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> Überblick über das Prostituiertenschutzgesetz, die ProstSchVwV-Gewerbe und das Prostitutionsgesetz
> Beschränkungen der Prostitutionsausübung
> Zielsetzung des Gesetzgebers
> Informations- und Bertungsgespräche
Die einzelnen Regelungen des ProstSchG, der Verwaltungsvorschrift zu dessen Vollzug (ProstSchVwV-Gewerbe) werden im Austausch mit den Teilmehmenden und unter Einbeziehung praxisrelevanter Fragen in den wesentlichen Grundzügen vorgestellt und gemeinsam erörtert.
Das Prostituiertenschutzgesetz - Basiswissen für Gewerbe- und Ordnungsbehörden
Dozent
Dipl.-Finanzwirt (FH) Manfred Büttner
Fachbuchautor, umfangreiche Dozententätigkeit, u.a. langjähriger Lehrbeauftragter an den Hochschulen für Polizei sowie Verwaltung und Finanzen Baden-WürttembergInhalte
In Baden-Württemberg ist die Ausübung der Prostitution in Gemeinden mit mehr als 35.000 Einwohnern grundsätzlich erlaubt. Für die betroffenen Kommunen ergeben sich dann insbesondere nach dem Prostituiertenschutzgesetz 2017 (ProstSchG) vielfältige Aufgaben. Zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen hat der Gesetzgeber nämlich u.a. für Prostituierte verpflichtend die Teilnahme an Informations- und Beratungsgesprächen eingeführt. Durch das ProstSchG wurden aber ganz besonders auch diejenigen in die Pflicht genommen, die an der Prostitution anderer verdienen, nämlich die Betreiber:innen von Prostitutionsgewerben. Beispielsweise müssen diese bereits im Konzessionierungsverfahren Mindestanforderungen an ihre persönliche Zuverlässigkeit erfüllen. Die gesetzliche Definition der erlaubnispflichtigen Prostitutionsgewerbe ist dabei recht weit gefasst und schließt z.B. vermietete Wohnungen, aber auch Wohnwägen oder Veranstaltungen ein. Basis des „Konzessionierungs“-Verfahrens ist ein umfangreiches Betriebskonzept. Darüber hinaus sind die zuständigen Behörden zum Schutz der Prostituierten gehalten, die Prostitutionsausübung, gegebenenfalls unter Einbindung von Polizei, Gesundheitsämtern, Zoll und anderen Behörden, laufend zu überwachen. Im Seminar werden die Regelungen des ProstSchG, dessen Zielsetzung und die Aufgaben für die zuständigen Gewerbe- und Ordnungsbehörden sowie deren Umsetzung aufgezeigt.> Überblick über das Prostituiertenschutzgesetz, die ProstSchVwV-Gewerbe und das Prostitutionsgesetz
> Beschränkungen der Prostitutionsausübung
> Zielsetzung des Gesetzgebers
> Informations- und Bertungsgespräche
- für in der Prostitution tätige Personen
- Prostitutionsstätten
- Prostitutionsfahrzeuge
- Prostitutionsveranstaltungen
- Prostitutionsvermittlung
- Konzessionierung
- Betriebskonzept
- Nachschau
- Zusammenarbeitsbehörden
Zielgruppe
Mitarbeiter:innen der nach dem ProstSchG zuständigen Behörden, die in Form einer Basisschulung alle relevanten Informationen erhalten möchten, die im Zuge der behördlichen Verfahren von Bedeutung sein können und umzusetzen sindZiele
Neben einem allgemeinen Überblick über die Regelungen des ProstSchG, die in vielen Bereichen auch die Prostituierten als Adressaten haben, werden im Seminar insbesondere die für die Prostitutionsgewerbe relevanten gesetzlichen Bestimmungen eingehend erläutert.Die einzelnen Regelungen des ProstSchG, der Verwaltungsvorschrift zu dessen Vollzug (ProstSchVwV-Gewerbe) werden im Austausch mit den Teilmehmenden und unter Einbeziehung praxisrelevanter Fragen in den wesentlichen Grundzügen vorgestellt und gemeinsam erörtert.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.
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