
Personalwesen
Besoldung und Entgelt
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Aus diesen Neuregelungen ergeben sich nicht nur zahlreiche Änderungen für Neueinstellungen sondern auch für die Bewertung der bestehenden Arbeitsverhältnisse. Diese neuen Grundsätze sind von Personalverwaltungsleiter/-innen, -sachbearbeiter/-innen sowie Personal- und Betriebsratsmitgliedern in den baden-württembergischen Kommunalverwaltungen und in den kommunalen Betrieben zu berücksichtigen und anzuwenden.
> Einführung und Überblick
NEU: Workshop zur Eingruppierung der handwerklich Beschäftigten
Dozent
Karl-Heinz Leverkus
langjähriges Mitglied der Verhandlungskommission bei den Tarifverhandlungen des öffentlichen DienstsInhalte
Zum 01.01.2024 trat die neue Entgeltordnung für die Beschäftigten im handwerklichen Bereich Baden-Württemberg in Kraft. Durch diese Entgeltordnung wird u. a. das Eingruppierungsrecht, d.h. das für die Gehaltsbemessung maßgebliche Regelwerk, grundständig neu gefasst. Für Beschäftigte, die am 31.12.2023 in einem Arbeitsverhältnis standen und deren Arbeitsverhältnis am 01.01.2024 weiterhin besteht, hat eine evtl. Neufestsetzung der Entgeltguppen bis zum 31.10.2024 zu erfolgen. Die Zuordnung der Tätigkeiten erfolgt künftig direkt in die entsprechenden Entgeltgruppen. Die Tätigkeiten werden sowohl in allgemeine (Teil A allgemeine Tätigkeitsmerkmale Entgeltgruppe 2 bis 9a) und in spezielle (Teil B spezielle Tätigkeitsmerkmale) Tätigkeitsmerkmale zu den Entgeltgruppen zugeordnet. Es geht nicht um lineare Gehaltserhöhungen, sondern um die Beschreibung der jeweiligen Tätigkeiten und wie sie nach dem landesbezirklichen Tarifvertrag Nr. 6 G materiell bewertet werden. In vielen Tätigkeitsfeldern werden bei der Grundeingruppierung sowie bei den Aufstiegsmöglichkeiten Verbesserungen durch neue Tätigkeitsmerkmale möglich sein, z. B. im Garten- und Weinbau, in der Grün- und Baumpflege, auf den Bauhöfen, im Abwasser- und Trinkwasserbereich, im Straßenbau, im Reinigungs-und Hauswirtschaftsdienst, Vermessung, Entsorgung, Versorgung, Heiz- und Kraftwerke, Tiefbau, Fahrzeug- und Maschinenführer, im Theaterbereich, bei der Tierpflege etc.Aus diesen Neuregelungen ergeben sich nicht nur zahlreiche Änderungen für Neueinstellungen sondern auch für die Bewertung der bestehenden Arbeitsverhältnisse. Diese neuen Grundsätze sind von Personalverwaltungsleiter/-innen, -sachbearbeiter/-innen sowie Personal- und Betriebsratsmitgliedern in den baden-württembergischen Kommunalverwaltungen und in den kommunalen Betrieben zu berücksichtigen und anzuwenden.
> Einführung und Überblick
- Einordnung des Tarifvertrag Nr. 6 G in die bisherigen Regelungen des Lohngruppenverzeichnis 5 G
- Darstellung der neuen Regelungen im Überblick; Struktur des Landesbezirklichen Tarifvertrag Nr. 6 G
- Sonderregelungen aus der Überleitung bis zum 01.01.2024
- Aufbau der Entgeltordnung (Allgemeiner Teil und Besondere Teile)
- Darstellung und Überblick der Tätigkeitsmerkmale aus dem Allgemeinen Teil, wer fällt darunter?
- Überblick über die besonderen branchenspezifischen Tätigkeitsmerkmale
- Darstellung der Überleitungsregelungen bezüglich der Voraussetzungen für eine Höhergruppierung innerhalb des Landesbezirklichen Tarifvertrag Nr. 6 G unter Berücksichtigung bisheriger Besitzstände
- Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Höhergruppierung aufgrund des Inkrafttretens des Landesbezirklichen Tarifvertrag Nr. 6 G (z. B. Form und Fristen)
- Aufgaben und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Einführung
- Sollten bis zum Seminartermin die Durchführungshinweise vorliegen, werden diese mit besprochen.
Ziele
Die Teilnehmenden lernen die Überleitungsregelungen in das neue Recht kennen, um es in der Praxis anwenden zu können.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden in Karlsruhe e.V.
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