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Personalrecht
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Personalabteilung, Führungskräfte und Personalvertretung müssen wissen, wann und wie die Regelungen anzuwenden sind und den Bezug zum allgemeinen Arbeitsrecht kennen.
Die Teilnehmer/-innen erhalten einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Tarifrechts und die Besonderheiten des TV-L. Fragen der Teilnehmer/-innen, ob vorab eingereicht oder im Seminar gestellt, werden eingehend und praxisorientiert erörtert und diskutiert.
Das Seminar, welches sich ausschließlich an TV-L-Anwender/-innen und die Mitglieder der entsprechenden Interessensvertretungen richtet, vermittelt einen umfassenden Überblick zum „Tarifvertrag der Länder“.
> Begründung des Arbeitsverhältnisses
> Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
> Jahressonderzahlung, besondere Zahlungen
> Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem EFZG
> Urlaub
> Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Teilnehmer/-innen haben die Möglichkeit, vorab Fälle aus der Praxis (anonymisiert) bei der Württ. VWA, z. Hd. Frau Jasminka Cvijic, einzureichen. Bitte senden Sie uns diese bis drei Wochen vor der Veranstaltung zu.
Das 1 x 1 des TV-L - Eine praxisbezogene Einführung für Neu- und Quereinsteiger/-innen
Dozent
Karl-Heinz Leverkus
langjähriges Mitglied der Verhandlungskommission bei den Tarifverhandlungen des öffentlichen DienstsInhalte
Arbeitsrechtliche Grundkenntnisse sind unverzichtbar für jeden, der im Personalbereich tätig ist. Für eine rechtssichere Personalarbeit im öffentlichen Dienst sind umfassende Kenntnisse der verschiedenen Rechtsgrundlagen erforderlich. Die tariflichen Regelungen sind nicht selbsterklärend.Personalabteilung, Führungskräfte und Personalvertretung müssen wissen, wann und wie die Regelungen anzuwenden sind und den Bezug zum allgemeinen Arbeitsrecht kennen.
Die Teilnehmer/-innen erhalten einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Tarifrechts und die Besonderheiten des TV-L. Fragen der Teilnehmer/-innen, ob vorab eingereicht oder im Seminar gestellt, werden eingehend und praxisorientiert erörtert und diskutiert.
Das Seminar, welches sich ausschließlich an TV-L-Anwender/-innen und die Mitglieder der entsprechenden Interessensvertretungen richtet, vermittelt einen umfassenden Überblick zum „Tarifvertrag der Länder“.
> Begründung des Arbeitsverhältnisses
- Weisungsrecht des Arbeitgebers, z. B. bei Umsetzung, Versetzung, Abordnung
- Ärztliche Untersuchungen
- Nebentätigkeiten
- Qualifizierung
> Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
- Grundlagen der Eingruppierung
- Eingruppierungs- und Bewertungsgrundsätze, Tarifautomatik
- Bildung von Arbeitsvorgängen, Zusammenhangstätigkeit
- Auslegung von Eingruppierungsnormen, Zeitanteile
- Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung zum TV-L
- Was bedeuten die Begriffe „Berufserfahrung“ bzw. „förderliche Zeiten“ und wie sind sie anzuwenden?
> Jahressonderzahlung, besondere Zahlungen
> Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem EFZG
> Urlaub
- Urlaubsdauer
- Übertragungsvorschriften
- Sonderurlaub
- Neueste Rechtsprechung
> Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigungsrecht, verhaltens-, personen- und betriebsbedingte Kündigung
- Beendigung ohne Kündigung
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Neu- und Quereinsteiger/-innen in den Personalabteilungen/Geschäftsstellen, die grundlegende Kenntnisse zum Tarifrecht des TV-L benötigen bzw. vertiefen möchten, an Mitarbeiter/-innen anderer Bereiche, die mit Personalangelegenheiten befasst sind, an interessierte Mitarbeiter/-innen und Führungskräfte sowie an Mitglieder der Interessensvertretungen.Ziele
Den Teilnehmer/-innen wird ein praxisorientierter Überblick zu den VI Abschnitten des TV-L vermittelt. Sie lernen zentrale Grundbegriffe kennen und erfahren, was bei der Rechtsanwendung zu beachten ist. Sie erhalten einen kompakten Einblick in die tariflichen Rahmenbedingungen des TV-L sowie zum Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes. Selbstverständlich werden vorab eingereichte, praxisbezogene Fälle anonymisiert besprochen.Hinweise
Die Teilnehmer/-innen werden gebeten, den Tariftext TV-L für die Veranstaltung bereit zu legen.Die Teilnehmer/-innen haben die Möglichkeit, vorab Fälle aus der Praxis (anonymisiert) bei der Württ. VWA, z. Hd. Frau Jasminka Cvijic, einzureichen. Bitte senden Sie uns diese bis drei Wochen vor der Veranstaltung zu.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.
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