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Beschäftigte im gewerblichen und privaten Bereich die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie die Lohnsteuer pauschal ermittelt und an die Knappschaft Bahn-See abgeführt. Im gewerblichen Bereich, zu dem auch der öffentliche Dienst zählt, beträgt die Belastung für den Arbeitgeber einschließlich Lohnsteuer momentan 30,06 %.
Für Arbeitsentgelte, die über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, besteht hinsichtlich der Sozialabgaben der Arbeitnehmer:innen eine Gleitzone.
In der Veranstaltung werden im sozialversicherungsrechtlichen Teil insbesondere die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der unterschiedlichen geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und die Gleitzone besprochen.
Im steuerrechtlichen Teil der Veranstaltung werden die steuerrechtlichen Folgen der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung und die verschiedenen Pauschalierungsmöglichkeiten beschrieben. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Themenfeld „Steuerfreier Arbeitslohn“ und die damit verbundenen Möglichkeiten der/dem geringfügig Beschäftigten neben dem Grundlohn weitere zusätzliche Vergütungen zu gewähren. Dabei wird insbesondere auf die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale gemäß § 3 Nr. 26 und Nr. 26a EStG eingegangen.
> Sozialversicherung
Beschäftigung von Aushilfen - Sozialversicherung und Steuer
Dozierende
Isabelle Hinder
Finanzbeamtin, Finanzamt StuttgartJürgen Mehl
Diplom Verwaltungswirt FH, Deutsche Rentenversicherung Inhalte
Seit 01.01.2003 werden für geringfügig entlohnte versicherungsfreieBeschäftigte im gewerblichen und privaten Bereich die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie die Lohnsteuer pauschal ermittelt und an die Knappschaft Bahn-See abgeführt. Im gewerblichen Bereich, zu dem auch der öffentliche Dienst zählt, beträgt die Belastung für den Arbeitgeber einschließlich Lohnsteuer momentan 30,06 %.
Für Arbeitsentgelte, die über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, besteht hinsichtlich der Sozialabgaben der Arbeitnehmer:innen eine Gleitzone.
In der Veranstaltung werden im sozialversicherungsrechtlichen Teil insbesondere die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der unterschiedlichen geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und die Gleitzone besprochen.
Im steuerrechtlichen Teil der Veranstaltung werden die steuerrechtlichen Folgen der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung und die verschiedenen Pauschalierungsmöglichkeiten beschrieben. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Themenfeld „Steuerfreier Arbeitslohn“ und die damit verbundenen Möglichkeiten der/dem geringfügig Beschäftigten neben dem Grundlohn weitere zusätzliche Vergütungen zu gewähren. Dabei wird insbesondere auf die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale gemäß § 3 Nr. 26 und Nr. 26a EStG eingegangen.
> Sozialversicherung
- Unterscheidung zwischen geringfügig entlohnten und kurzfristigen Beschäftigungen
- Beurteilung der Versicherungspflicht oder der Versicherungsfreiheit von Aushilfen
- Berechnung der Höhe der Pauschalbeträge
- Beitragsnachforderungen
- Grundzüge zur neuen Übergangsregelung (ehemals Gleitzone)
- Abgrenzung des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses zur kurzfristigen Beschäftigung
- Pauschalierungsmöglichkeiten nach § 40a EStG
- Steuerfreier Arbeitslohn
- Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale
- Sachzuwendungen / Sachbezüge
- Prüfungsmöglichkeiten des Finanzamts
- Entgeltumwandlung
Zielgruppe
Entgeltabrechner:innen aus dem öffentlichen Dienst
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.
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