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Besoldung und Entgelt

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Das Reisekostenrecht für den öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg

Produktnummer
2025-52680K
Termin
21. Juli 202509:00 bis 16:45 Uhr
Gebühren
299,00 € (inkl. Seminarunterlagen und Mittagessen)
Dozentin
Karin Paulwitz
Sachbearbeiterin für Beihilferecht, Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, Stuttgart

Inhalte

Das neue Reisekostenrecht für den öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg wird mit der Neufassung des Landesreisekostengesetzes Baden-Württemberg ab 2022 in wesentlichen Punkten geändert. Dadurch soll der gesamte Prozess der verwaltungsmäßigen Abwicklung von Dienstreisen, das heißt die Beantragung der Reise, die Genehmigung durch die oder den Vorgesetzten, die Abrechnung und die Bearbeitung des Erstattungsantrags für alle am Prozess beteiligten Personen spürbar erleichtert werden.
  • Erstattung von Fahrt- und Flugkosten
  • Wegstreckenentschädigung
  • Tagegeld und Übernachtungsgeld
  • Auslandsdienstreisen
  • zahlreiche Beispiele
  • Ihre Fragen

Zielgruppe

Das Seminar ist für Bearbeiter/-innen bestimmt, die sich neu mit dem Reisekostenrecht des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg befassen.

Ziele

Anschauliche Vermittlung der neuen Rechtsgrundlagen, um eine korrekte Reisekostenabrechnung erstellen zu können. Ebenso wird den Seminarteilnehmer:innen die Möglichkeit gegeben, Fragen aus der Praxis gemeinsam mit dem Dozenten zu erörtern.

Hinweise

Die Teilnehmer/-innen werden gebeten, die aktuelle Fassung des Landesreisekostenrechts mitzubringen.

Melden Sie sich direkt über unser Online-Formular an.

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Ort

Studienhaus
Kaiserallee 12e
76133 Karlsruhe

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Information

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