Öffentliche Sicherheit und Ordnung

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Bürgerbüros / Einwohnermeldewesen

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Was man im Bürgerbüro über das Personenstandswesen wissen sollte

Produktnummer
2025-54187S
Termin
08. April 202509:00 bis 16:30 Uhr
Gebühren
276,00 € (inkl. Seminarunterlagen)
Dozierende
Klaus Geromiller
ehemaliger Leiter des Standesamts Stuttgart-Weilimdorf und ehemaliger Fachberater
Joachim Töllner
Leiter des Standesamts Stuttgart-Möhringen

Inhalte

In den Bürgerbüros, wo oft mit hohem Zeitdruck verschiedenste vorgelegte personenstandsrechtliche Dokumente sofort rechtlich beurteilt werden müssen, sind solide Grund- und Aufbaukenntnisse im Personenstandsrecht unverzichtbar. Das dazu nötige Fachwissen werden Ihnen erfahrene Standesamtsfachkollegen im Seminar vermitteln, so dass sie künftig auch schwierige in- und ausländische Fälle sicher beurteilen können. Sie selber werden dann weniger oft spontan mit flauem Bauchgefühl eine Entscheidung treffen müssen, die vermutlich richtig ist, aber vielleicht auch nicht.

  • Aufgaben des Standesamts
  • Funktionen des Standesbeamten
  • Sinn und Zweck der Personenstandsregister
  • Aussagekraft der Personenstandsurkunden
  • Beurkundungen von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen im Inland und im Ausland
  • Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Eheschließungen
  • Namensrechtliche Erklärungen und Bescheinigungen bei Kindern, Ehegatten und volljährigen Einzelpersonen
  • Identitätsprüfung
  • Prüfung von ausländischen Personenstandsurkunden auf Echtheit (insbesondere Apostille und Legalisation)
  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Anerkennung von ausländischen Scheidungen
  • Anerkennung von anderen personenstandsrechtlichen Entscheidungen aus dem Ausland, z. B. Vaterschaftsanerkennungen und Adoptionen
  • Grundsätze für eine optimale Zusammenarbeit von Bürgerbüro und Standesamt

Zielgruppe

Mitarbeiter:innen der Bürgerbüros

Ziele

Sie werden künftig mit größerer Selbstsicherheit personenstandsrechtliche Dokumente richtig einordnen und hinsichtlich ihrer Beweiskraft und Richtigkeit beurteilen können. Beispielsweise können Sie dann in vielen Fällen selbständig beurteilen, ob die ausländische Geburtsurkunde beweiskräftig ist, ob die von einer Religionsgemeinschaft ausgestellte Ehe- bzw. Heiratsurkunde eine in Deutschland wirksame Ehe nachweist oder ob die ausländische Sterbeurkunde hier ohne weiteres anzuerkennen ist.

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Ort

VWA Bildungshaus
Wolframstr. 32
70191 Stuttgart

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Weitere Termine

07. Oktober 2025

Kontakt

Information

Amelie Burkhardt
07112104152
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