Öffentliche Sicherheit und Ordnung

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Polizei- und Ordnungsrecht

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Umgang mit ausländischen Eheschließungen

Produktnummer
2025-54090M
Termin
26. Februar 202509:00 bis 16:30 Uhr
Gebühren
290,00 € (inkl. Seminarunterlagen)
Dozent
Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Alfred Wollensak
über 30 Jahre Leiter einer Standesamtsaufsichts- und Staatsangehörigkeitsbehörde

Inhalte

„Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde“.
Diese Definition des Auswärtigen Amtes stellt die für die Ehe-Anerkennung zuständigen Behörden regelmäßig vor große Herausforderungen. Wie geht man mit verdächtigen Urkunden um? Wie sieht es bei Ehen mit Minderjährigen aus? Wie sind Stellvertreterehe, Handschuhehe, Doppelehe und Zeitehe zu behandeln?
Dies sind nur einige Themen, die in dem Seminar behandelt werden. Sie erhalten einen Überblick der Rechtsgrundlagen und behandeln zahlreiche Fälle aus der Praxis. Selbstverständlich wird auch auf Fragen und Fälle aus den Kreisen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingegangen.

  • Verdächtige Urkunden, Legislation, Haager Apostile-Übereinkommen
  • Auslandsehe im Inland, Konsulatsehe
  • Klassische Auslandsehe im Ausland
  • Historische Formen, wie Ferntrauung, Stahlhelmtrauung
  • Stellvertreterehe, Handschuhehe, Doppelehe, Zeitehe, ordre public
  • Eheschließung mit Minderjährigen
  • Fragen und Fälle der Teilnehmer/innen

Zielgruppe

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Standesämter, Ausländerbehörden, Bürgerbüros, Einbürgerungsbehörden, die mit der Frage der Wirksamkeit einer Eheschließung konfrontiert sind.

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Ort

VWA-Mannheim
Heinrich-Lanz-Str. 19/21
68165 Mannheim

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Stefan Willenbücher
0621 43218-11
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