Stand: 01.09.2025
Für Bewerbungen ist das digitale Portal („Online-Bewerbung“) der Württ. Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. (nachfolgend „Württ. VWA“) zu verwenden. Die automatische Übermittlungsbestätigung stellt keine Vertragsannahme dar. Erst durch die schriftliche Zulassungsbestätigung der Württ. VWA kommt ein Vertragsverhältnis zustande.
Die Studierenden sind verpflichtet, die Semestergebühren (zuzüglich Einschreibegebühr) unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Arbeitgeber) bis zum in der Rechnung genannten Zahlungstermin zu begleichen. Eine Ratenzahlung kann individuell vereinbart werden. Wird die Gebühr durch einen Dritten gezahlt und diese Zahlungen eingestellt, liegt die Zahlungspflicht weiterhin bei den Studierenden, inklusive eventuell entstandener Rückstände.
Absolventinnen und Absolventen eines Erststudiums mit weniger als 210 ECTS sind verpflichtet, ein Zusatzmodul zu belegen. Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr von 350,00 EUR an, die mit der ersten Semestergebühr erhoben wird. Bei einer Verlängerung des Studiums über die Regelstudienzeit von vier Semestern hinaus wird ab dem fünften Semester eine Verlängerungsgebühr von 750,00 EUR pro Semester erhoben. Die maximale Studiendauer beträgt in der Regel sieben Semester.
In den Studiengebühren enthalten sind:
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
Rücktritte und Änderungswünsche bedürfen der Schriftform. Es gilt das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung oder Kündigung in Schrift- oder Textform (z. B. E-Mail) bei der Württ. VWA. Bei Nichterscheinen ohne vorherigen Rücktritt bleibt die volle Semestergebühr fällig.
Ein kostenfreier Rücktritt ist bis zwei Wochen vor Beginn des ersten Semesters möglich. Eine bis dahin bezahlte Einschreibegebühr wird nicht erstattet.
Nach dieser Frist kann der Studienvertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von acht Wochen zum Semesterende gekündigt werden. Das Sommersemester endet am 31. August, das Wintersemester am 28. bzw. 29. Februar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Bei einer ordentlichen Kündigung sind nur die Studiengebühren für die Semester bis zum Wirksamwerden der Kündigung zu zahlen.
Die Veranstalter (Hochschule Pforzheim in Kooperation mit der Württ. VWA e.V.) sind berechtigt, inhaltliche, methodische oder organisatorische Änderungen vorzunehmen, sofern diese den Nutzen des Studiengangs nicht wesentlich beeinträchtigen. Spezialgebiete können an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden sein.
Die Veranstalter können eine Veranstaltung aus wichtigen Gründen verlegen oder die Unterrichtsform ändern (z. B. Wechsel von Präsenz- auf Online-Lehre). Dozierende können bei Bedarf durch gleichwertig qualifizierte Personen ersetzt werden.
Sollte ein Studiengang aus wichtigen Gründen abgesagt werden (z. B. unzureichende Teilnehmerzahl, höhere Gewalt), werden bereits gezahlte Gebühren vollständig erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die Haftung der Württ. VWA ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten der Württ. VWA , ihrer Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
Teilnehmende sind verpflichtet:
Mit dieser Anmeldung und der Zulassungsbestätigung kommt ein Vertragsverhältnis zustande. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich in dem Rahmen verarbeitet, wie dies zu Vertragserfüllung notwendig ist, es sei denn, eine weitergehende Nutzung wird ausdrücklich genehmigt.
Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung der Württ. VWA.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Der Tag des Vertragsschlusses ist der Tag, an dem Ihnen die Annahmeerklärung seitens der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V. zugeht.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Württ. Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie
e. V., Wolframstraße 32, 70191 Stuttgart, Telefon: 0711 21041-0, info@w-vwa.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie bereits während der Widerrufsfrist an Lehrveranstaltungen teilgenommen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Lehre im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Lehre entspricht.
– Ende der Widerrufsbelehrung

Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.
Wolframstraße 32, 70191 Stuttgart
Postfach 10 54 53, 70047 Stuttgart
+49 (0)711 21041-0
info@w-vwa.de