Finanz- und Kommunalwirtschaft
Kassenwesen
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Sie ist als Vorstandmitglied des Fachverbandes der Kommunalkassenverwalter Hessen e.V. als Fachberaterin und Dozentin im Bereich Kassen- und Rechnungswesen für die hessischen Kommunen tätig. Für das Hessische Ministerium der Finanzen (BMdF) wirkte Sie im Ausschuss zum Entwurf der neuen Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung "GemHKVO" maßgeblich mit. Darüber hinaus ist sie als hessische Vertreterin in einschlägigen Bundesausschüssen zum Kassenrecht aktiv.
Wer im Vollstreckungsdienst tätig ist, weiß: Das Betreten von Wohnungen, Geschäftsräumen oder Grundstücken ist oft ein heikles Thema – sowohl rechtlich als auch im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern. Wo endet das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung? Was unterscheidet ein bloßes Betreten von einer Durchsuchung? Und wie setzt man behördliche Betretungsrechte durch, ohne Grenzen zu überschreiten?
In diesem Seminar beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen rund um das Betretungsrecht – insbesondere Artikel 13 GG – und grenzen wichtige Begriffe klar voneinander ab. Anhand praxisnaher Beispiele erhalten Sie konkrete Entscheidungshilfen, um auch in schwierigen Situationen souverän und rechtssicher zu handeln.
Machen Sie sich fit für den Vollstreckungsalltag – damit Sie Ihre Aufgaben selbstbewusst und im rechtlich sicheren Rahmen erfüllen können.
Das Betretungsrecht von Grundstücken und Wohnungen
Dozentin
Isabella Hof
Dipl. Betriebswirtin (BA), Leiterin der Fachämter Kasse und Steuern der Stadt Seligenstadt. Sie ist als Vorstandmitglied des Fachverbandes der Kommunalkassenverwalter Hessen e.V. als Fachberaterin und Dozentin im Bereich Kassen- und Rechnungswesen für die hessischen Kommunen tätig. Für das Hessische Ministerium der Finanzen (BMdF) wirkte Sie im Ausschuss zum Entwurf der neuen Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung "GemHKVO" maßgeblich mit. Darüber hinaus ist sie als hessische Vertreterin in einschlägigen Bundesausschüssen zum Kassenrecht aktiv.
Inhalte
Das Betretungsrecht von Grundstücken und Wohnungen – Rechtssicher handeln in der VollstreckungWer im Vollstreckungsdienst tätig ist, weiß: Das Betreten von Wohnungen, Geschäftsräumen oder Grundstücken ist oft ein heikles Thema – sowohl rechtlich als auch im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern. Wo endet das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung? Was unterscheidet ein bloßes Betreten von einer Durchsuchung? Und wie setzt man behördliche Betretungsrechte durch, ohne Grenzen zu überschreiten?
In diesem Seminar beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen rund um das Betretungsrecht – insbesondere Artikel 13 GG – und grenzen wichtige Begriffe klar voneinander ab. Anhand praxisnaher Beispiele erhalten Sie konkrete Entscheidungshilfen, um auch in schwierigen Situationen souverän und rechtssicher zu handeln.
Machen Sie sich fit für den Vollstreckungsalltag – damit Sie Ihre Aufgaben selbstbewusst und im rechtlich sicheren Rahmen erfüllen können.
- Artikel 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung)
- Unterschied zwischen Wohnung – Geschäftsräume – Grundstück
- Unterschied zwischen Betreten und Durchsuchen
- Durchsetzen von behördlichen Betretungsrechten
- Auskunft und Nachschau
Zielgruppe
Vollstreckungsmitarbeitende die Betretungsrechte wahrnehme müssenZiele
Ziel des Seminars ist es, die Grundlagen zu kennen und praktische Entscheidungshilfen zu geben.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.
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