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Im Seminar wird Ihnen vermittelt, wann in Deutschland von einer wirksamen Ehe ausgegangen werden kann.
Umgang mit ausländischen Eheschließungen - Für Mitarbeiter:innen von Bürgerbüros, Einwohnermeldeämtern, Ausländer- und Standesämtern
Dozent
Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Alfred Wollensak
über 30 Jahre Leiter einer Standesamtsaufsichts- und StaatsangehörigkeitsbehördeInhalte
1490 wurde die 13-jährige Anna von Bretagne dem deutschen Kronprinzen Maximilian angetraut. Dabei entblößte sein Gesandter, Wolfgang von Polheim, in Gegenwart des gesamten bretonischen Hofes sein Bein bis zum Knie und schob es in das Bett der schlafenden Prinzessin. Damit galt die Ehe auch als vollzogen. Heute sind internationale Verflechtungen im Bereich der Eheschließung an der Tagesordnung. Deutsche oder in Deutschland lebende Ausländer:innen heiraten im Ausland, z. B. in Las Vegas oder auf Hawaii. Asylbewerber:innen heiraten im Ausland, ohne dabei Deutschland zu verlassen. In diesen und anderen Fällen stellt sich aber immer die Frage: Wann kann von einer in Deutschland wirksamen Ehe ausgegangen werden?- Verdächtige Urkunden, Legalisation, Haager Apostilleabkommen
- Auslandsehe im Inland, Konsulatsehe klassische Auslandsehe im Ausland
- Historische Formen wie Ferntrauung, Stahlhelmtrauung
- Stellvertreterehe, Handschuhehe, Doppelehe, Zeitehe, ordre public
- Fragen und Fälle der Teilnehmer:innen
Zielgruppe
Mitarbeiter:innen der Standesämter, Ausländerbehörden, Bürgerbüros, Einbürgerungsbehörden, die mit der Frage der Wirksamkeit einer Eheschließung konfrontiert sind.Ziele
Seminarziel ist es, den Teilnehmer.innen bei der Beurteilung und Einordnung der in der Praxis vorkommenden Fälle Hilfestellung und Rüstzeug zu bieten.Im Seminar wird Ihnen vermittelt, wann in Deutschland von einer wirksamen Ehe ausgegangen werden kann.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.
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