Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das digitale Portal ("Online-Anmeldung") der Württ. VWA e.V. Die automatische Übermittlungsbestätigung stellt keine Vertragsannahme dar. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Zulassungsbestätigung zustande.
Die Studierenden sind verpflichtet, die Semestergebühren (zuzüglich Einschreibegebühr) unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Arbeitgeber) bis zum in der Rechnung genannten Zahlungstermin zu begleichen. Eine Ratenzahlung kann individuell vereinbart werden. Wird die Gebühr durch einen Dritten gezahlt und diese Zahlungen eingestellt, liegt die Zahlungspflicht weiterhin bei den Studierenden, inklusive eventuell entstandener Rückstände.
Absolventinnen und Absolventen eines Erststudiums mit weniger als 210 ECTS sind verpflichtet, ein Zusatzmodul zu belegen. Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr von 350,00 EUR an, die mit der ersten Semestergebühr erhoben wird. Bei einer Verlängerung des Studiums über die Regelstudienzeit von vier Semestern hinaus wird ab dem fünften Semester eine Verlängerungsgebühr von 750,00 EUR pro Semester erhoben. Die maximale Studiendauer beträgt in der Regel sieben Semester.
In den Studiengebühren enthalten sind:
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
Rücktritte und Änderungswünsche bedürfen der Schriftform. Es gilt das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung oder Kündigung in Schrift- oder Textform (z. B. E-Mail) bei der Württ. VWA e.V. Bei Nichterscheinen ohne vorherigen Rücktritt bleibt die volle Semestergebühr fällig.
Ein kostenfreier Rücktritt ist bis zwei Wochen vor Beginn des ersten Semesters möglich. Die Einschreibegebühr wird nicht erstattet.
Nach dieser Frist kann der Studienvertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von acht Wochen zum Semesterende gekündigt werden. Das Sommersemester endet am 31. August, das Wintersemester am 28. bzw. 29. Februar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Bei einer ordentlichen Kündigung sind nur die Studiengebühren für die Semester bis zum Wirksamwerden der Kündigung zu zahlen.
Die Veranstalter (Hochschule Pforzheim in Kooperation mit der Württ. VWA e.V.) sind berechtigt, inhaltliche, methodische oder organisatorische Änderungen vorzunehmen, sofern diese den Nutzen des Studiengangs nicht wesentlich beeinträchtigen. Spezialgebiete können an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden sein.
Die Veranstalter können eine Veranstaltung aus wichtigen Gründen verlegen oder die Unterrichtsform ändern (z. B. Wechsel von Präsenz- auf Online-Lehre). Dozierende können bei Bedarf durch gleichwertig qualifizierte Personen ersetzt werden.
Sollte ein Studiengang aus wichtigen Gründen abgesagt werden (z. B. unzureichende Teilnehmerzahl, höhere Gewalt), werden bereits gezahlte Gebühren vollständig erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die Haftung der Württ. VWA e.V. ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten der Württ. VWA e.V., ihrer Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
Teilnehmende sind verpflichtet:
Mit dieser Anmeldung und der Zulassungsbestätigung kommt ein Vertragsverhältnis zustande. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich in dem Rahmen verarbeitet, wie dies zu Vertragserfüllung notwendig ist, es sei denn, eine weitergehende Nutzung wird ausdrücklich genehmigt.
Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung der Württ. VWA e.V.
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