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Im Alltag der Prüftätigkeit treten etliche Rechts- und Sachfragen auf, die Heimaufsicht und Gesundheitsamt aber auch die Pflegeeinrichtungen unterschiedlich beantworten. Durch die Regelungen im Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) und die hierzu verabschiedeten bzw. anstehenden Rechtsverordnungen, aber auch im Hinblick auf die Regelungen im SGB XI stellen sich vielfältige Fragen, u. a.:
> Betreutes Wohnen, ambulant betreute Wohngemeinschaften, ambulante Hausgemeinschaftsmodelle
— wie ist der Anwendungsbereich des WTPG definiert?
— Welche Anforderungen folgen daraus?
> Die „Ermessenslenkenden Richtlinien des Sozialministeriums zur Umsetzung der Landesheimbauverordnung“
— Wie sind sie umzusetzen?
— Was bedeutet z. B. „angemessene Qualität des Wohnens“ in der Übergangszeit?
> Die Hygiene im Pflegeheim
— wie sind die Anforderungen des WTPG zu verstehen?
— Was gilt für ambulante Wohnformen?
> Die personellen Vorgaben auf der Basis der neuen Landespersonalverordnung
> Wie muss der Tagdienst, in Pflege und Eingliederungshilfe gestaltet werden?
— Wie sieht es mit dem Nachtdienst aus?
— Wie sieht der Fachkräfteeinsatz aus?
> Was gilt für die Leitungsfunktionen in den Einrichtungen?
> Welche Bedeutung hat die zum WTPG entwickelte Orientierungshilfe des Sozialministeriums?
— Wie ist die Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg dazu zu verstehen?
> Wie wirken sich die Pflegestärkungsgesetze aus?
> Wie sieht das Qualitätssicherungssystem des SGB XI aus?
> Welche Pflichten folgen aus dem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI?
> Inhalt und Wirkung des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach § 75 SGB XI
> Fragerunde der Teilnehmer:innen (können sich sowohl auf das Heimrecht als auch auf das SGB XI beziehen)
Auf die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und der Sozialgerichte wird entsprechend eingegangen. Aktuelle Gesetzesänderungen/Entscheidungen werden kurzfristig berücksichtigt.
Die Pflege-Praxis (2. Tag)
> Wie läuft eine Begehung aus praktischer bzw. pflegerischer Sicht ab?
> Ablauf der Pflegevisite
> Erklärung pflegefachlicher Begriffe (Pflegemodell, Standards etc.)
> Pflegeprozess und seine Schritte: Erläuterung anhand der Praxis
> Prüfung der Pflegedokumentation (Strukturmodell zur entbürokratisierten Pflegedokumentation in der stationären Langzeitpflege, sowie während der Übergangszeit der Umstellung auch das bisherige Dokumentationswesen im Vergleich)
> Standards und besonders Nationale Expertenstandards
— Berücksichtigung in der Pflegemaßnahmenplanung. Erklärung von Zusammenhängen und wie in der Praxis geprüft wird
> Vergleich der Dokumentation in Behinderteneinrichtungen (nur bei entsprechenden Zeitressourcen)
Hotel am Schlossberg
Telefon: 07032 206-1213
E-Mail: hotel@schlossberg-hbg.de
Bitte beachten Sie, dass in der TAGUNGSPAUSCHALE die Seminarverpflegung (Frühstückpause, Mittagessen und Nachmittagspause) jedoch KEINE ÜBERNACHTUNG enthalten ist.
Gewünschte ÜBERNACHTUNGEN können über ein Zimmerkontingent der VWA bis 3 Wochen vor Seminarbeginn zum Sonderpreis DIREKT IM HOTEL gebucht werden. Über die Konditionen und Bestandteile der Hotel-Gebühren informiert Sie das Hotel.
Bitte geben Sie bei der Buchung im Hotel unbedingt das Stichwort „VWA“ an.
Zukunftsfähige Heimaufsicht - Modul 2
Dozierende
Ulrich Schmolz
Leiter des Referats "Kinder, Schutzkonzepte", Ministerium für Soziales und Integration Baden-WürttembergInge Bartl
Pflegefachkraft, Heimaufsichtsbehörde LRA Rhein-Neckar-Kreis, HeidelbergInhalte
Rechtsfragen im Alltag der Heimversorgung (1. Tag)Im Alltag der Prüftätigkeit treten etliche Rechts- und Sachfragen auf, die Heimaufsicht und Gesundheitsamt aber auch die Pflegeeinrichtungen unterschiedlich beantworten. Durch die Regelungen im Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) und die hierzu verabschiedeten bzw. anstehenden Rechtsverordnungen, aber auch im Hinblick auf die Regelungen im SGB XI stellen sich vielfältige Fragen, u. a.:
> Betreutes Wohnen, ambulant betreute Wohngemeinschaften, ambulante Hausgemeinschaftsmodelle
— wie ist der Anwendungsbereich des WTPG definiert?
— Welche Anforderungen folgen daraus?
> Die „Ermessenslenkenden Richtlinien des Sozialministeriums zur Umsetzung der Landesheimbauverordnung“
— Wie sind sie umzusetzen?
— Was bedeutet z. B. „angemessene Qualität des Wohnens“ in der Übergangszeit?
> Die Hygiene im Pflegeheim
— wie sind die Anforderungen des WTPG zu verstehen?
— Was gilt für ambulante Wohnformen?
> Die personellen Vorgaben auf der Basis der neuen Landespersonalverordnung
> Wie muss der Tagdienst, in Pflege und Eingliederungshilfe gestaltet werden?
— Wie sieht es mit dem Nachtdienst aus?
— Wie sieht der Fachkräfteeinsatz aus?
> Was gilt für die Leitungsfunktionen in den Einrichtungen?
> Welche Bedeutung hat die zum WTPG entwickelte Orientierungshilfe des Sozialministeriums?
— Wie ist die Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg dazu zu verstehen?
> Wie wirken sich die Pflegestärkungsgesetze aus?
> Wie sieht das Qualitätssicherungssystem des SGB XI aus?
> Welche Pflichten folgen aus dem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI?
> Inhalt und Wirkung des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach § 75 SGB XI
> Fragerunde der Teilnehmer:innen (können sich sowohl auf das Heimrecht als auch auf das SGB XI beziehen)
Auf die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und der Sozialgerichte wird entsprechend eingegangen. Aktuelle Gesetzesänderungen/Entscheidungen werden kurzfristig berücksichtigt.
Die Pflege-Praxis (2. Tag)
> Wie läuft eine Begehung aus praktischer bzw. pflegerischer Sicht ab?
> Ablauf der Pflegevisite
> Erklärung pflegefachlicher Begriffe (Pflegemodell, Standards etc.)
> Pflegeprozess und seine Schritte: Erläuterung anhand der Praxis
> Prüfung der Pflegedokumentation (Strukturmodell zur entbürokratisierten Pflegedokumentation in der stationären Langzeitpflege, sowie während der Übergangszeit der Umstellung auch das bisherige Dokumentationswesen im Vergleich)
> Standards und besonders Nationale Expertenstandards
— Berücksichtigung in der Pflegemaßnahmenplanung. Erklärung von Zusammenhängen und wie in der Praxis geprüft wird
> Vergleich der Dokumentation in Behinderteneinrichtungen (nur bei entsprechenden Zeitressourcen)
Zielgruppe
Mitarbeiter:innen der Heimaufsichtsbehörden und Gesundheitsämter in Baden-WürttembergZiele
Akutelle (Rechts-)grundlagen und ErfahrungsaustauschHinweise
Buchung der Seminarübernachtung direkt über:Hotel am Schlossberg
Telefon: 07032 206-1213
E-Mail: hotel@schlossberg-hbg.de
Bitte beachten Sie, dass in der TAGUNGSPAUSCHALE die Seminarverpflegung (Frühstückpause, Mittagessen und Nachmittagspause) jedoch KEINE ÜBERNACHTUNG enthalten ist.
Gewünschte ÜBERNACHTUNGEN können über ein Zimmerkontingent der VWA bis 3 Wochen vor Seminarbeginn zum Sonderpreis DIREKT IM HOTEL gebucht werden. Über die Konditionen und Bestandteile der Hotel-Gebühren informiert Sie das Hotel.
Bitte geben Sie bei der Buchung im Hotel unbedingt das Stichwort „VWA“ an.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.
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