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Die Erfüllung der Vorgaben stellt hohe Anforderungen. Mehr als in den vergangenen Jahren sind die Wohnungsbindungskartei und ihre Anwendung inzwischen auch Gegenstand der Prüfung, inwieweit den Vorgaben entsprechend verfahren wird.
2022 hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen die verpflichtende Datenübernahme für die Wohnungsbindungskarteien der Städte und Gemeinden eingeleitet. Die Daten müssen fortlaufend gepflegt werden, um einmal jährlich aktualisiert übermittelt werden zu können. Hierfür ist eine vollständige Wohnungsbindungskartei erforderlich.
Für die Wohnraumförderung ist die Wohnungsbindungskartei zugleich eine Grundvoraussetzung dafür, neue Förderungen in einer Gemeinde realisieren zu können.
Teilnehmende aus anderen Bundesländern sind also willkommen, auf etwaige rechtliche Spezifika anderer Bundesländer wird allerdings nicht gesondert eingegangen.
Bitte legen Sie den Text des LWoFG, des Änderungsgesetzes zum LWoFG vom 12. Mai 2020, sowie die Durchführungshinweise zum LWoFG (DH-LWoFG) Stand 31. Juli 2010 und die Hinweise des Wirtschaftsministeriums zur Änderung des Landeswohnraumförderungsgesetzes (Stand 17. Juli 2024) bereit, abrufbar unter: https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/wohnungsbau/wohnberechtigung?highlight=wohnberechtigungsschein
Diese Veranstaltung wird LIVE als WEBINAR durchgeführt. Eine Teilnahme ist nur ONLINE möglich.
TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN ZUR ONLINE-TEILNAHME
LIVE-WEBINAR: Die Wohnungsbindungskartei
Dozierende
Jürgen Dietz
Abteilungsleitung Wohnungswesen im Amt für Vermessung und Liegenschaften, Stadt FriedrichshafenDr. Eckart Meyberg
Jurist, Ministerialrat, Leiter des Referats Wohnraumförderung im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, StuttgartInhalte
Das Führen der Wohnungsbindungskartei als Pflichtaufgabe der Gemeinden hat mit der verstärkten Wohnungsnachfrage gerade nach Sozialwohnungen in vielen Städten und Gemeinden eine neue Bedeutung gewonnen.Die Erfüllung der Vorgaben stellt hohe Anforderungen. Mehr als in den vergangenen Jahren sind die Wohnungsbindungskartei und ihre Anwendung inzwischen auch Gegenstand der Prüfung, inwieweit den Vorgaben entsprechend verfahren wird.
2022 hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen die verpflichtende Datenübernahme für die Wohnungsbindungskarteien der Städte und Gemeinden eingeleitet. Die Daten müssen fortlaufend gepflegt werden, um einmal jährlich aktualisiert übermittelt werden zu können. Hierfür ist eine vollständige Wohnungsbindungskartei erforderlich.
Für die Wohnraumförderung ist die Wohnungsbindungskartei zugleich eine Grundvoraussetzung dafür, neue Förderungen in einer Gemeinde realisieren zu können.
- Rechtliche Grundlagen
- Ermittlung/ Erhebung der Datengrundlage
- Inhalt einer Wohnungsbindungskartei
- Abgrenzung der einzelnen Förderarten (Bindungsdauer, allgemeine Belegungsbindung, besondere Belegungsbindung)
- Pflege der Wohnungsbindungskartei
- Zusammenwirken mit der Meldebehörde
- Zusammenwirken mit der L-Bank
- Verpflichtungen des Vermieters
- Auswirkungen der aktuellen Mietwohnraumförderung auf die Wohnungsbindung (mittelbare Belegung)
- Umgang mit Versäumnissen der Vergangenheit
Zielgruppe
Das Seminar wendet sich an Mitarbeiter/-innen der öffentlichen Verwaltung, die u. a. im Zusammenhang mit dem Recht der Wohnraumförderung auf der Grundlage des LWoFG mit dem Aufbau/ der Erstellung der Wohnungsbindungskartei zu tun haben.Ziele
Das Seminar erläutert den Aufbau und auch die Pflege der Wohnungsbindungskartei. Es gibt einen Einblick in die Vielzahl der unterschiedlichen Förderarten, deren Bindungsdauer sowie die allgemeinen und besonderen Belegungsbindungen.Hinweise
In der Veranstaltung wird baden-württembergisches Landesrecht behandelt. Die Grundzüge sind jedoch vermutlich in anderen Bundesländern vergleichbar, bitte recherchieren Sie ggf. im Vorfeld wie groß die Unterschiede ausfallen.Teilnehmende aus anderen Bundesländern sind also willkommen, auf etwaige rechtliche Spezifika anderer Bundesländer wird allerdings nicht gesondert eingegangen.
Bitte legen Sie den Text des LWoFG, des Änderungsgesetzes zum LWoFG vom 12. Mai 2020, sowie die Durchführungshinweise zum LWoFG (DH-LWoFG) Stand 31. Juli 2010 und die Hinweise des Wirtschaftsministeriums zur Änderung des Landeswohnraumförderungsgesetzes (Stand 17. Juli 2024) bereit, abrufbar unter: https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/wohnungsbau/wohnberechtigung?highlight=wohnberechtigungsschein
Diese Veranstaltung wird LIVE als WEBINAR durchgeführt. Eine Teilnahme ist nur ONLINE möglich.
TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN ZUR ONLINE-TEILNAHME
- Sie benötigen ein mit dem Internet verbundenes Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), sowie eine stabile Internetverbindung.
- Ihr Endgerät sollte über Mikrofon und Webkamera verfügen, um sich verbal und visuell zu beteiligen.
- Ihr Gerät muss Ton wiedergeben können; über Lautsprecher oder Kopfhörer. Optional ist die Teilnahme per Telefon möglich, um Ton zu empfangen.
- Die Teilnahme erfolgt direkt über einen Internet Browser und erfordert keine weitere Software oder Plug-Ins.
- Uneingeschränkt funktionieren die Browser Chrome, Microsoft Edge und Safari (jeweils in der aktuellen Version). Wir empfehlen „Chrome“. Den Internet Explorer von Microsoft bitte nicht verwenden!
- Wichtig: Starten Sie den Browser direkt auf Ihrem PC! Citrix- oder Remote-Desktop- Umgebungen sowie Internetzugänge, die über eine VPN-Verbindung hergestellt werden, können zu Problemen führen.
- Testen Sie bei Bedarf den Zugang vorab unter: http://webinare.vwa-digital.de
- Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie nach der Anmeldung per Mail. Bitte überprüfen Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners. Bewahren Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten sicher auf, da diese ihre Gültigkeit für alle zukünftigen Online-Veranstaltungen behalten.
- Selbstverständlich können Sie für die Teilnahme auch ein privates Endgerät nutzen.
- 30 Min. vor Beginn ist der Webinar-Raum geöffnet. In diesem „Check-In“-Zeitfenster helfen wir Ihnen mögliche technische Probleme zu beheben.
- Bei technischen Problemen rufen Sie unsere IT-Service-Hotline unter 0711 21041-9999 an.
- Begleitunterlagen stehen i.d.R. einen Werktag vor dem Veranstaltungstermin zum Download über Ihre Zugangsdaten für Sie bereit. Die Unterlagen sind ca. 1 Woche verfügbar.
- Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie per E-Mail.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.
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