Inhalte
Arbeitsrechtliche Grundkenntnisse sind unverzichtbar für jeden, der im Personalbereich tätig ist. Für eine rechtssichere Personalarbeit im öffentlichen Dienst sind umfassende Kenntnisse der verschiedenen Rechtsgrundlagen erforderlich. Die tariflichen Regelungen sind nicht selbsterklärend. Personalabteilung, Führungskräfte und Personalvertretung müssen wissen, wann und wie die Regelungen anzuwenden sind und den Bezug zum allgemeinen Arbeitsrecht kennen.
Die Teilnehmer/-innen erhalten einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Tarifrechts und die Besonderheiten des TV-L. Fragen der Teilnehmer/-innen, ob vorab eingereicht oder im Seminar gestellt, werden eingehend und praxisorientiert erörtert und diskutiert.
Das Seminar, welches sich ausschließlich an TV-L-Anwender/-innen und die Mitglieder der entsprechenden Interessensvertretungen richtet, vermittelt einen umfassenden Überblick zum „Tarifvertrag der Länder“.
> Begründung des Arbeitsverhältnisses
- Weisungsrecht des Arbeitgebers, z. B. bei Umsetzung, Versetzung, Abordnung
- Ärztliche Untersuchungen
- Nebentätigkeiten
- Qualifizierung
> Arbeitszeit
> Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
- Grundlagen der Eingruppierung
- Eingruppierungs- und Bewertungsgrundsätze, Tarifautomatik
- Bildung von Arbeitsvorgängen, Zusammenhangstätigkeit
- Auslegung von Eingruppierungsnormen, Zeitanteile
- Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung zum TV-L
> Tarifliche Stufenzuordnung
- Was bedeuten die Begriffe „Berufserfahrung“ bzw. „förderliche Zeiten“ und wie sind sie anzuwenden?
> Aufbau der Tabelle, Stufenregelungen und Höhergruppierungen
> Jahressonderzahlung, besondere Zahlungen
> Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem EFZG
> Urlaub
- Urlaubsdauer
- Übertragungsvorschriften
- Sonderurlaub
- Neueste Rechtsprechung
> Befristungsrecht nach den tariflichen Regelungen des TV-L und TzBfG
> Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigungsrecht, verhaltens-, personen- und betriebsbedingte Kündigung
- Beendigung ohne Kündigung
Lernziele
Den Teilnehmer/-innen wird ein praxisorientierter Überblick zu den VI Abschnitten des TV-L vermittelt. Sie lernen zentrale Grundbegriffe kennen und erfahren, was bei der Rechtsanwendung zu beachten ist. Sie erhalten einen kompakten Einblick in die tariflichen Rahmenbedingungen des TV-L sowie zum Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes. Selbstverständlich werden vorab eingereichte, praxisbezogene Fälle anonymisiert besprochen.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Neu- und Quereinsteiger/-innen in den Personalabteilungen/Geschäftsstellen, die grundlegende Kenntnisse zum Tarifrecht des TV-L benötigen bzw. vertiefen möchten, an Mitarbeiter/-innen anderer Bereiche, die mit Personalangelegenheiten befasst sind, an interessierte Mitarbeiter/-innen und Führungskräfte sowie an Mitglieder der Interessensvertretungen.
Zusatzinformationen
Bitte bringen Sie den Tariftext des TV-L für die Veranstaltung mit.
Die Teilnehmer/-innen haben die Möglichkeit, vorab Fälle aus der Praxis (anonymisiert) bei der Württ. VWA, z. Hd. Frau Jasminka Cvijic, einzureichen. Bitte senden Sie uns diese bis drei Wochen vor der Veranstaltung zu.