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Erster Beigeordneter der Stadt Murrhardt,
ehemaliges Mitglied der ARGE Kostenrechnung und Produkthaushalt
Die wesentlichen Änderungen ergaben sich im Rechnungswesen. Zentral ist die Bestimmung in § 12 Abs. III EigBG, dass in der Betriebssatzung festzulegen ist, ob Wirtschaftsführung und Rechnungswesen auf der Grundlage der Vorschriften des HGB oder auf der Grundlage der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden geltenden Vorschriften für die Kommunale Doppik erfolgen soll. Demzufolge sind zwei unterschiedliche Eigenbetriebsverordnungen mit entsprechenden verbindlichen Mustern zu beachten. Im Seminar werden die Regelungen des Eigenbetriebsgesetzes zur Aufstellung des Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses der Eigenbetriebe sowie beide Eigenbetriebsverordnungen ausführlich vorgestellt. Darüber hinaus wird jeweils auf Besonderheiten hingewiesen und Hilfestellung für die praktische Umsetzung gegeben.
Wirtschaftsplan und Jahresabschluss nach dem neuen Eigenbetriebsrecht Baden-Württemberg
Dozent
Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Rainer Braulik
Dipl.-Betriebswirt (FH)Erster Beigeordneter der Stadt Murrhardt,
ehemaliges Mitglied der ARGE Kostenrechnung und Produkthaushalt
Inhalte
Das Eigenbetriebsrecht wurde, nach mehr als 25 Jahren seit der letzten Reform, grundlegend novelliert. Nach dem Beschluss des neuen Eigenbetriebsgesetzes im Juni wurden nachfolgend im Oktober 2020 die neuen Eigenbetriebsverordnungen im Gesetzblatt veröffentlicht. Das neue Eigenbetriebsrecht ist seit dem 01.01.2023 für alle Eigenbetriebe in Baden-Württemberg verbindlich.Die wesentlichen Änderungen ergaben sich im Rechnungswesen. Zentral ist die Bestimmung in § 12 Abs. III EigBG, dass in der Betriebssatzung festzulegen ist, ob Wirtschaftsführung und Rechnungswesen auf der Grundlage der Vorschriften des HGB oder auf der Grundlage der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden geltenden Vorschriften für die Kommunale Doppik erfolgen soll. Demzufolge sind zwei unterschiedliche Eigenbetriebsverordnungen mit entsprechenden verbindlichen Mustern zu beachten. Im Seminar werden die Regelungen des Eigenbetriebsgesetzes zur Aufstellung des Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses der Eigenbetriebe sowie beide Eigenbetriebsverordnungen ausführlich vorgestellt. Darüber hinaus wird jeweils auf Besonderheiten hingewiesen und Hilfestellung für die praktische Umsetzung gegeben.
- Wirtschaftsführung und Rechnungswesen gemäß Eigenbetriebsgesetz
- Umsetzung gemäß beider Eigenbetriebsverordnung
- Anwendung der jeweils verbindlich vorgeschriebenen Muster
- Hinweise zur praktischen Umsetzung
- Besonderheiten und Unterschiede der jeweiligen Eigenbetriebsverordnungen
- HGB oder Kommunale Doppik – Abwägungskriterien
Zielgruppe
Mitarbeitende der Kämmereien, der Eigenbetriebe, der Beteiligungsverwaltung bzw. des Beteiligungsmanagements, Prüferende der örtlichen und überörtlichen Rechnungsprüfung.Ziele
Ihnen werden die Inhalte des Eigenbetriebsrechts Baden-Württemberg bezüglich Aufstellung des Wirtschaftsplans sowie des Jahresabschlusses ausführlich vorgestellt. Sie werden mit den Anforderungen gemäß der jeweiligen Eigenbetriebsverordnung vertraut gemacht und wissen anhand zahlreicher Hinweise, wie die Vorschriften in der Praxis umgesetzt werden können.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.
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