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Mitglied der Betrieblichen Kommission der Stadt Karlsruhe, Leiter der Arbeitsgruppe "Umsetzung leistungsorientierte Bezahlung nach TVöD" mit 17 baden-württembergischen Städten,
Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
Dieses Seminar will u. a. helfen, diesen Prozess zu unterstützen. Ebenso sollen Verwaltungen und Einrichtungen, welche die Leistungsbezahlung für Beamte nach § 76 Landesbesoldungsgesetz anwenden wollen, Aspekte dargestellt werden, die eine Einführung unterstützen können. Schließlich sollen auch im tariflichen Bereich die Möglichkeiten des vorzeitigen Stufenaufstiegs und der Stufenhemmung nach § 17 Abs. 2 TVöD mit den
Teilnehmer:innen des Seminars diskutiert werden.
Das Seminar eignet sich auch für Mitarbeiter:innen aus kleinen Gemeinden, aus Städten und anderen Verwaltungen/Betrieben, die mit der Leistungsbezahlung für Beschäftigte und/oder Beamte beginnen bzw. ein bestehendes System überarbeiten möchten.
Qualifizierter Erfahrungsaustausch unter Praktiker:innen und Mitgliedern von Personalvertretungen bzw. Mitgliedern der Betrieblichen Kommission.
Zeitgemäße Leistungsbezahlungssysteme - unter Berücksichtigung des § 18a TVöD
Dozent
Jürgen Fody
Leiter der Organisationsentwicklung, Personal- und Organisationsamt der Stadt Karlsruhe, Mitglied der Betrieblichen Kommission der Stadt Karlsruhe, Leiter der Arbeitsgruppe "Umsetzung leistungsorientierte Bezahlung nach TVöD" mit 17 baden-württembergischen Städten,
Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
Inhalte
Die Tarifvertragsparteien haben sich dazu entschlossen, die Leistungsorientierte Bezahlung für Beschäftigte zu modifizieren. Mit dem § 18a TVöD wurde der Gestaltungsspielraum der kommunalen Arbeitgeber vergrößert. Viele Arbeitgeber und Personalvertretungen nehmen dies auch zum Anlass, über eine Evaluierung ihrer örtlichen Systeme, die schon über viele Jahre laufen und sich ggf. nicht bewährt haben, zu überdenken.Dieses Seminar will u. a. helfen, diesen Prozess zu unterstützen. Ebenso sollen Verwaltungen und Einrichtungen, welche die Leistungsbezahlung für Beamte nach § 76 Landesbesoldungsgesetz anwenden wollen, Aspekte dargestellt werden, die eine Einführung unterstützen können. Schließlich sollen auch im tariflichen Bereich die Möglichkeiten des vorzeitigen Stufenaufstiegs und der Stufenhemmung nach § 17 Abs. 2 TVöD mit den
Teilnehmer:innen des Seminars diskutiert werden.
- Einordnung der Leistungsbezahlungsinstrumente in den Führungskontext
- Die Leistung mittlerer Art und Güte als Basis eines einheitlichen Bewertungsmaßstabes
- Vorzeitiger Stufenaufstieg und Stufenhemmung nach § 17 Abs. 2 TVöD
- Leistungsbezahlung nach § 18 TVöD
- Möglichkeiten und Grenzen des § 18a TVöD mit Gestaltungsmöglichkeiten für geringfügig Beschäftigte
- Systematische Leistungsbewertung im klassischen und pragmatisch verkürzten Verfahren
- Zielvereinbarung als Bewertungs- und (modernes) Steuerungsinstrument
- Rolle der Personalvertretung und der Betrieblichen Kommission
- Lösungsansätze für die Leistungsbezahlung von Beamten auf der Basis von § 76 LBesG
- Aktuelle Entwicklungen und Tendenzen, Aufbau und Ablauf von Bewertungsgesprächen
- Rechtsschutzmöglichkeiten bei Unzufriedenheit mit Bewertungsergebnissen
- Rechtliche Gestaltung der Instrumente in Dienstvereinbarungen und Dienstanweisungen
Zielgruppe
Verantwortliche in den Personalverwaltungen, Mitarbeiter:innen mit Führungsverantwortung auf verschiedenen Ebenen und Mitglieder der Betrieblichen Kommission oder von Personalvertretungen aus dem öffentlichen Dienst.Das Seminar eignet sich auch für Mitarbeiter:innen aus kleinen Gemeinden, aus Städten und anderen Verwaltungen/Betrieben, die mit der Leistungsbezahlung für Beschäftigte und/oder Beamte beginnen bzw. ein bestehendes System überarbeiten möchten.
Ziele
Praxisnahe Vermittlung möglicher Gestaltungsoptionen in Verwaltungen und bei allen Arbeitgebern, die den TVöD bzw. das Landesbeamtengesetz anwenden.Qualifizierter Erfahrungsaustausch unter Praktiker:innen und Mitgliedern von Personalvertretungen bzw. Mitgliedern der Betrieblichen Kommission.
Hinweise
Die Teilnehmer:innen werden gebeten, ggfs. ihre aktuelle Dienstvereinbarung zu § 18 TVöD für die Veranstaltung mitzubringen.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.
Impressum & Datenschutzhinweise