Soziale Leistungen der Kommunen

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Integration, Flüchtlings- und Asylrecht

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LIVE-WEBINAR: Das Flüchtlingsaufnahmegesetz in Baden-Württemberg

Produktnummer
2024-63401D
Termin
04. Juli 202409:30 bis 16:30 Uhr
Gebühren
268,00 € (inkl. Seminarunterlagen)
Dozent
Hans-Peter Rothardt
Amtsleiter, Amt für Flüchtlingsaufnahme und Integration, Landkreis Emmendingen

Inhalte

> Aufnahme
  • Personenkreis
  • Unerlaubt eingereiste Ausländer nach § 15a Aufenthaltsgesetz
  • Besonders schutzbedürftige Personen
> Unterbringung
  • Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen
  • Baurechtliche Anforderungen
  • Wohn- und Schlaffläche
  • Räumliche Mindeststandards
  • Aufenthaltsdauer in vorläufiger staatlicher Unterbringung
  • Leistungsgewährung
> Soziale Beratung und Betreuung
  • Qualifizierte und unabhängige flüchtlingsspezifische Sozialbetreuung
  • Einbeziehung Ehrenamtlicher
  • Schulbesuch und Vermittlung von Sprachkenntnissen
  • Kostenerstattung des Landes
  • Ausgabenpauschalen und nachlaufende Spitzabrechnung
  • Verweildauer
  • Revision der Pauschalen
> Anschlussunterbringung
  • Voraussetzungen
  • Quotensystem
  • Zuständigkeiten
> Exkurs: Pakt für Integration
  • Integrationsmanagement nach der neuen VwV 2023

Zielgruppe

Mitarbeiter:innen der mit der Flüchtlingsunterbringung befassten Behörden der Stadt- und Landkreise; Flüchtlingssozialdienste und ehrenamtliche Betreuer:innen

Ziele

Ziel des Webinars ist es, die gesetzlichen Regelungen und deren Folgen für die Aufnahmebehörden zu vermitteln.
Dazu gehören Ausführungen über den Kreis der aufzunehmenden Personen, Erläuterungen zu den räumlichen Mindeststandards, zu Aufenthaltsdauer, Leistungsgewährung, Kostenerstattung des Landes und Anschlussunterbringung.
Die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen ist Aufgabe der Stadt-und Landkreise in Baden-Württemberg.
Die Mitarbeiter:innen der zuständigen Behörden stehen dabei im Spannungsfeld zwischen den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung, der Auskömmlichkeit der Kostenerstattung des Landes und der gesellschaftlichen Akzeptanz der Einrichtungen in der Bevölkerung.

Hinweise

HINWEIS
Diese Veranstaltung wird LIVE als WEBINAR durchgeführt. Eine Teilnahme ist nur ONLINE möglich.

TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN ZUR ONLINE-TEILNAHME
  • Sie benötigen ein mit dem Internet verbundenes Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), sowie eine stabile Internetverbindung.
  • Ihr Endgerät sollte über Mikrofon und Webkamera verfügen, um sich verbal und visuell zu beteiligen.
  • Ihr Gerät muss Ton wiedergeben können; über Lautsprecher oder Kopfhörer. Optional ist die Teilnahme per Telefon möglich, um Ton zu empfangen.
  • Die Teilnahme erfolgt direkt über einen Internet Browser und erfordert keine weitere Software oder Plug-Ins.
  • Uneingeschränkt funktionieren die Browser Chrome, Microsoft Edge und Safari (jeweils in der aktuellen Version). Wir empfehlen „Chrome“. Den Internet Explorer von Microsoft bitte nicht verwenden!
  • Wichtig: Starten Sie den Browser direkt auf Ihrem PC! Citrix- oder Remote-Desktop-Umgebungen sowie Internetzugänge, die über eine VPN-Verbindung hergestellt werden, können zu Problemen führen.
  • Testen Sie bei Bedarf den Zugang vorab unter: http://webinare.vwa-digital.de
INFORMATIONEN ZUR ONLINE-TEILNAHME
  • Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie nach der Anmeldung per Mail. Bitte überprüfen Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners. Bewahren Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten sicher auf, da diese ihre Gültigkeit für alle zukünftigen Online-Veranstaltungen behalten.
  • Selbstverständlich können Sie für die Teilnahme auch ein privates Endgerät nutzen.
  • 30 Min. vor Beginn ist der Webinar-Raum geöffnet. In diesem „Check-In“-Zeitfenster helfen wir Ihnen mögliche technische Probleme zu beheben.
  • Bei technischen Problemen rufen Sie unsere IT-Service-Hotline unter 0711 21041-9999 an.
  • Begleitunterlagen stehen i.d.R. einen Werktag vor dem Veranstaltungstermin zum Download über Ihre Zugangsdaten für Sie bereit. Die Unterlagen sind ca. 1 Woche verfügbar.
  • Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie per E-Mail.

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26. September 2024

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