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Da die aktuelle Kommunale Vergabeverwaltungsvorschrift aus 2019 pauschal die Anwendung der VwV Beschaffung in ihrer jeweiligen Fassung empfiehlt, sind die Neuerungen für die Gemeinden, Städte und Landkreise in Baden-Württemberg gleichermaßen bedeutsam.
Gleichermaßen: Kommunale Beschaffer:innen von unterschwellligen Liefer- und Dienstleistungen
TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN ZUR ONLINE-TEILNAHME
NEU: KURZ-WEBINAR: Die neue VwV Beschaffung ab 01.10.2024
Dozent
Martin Krämer
Ltd. Städt. Rechtsdirektor a. D., Rechtsanwalt, ehemaliger Leiter des Zentralen Vergabeamtes der Stadtverwaltung BonnInhalte
Die Neufassung der VwV Beschaffung tritt am 01.10.2024 in Kraft. Sie löst dann die aktuell geltende VwV Beschaffung aus dem Jahr 2018 ab und wird für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen von Behörden, Betrieben und Einrichtungen des Landes erhebliche Änderungen mit sich bringen.Da die aktuelle Kommunale Vergabeverwaltungsvorschrift aus 2019 pauschal die Anwendung der VwV Beschaffung in ihrer jeweiligen Fassung empfiehlt, sind die Neuerungen für die Gemeinden, Städte und Landkreise in Baden-Württemberg gleichermaßen bedeutsam.
- Zielsetzungen und inhaltliche Schwerpunkte der neuen VwV Beschaffung
- Was bleibt, was fällt weg, was ist neu?
- Drastische Anhebung der unterschwelligen Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben und den Direktauftrag
- Berücksichtigung eines CO 2 – Schattenpreises
- Erleichtere Vergabe von Aufträgen an Start-ups
Zielgruppe
Mitarbeiter:innen, Rechnungsprüfer:innen, Innenrevisor:innen von Behörden, Betrieben und Einrichtungen des Landes, Hochschulen, landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die mit der Vergabe unterschwelliger Liefer- und Dienstleistungen befasst sind.Gleichermaßen: Kommunale Beschaffer:innen von unterschwellligen Liefer- und Dienstleistungen
Ziele
Im Webinar soll ein Überblick über die Neurungen gegeben werden, die ab dem 01.10.2024 für die unterschwelligen Vergaben von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gelten.Hinweise
Diese Veranstaltung wird LIVE als WEBINAR durchgeführt. Eine Teilnahme ist nur ONLINE möglich.TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN ZUR ONLINE-TEILNAHME
- Sie benötigen ein mit dem Internet verbundenes Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), sowie eine stabile Internetverbindung.
- Ihr Endgerät sollte über Mikrofon und Webkamera verfügen, um sich verbal und visuell zu beteiligen.
- Ihr Gerät muss Ton wiedergeben können; über Lautsprecher oder Kopfhörer. Optional ist die Teilnahme per Telefon möglich, um Ton zu empfangen.
- Die Teilnahme erfolgt direkt über einen Internet Browser und erfordert keine weitere Software oder Plug-Ins.
- Uneingeschränkt funktionieren die Browser Chrome, Microsoft Edge und Safari (jeweils in der aktuellen Version). Wir empfehlen „Chrome“. Den Internet Explorer von Microsoft bitte nicht verwenden!
- Wichtig: Starten Sie den Browser direkt auf Ihrem PC! Citrix- oder Remote-Desktop- Umgebungen sowie Internetzugänge, die über eine VPN-Verbindung hergestellt werden, können zu Problemen führen.
- Testen Sie bei Bedarf den Zugang vorab unter: http://webinare.vwa-digital.de
- Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie nach der Anmeldung per Mail. Bitte überprüfen Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners. Bewahren Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten sicher auf, da diese ihre Gültigkeit für alle zukünftigen Online-Veranstaltungen behalten.
- Selbstverständlich können Sie für die Teilnahme auch ein privates Endgerät nutzen.
- 30 Min. vor Beginn ist der Webinar-Raum geöffnet. In diesem „Check-In“-Zeitfenster helfen wir Ihnen mögliche technische Probleme zu beheben.
- Bei technischen Problemen rufen Sie unsere IT-Service-Hotline unter 0711 21041-9999 an.
- Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie per E-Mail.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.
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