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Wie können Beauftragte für Chancengleichheit und ihre Stellvertreterinnen ihrem Auftrag zur Durchsetzung des Chancengleichheitsgesetzes effektiv nachkommen?
Hierzu vermittelt Ihnen das zweitägige Grundlagenseminar die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten. Im Zentrum steht als Rechtsgrundlage das Chancengleichheitsgesetz von Baden-Württemberg. Besonderes Augenmerk wird auf die Zusammenarbeit mit der Personalvertretung und dem Personalreferat gelegt. Anhand von praktischen Fällen und Beispielen aus der Gleichstellungsarbeit werden die BfC und ihre Stellvertreterinnen gut für ihre Aufgaben gewappnet.
> Zentrale Regelungen des Chancengleichheitsgesetzes
Als Beauftragte für Chancengleichheit in der Landesverwaltung BW sicher und professionell agieren - Das ChancenG BW verstehen und effektiv umsetzen
Dozierende
Magdalena Obajtek
Ministerium für Verkehr Baden-WürttembergNatalia Roizenzon-Sipple
Ministerium für Verkehr Baden-WürttembergInhalte
Das Chancengleichheitsgesetz in Baden-Württemberg zielt darauf ab, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu verwirklichen. Dabei kommt der Beauftragten für Chancengleichheit eine zentrale Rolle zu. Sie ist der Dienststellenleitung direkt zugeordnet und unterstützt diese bei der Umsetzung des Gesetzes. Damit ist sie unverzichtbar für die Verwirklichung der Chancengleichheit und trägt wesentlich zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes bei.Wie können Beauftragte für Chancengleichheit und ihre Stellvertreterinnen ihrem Auftrag zur Durchsetzung des Chancengleichheitsgesetzes effektiv nachkommen?
Hierzu vermittelt Ihnen das zweitägige Grundlagenseminar die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten. Im Zentrum steht als Rechtsgrundlage das Chancengleichheitsgesetz von Baden-Württemberg. Besonderes Augenmerk wird auf die Zusammenarbeit mit der Personalvertretung und dem Personalreferat gelegt. Anhand von praktischen Fällen und Beispielen aus der Gleichstellungsarbeit werden die BfC und ihre Stellvertreterinnen gut für ihre Aufgaben gewappnet.
> Zentrale Regelungen des Chancengleichheitsgesetzes
- Rolle und Aufgaben der BfC
- Anspruchsrechte in Bezug auf personelle, räumliche und sachliche Ausstattung
- Tipps zur Organisation der Frauenversammlung
- Beteiligungs- und Initiativrechte effektiv nutzen
- Konkrete Instrumente zur Verwirklichung der Chancengleichheit (z. B. Chancengleichheitspläne)
- Konfliktmanagement
- Formen der Zusammenarbeit aus der Praxis
- Entlastung
- Rechtliche Grundlagen nach dem Personalvertretungsgesetz
- Vertrauensvolle Basis schaffen für die Zusammenarbeit
Zielgruppe
Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) aus der Landesverwaltung Baden-Württemberg und ihre StellvertreterinnenZiele
Praxisnahe Vermittlung wesentlicher Kenntnisse und Fähigkeiten um die Aufgabe als Beauftragte für Chancengleichheit effektiv umsetzen zu können.Hinweise
Die Teilnehmer:innen haben die Möglichkeit konkrete Fälle und Fragen, die im Seminar behandelt werden sollen, vorab einzureichen. Bitte senden Sie diese (anonymisiert) bis spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung an Frau Alexandra Kohler bei der Württ. VWA.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.
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