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Das Flüchtlingsaufnahmegesetz in Baden-Württemberg
Dozent
Hans-Peter Rothardt
Amtsleiter a.D., Amt für Flüchtlingsaufnahme und Integration, Landkreis EmmendingenInhalte
Aufnahme- Personenkreis
- Unerlaubt eingereiste Ausländer nach § 15a Aufenthaltsgesetz
- Besonders schutzbedürftige Personen (u.a. auch Ukraine-Flüchtlinge)
- Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen
- Baurechtliche Anforderungen
- Wohn- und Schlaffläche
- Räumliche Mindeststandards
- Aufenthaltsdauer in vorläufiger staatlicher Unterbringung
- Leistungsgewährung
- Qualifizierte und unabhängige flüchtlingsspezifische Sozialbetreuung
- Einbeziehung Ehrenamtlicher
- Schulbesuch und Vermittlung von Sprachkenntnissen
- Ausgabenpauschalen und nachlaufende Spitzabrechnung
- Verweildauer
- Revision der Pauschalen
- Voraussetzungen
- Quotensystem
- Zuständigkeiten
- Integrationsmanagement nach der neuen VwV 2023
Zielgruppe
Grundlagenseminar für Mitarbeitende, der mit der Flüchtlingsunterbringung befassten Behörden der Stadt- und Landkreise; Flüchtlingssozialdienste und ehrenamtliche BetreuendeZiele
Ziel des Seminars ist es, die fundamentalen Änderungen gegenüber den bisherigen gesetzlichen Regelungen und deren Folgen für die Aufnahmebehörden zu vermittelnHinweise
Das Seminar beschäftigt sich nicht mit detaillierten Fragestellungen zur Flüchtlingsunterbringung etwa im Rahmen des Bauordnungs-, Bauplanungs- oder Vergaberechts. Ebenso wenig behandelt werden spezielle Fragestellungen bei der Anmietung und Vermietung von Gewerbe- u. Wohnraumimmobilien. Zu diesen Fragestellungen sind separate Seminare eingeplant, in den jeweiligen Fachbereichen
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden in Karlsruhe e.V.
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