Arbeitsrechtliche Grundkenntnisse sind unverzichtbar für jeden, der im Personalbereich tätig ist. Für eine rechtssichere Personalarbeit im öffentlichen Dienst sind umfassende Kenntnisse der verschiedenen Rechtsgrundlagen erforderlich. Die tariflichen Regelungen sind nicht selbsterklärend. Personalabteilung, Führungskräfte und Personalvertretung müssen wissen, wann und wie die Regelungen anzuwenden sind und den Bezug zum allgemeinen Arbeitsrecht kennen.
Die Teilnehmer/-innen erhalten einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Tarifrechts und die Besonderheiten des TV-L. Fragen der Teilnehmer/-innen, ob vorab eingereicht oder im Seminar gestellt, werden eingehend und praxisorientiert erörtert und diskutiert.
Das Seminar, welches sich ausschließlich an TV-L-Anwender/-innen und die Mitglieder der entsprechenden Interessensvertretungen richtet, vermittelt einen umfassenden Überblick zum „Tarifvertrag der Länder“.
Die Veranstaltung findet an folgenden Terminen / Uhrzeiten statt:
Mittwoch, 19. November 2025 / 09:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag, 20. November 2025 / 09:00 – 16:30 Uhr
Freitag, 21. November 2025 / 09:00 – 12:30 Uhr
> Begründung des Arbeitsverhältnisses
> Arbeitszeit
> Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
> Tarifliche Stufenzuordnung
> Aufbau der Tabelle, Stufenregelungen und Höhergruppierungen
> Jahressonderzahlung, besondere Zahlungen
> Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem EFZG
> Urlaub
> Befristungsrecht nach den tariflichen Regelungen des TV-L und TzBfG
> Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Den Teilnehmer/-innen wird ein praxisorientierter Überblick zu den VI Abschnitten des TV-L vermittelt. Sie lernen zentrale Grundbegriffe kennen und erfahren, was bei der Rechtsanwendung zu beachten ist. Sie erhalten einen kompakten Einblick in die tariflichen Rahmenbedingungen des TV-L sowie zum Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes. Selbstverständlich werden vorab eingereichte, praxisbezogene Fälle anonymisiert besprochen.
Das Seminar richtet sich an Neu- und Quereinsteiger/-innen in den Personalabteilungen/Geschäftsstellen, die grundlegende Kenntnisse zum Tarifrecht des TV-L benötigen bzw. vertiefen möchten, an Mitarbeiter/-innen anderer Bereiche, die mit Personalangelegenheiten befasst sind, an interessierte Mitarbeiter/-innen und Führungskräfte sowie an Mitglieder der Interessensvertretungen.
Bitte bringen Sie den Tariftext des TV-L für die Veranstaltung mit.
Die Teilnehmer/-innen haben die Möglichkeit, vorab Fälle aus der Praxis (anonymisiert) bei der Württ. VWA, z. Hd. Frau Jasminka Cvijic, einzureichen. Bitte senden Sie uns diese bis drei Wochen vor der Veranstaltung zu.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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