Öffentliche Sicherheit und Ordnung

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Seminare für Bußgeldsachbearbeiter:innen

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Ermittlungen der Bußgeldbehörde - Für Mitarbeiter:innen des Innendienstes - Unter Berücksichtigung der Thematik Beweissicherung

Produktnummer
2025-54453S
Termin
02. Juli 202509:00 bis 16:30 Uhr
Gebühren
276,00 € (inkl. Seminarunterlagen)
Dozent
Dipl.-Finanzwirt (FH) Manfred Büttner
Fachbuchautor, umfangreiche Dozententätigkeit, u.a. langjähriger Lehrbeauftragter an den Hochschulen für Polizei sowie Verwaltung und Finanzen Baden-Württemberg

Inhalte

Die Bußgeldbehörden sind keinesfalls so etwas wie „Ordnungswidrigkeitenautomaten“, die schematisch die Höhe des Bußgeldes aus einem Ahndungskatalog in Bescheide übernehmen, als die sie gelegentlich in Verzerrung dargestellt werden. Vielmehr sind sie als „Herrin des Ordnungswidrigkeitenverfahren“ zunächst einmal berufen, Ermittlungen zur Tat und zum Täter anzustellen. Dabei gilt es, bis ins Zwischenverfahren hinein die zur Verfügung stehenden Eingriffsmittel abzuwägen, zu entscheiden, ob gegebenenfalls und wenn ja welche Ermittlungspersonen eingesetzt werden sollen und letztlich die „Klaviatur strafprozessualer Maßnahmen“ unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und der Verfahrensökonomie im Sinne einer sachgerechten Entscheidung im Verfahren zu bedienen.

  • Allgemeine Grundsätze des OWi-Verfahrens, soweit für die Ermittlungshandlungen von Bedeutung (Rechtsstellung der Behörde, Ermittlungspersonen, Opportunitätsprinzip, Dokumentation des Verfahrensgangs, Bußgeld oder Verfallanordnung, Verjährung)
  • Ladung und Anhörung von Betroffenen
  • Umfeld des Betroffenen (Vermögensverhältnisse, Kenntnisse usw.)
  • Ladung und Vernehmung von Zeugen
  • Beweissicherung
  • Ermittlungshandlungen bei Dritten
  • Polizeiliche Vorführung
  • Kostenfragen
  • Durchsuchung

Zielgruppe

Mitarbeiter:innen der Bußgeldbehörden, die überwiegend im Innendienst bei der Abwicklung von Fällen eingesetzt werden

Ziele

Den Mitarbeiter:innen der Bußgeldbehörden werden die bestehenden eigenen und durch Außendienstmitarbeiter:innen möglichen Ermittlungshandlungen umfassend aufgezeigt. Dies soll die Teilnehmer:innen in die Lage versetzen, die vorhandenen strafprozessualen Ermittlungsmöglichkeiten effektiv und effizient einzusetzen

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