Soziale Leistungen der Kommunen

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Vertiefungsseminare und neueste Rechtsentwicklung

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HYBRID-SEMINAR: Rückforderung und Kostenersatz in der Sozialhilfe - Wann und in welchem Umfang ist Sozialhilfe zu erstatten?

Produktnummer
2025-63338M
Termin
25.06.2025-26.06.202509:00 bis 16:30 Uhr
Gebühren
550,00 € (inkl. Seminarunterlagen)
Dozent
Jürgen Maximini
Dozent im Studiengebiet „Recht der sozialen Sicherung“, Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, Mayen

Inhalte

Die Rückforderung und der Kostenersatz in der Sozialhilfe sind durch detaillierte rechtliche Vorgaben geregelt, die jedoch häufig Interpretationsspielraum lassen und Einzelfallentscheidungen erfordern. Eine klare Kommunikation, umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und sorgfältige Dokumentation sind essenziell, um rechtssichere Entscheidungen zu treffen und Konflikte zu minimieren.
Das Seminar vermittelt Ihnen fundierte Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen und die praktische Anwendung der Rückforderung und des Kostenersatzes in der Sozialhilfe. Sie lernen die rechtlichen Voraussetzungen, Verfahrensabläufe und Ermessensspielräume im Umgang mit Rückforderungs- und Ersatzansprüchen gemäß den Vorschriften des SGB sicher anzuwenden. Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, Ansprüche rechtssicher zu prüfen, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu bewerten, Verhältnismäßigkeit und Billigkeit in Einzelfällen zu berücksichtigen sowie Rückforderungen und Kostenersatzansprüche transparent und nachvollziehbar zu kommunizieren.

  • Rücknahme rechtswidriger, begünstigender Verwaltungsakte
  • Aufhebung von Dauerverwaltungsakten
  • Erstattungsansprüche wegen zu Unrecht gewährten Leistungen
  • Kostenersatz durch den Vertreter des Leistungsberechtigten
  • Kostenersatz durch den Verursacher der Leistungsgewährung
  • Kostenersatz bei sozialwidrigem Verhalten
  • Kostenersatz durch den Erben
  • Kostenersatz bei Doppelleistungen
  • Einschränkung und Aufrechnung von Leistungen

Zielgruppe

Das Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Sozialverwaltungen, Mitarbeitende von Wohlfahrtsverbänden und sozialen Beratungsstellen sowie an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich mit der Rückforderung und dem Kostenersatz von Leistungen der Sozialhilfe beschäftigen müssen.

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Ort

VWA-Mannheim
Heinrich-Lanz-Str. 19/21
68165 Mannheim

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Information

Konzeption und Beratung

Stefan Willenbücher
0621 43218-11
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