die Frage, ob die Nachholung des Visumverfahrens zumutbar ist. Insoweit ist die Kenntnis der Rechtsprechung zu den vielfachen Fallgestaltungen erforderlich.
> Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
> Regel- und Ausnahmefälle des § 5 Abs. 1 AufenthG
- Sicherung des Lebensunterhalts
- Geklärte Identität
- Fehlendes Ausweisungsinteresse
- Erfüllung der Passpflicht
- Interessen der Bundesrepublik Deutschland
> Einreise mit dem erforderlichen Visum (§ 5 Abs. 2 AufenthG)
- Einholung des Aufenthaltstitels gemäß § 39 AufenthV
- Ausnahmen nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG
> Ausnahmen in Fällen humanitärer Aufenthaltstitel (§ 5 Abs. 3 Satz 1 und 2 AufenthG)
- Zwingende Ausnahmen
- Ausnahmen im Ermessenswege
Zielgruppe
Sachbearbeiter/innen der Ausländerbehörden, die mit der Erarbeitung von ausländerrechtlichen Entscheidungen und Eingriffsmaßnahmen betraut sind.Ziele
Den Seminarteilnehmer/innen wird auf der Grundlage der Rechtsprechung ein vertiefender Einblick zu den einzelnen Erteilungsvoraussetzungen und zu dem nicht leicht zu durchschauenden und zu handhabenden System von Regeln und Ausnahmen (§ 5 Abs. 1 AufenthG) und den Ermessensausnahmen (§ 5 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 AufenthG) gegeben.Hinweise
Diese Veranstaltung wird im HYBRID-Format durchgeführt. Sie entscheiden, ob Sie Online (am PC, Laptop, etc.) oder in Präsenz (vor Ort) teilnehmen.TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN ZUR ONLINE-TEILNAHME
- Sie benötigen ein mit dem Internet verbundenes Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), sowie eine stabile Internetverbindung.
- Ihr Endgerät sollte über Mikrofon und Webkamera verfügen, um sich verbal und visuell zu beteiligen.
- Ihr Gerät muss Ton wiedergeben können; über Lautsprecher oder Kopfhörer. Optional ist die Teilnahme per Telefon möglich, um Ton zu empfangen.
- Die Teilnahme erfolgt direkt über einen Internet Browser und erfordert keine weitere Software oder Plug-Ins.
- Uneingeschränkt funktionieren die Browser Chrome, Microsoft Edge und Safari (jeweils in der aktuellen Version). Wir empfehlen „Chrome“. Den Internet Explorer von Microsoft bitte nicht verwenden!
- Wichtig: Starten Sie den Browser direkt auf Ihrem PC! Citrix- oder Remote-Desktop-Umgebungen sowie Internetzugänge, die über eine VPN-Verbindung hergestellt werden, können zu Problemen führen.
- Testen Sie bei Bedarf den Zugang vorab unter: http://webinare.vwa-digital.de
- Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie nach der Anmeldung per Mail. Bitte überprüfen Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners. Bewahren Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten sicher auf, da diese ihre Gültigkeit für alle zukünftigen Online-Veranstaltungen behalten.
- Selbstverständlich können Sie für die Teilnahme auch ein privates Endgerät nutzen.
- 30 Min. vor Beginn ist der Webinar-Raum geöffnet. In diesem „Check-In“-Zeitfenster helfen wir Ihnen mögliche technische Probleme zu beheben.
- Bei technischen Problemen rufen Sie unsere IT-Service-Hotline unter 0711 21041-9999 an.
- Begleitunterlagen stehen i.d.R. einen Werktag vor dem Veranstaltungstermin zum Download über Ihre Zugangsdaten für Sie bereit. Die Unterlagen sind ca. 1 Woche verfügbar.
- Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie per E-Mail.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.
Impressum & Datenschutzhinweise