Studienbedingungen 

Masterstudiengänge

Studien- und Teilnahmebedingungen 

1. Anmeldung 

Für Anmeldungen ist das Anmeldeformular der Württ. VWA e.V. in der jeweils gültigen Fassung oder das digitale Portal („Online-Anmeldung“) der Württ. VWA e.V. zu verwenden. Die Übermittlungsbestätigung stellt keine Vertragsannahme für einen Teilnahmevertrag dar. Erst durch die schriftliche Zulassungsbestätigung kommt ein Vertragsverhältnis zustande.

 

2. Studiengebühren 

Die / der Studierende hat die Semestergebühren (zzgl. der Einschreibegebühr) unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Arbeitgeber) spätestens bis zu den in der Rechnung genannten Terminen zu bezahlen. Monatliche Ratenzahlungen können vereinbart werden.
Bezahlt der Arbeitgeber oder eine andere Person die Gebühren und stellt diese/r die Zahlungen ein, übernimmt der / die Studierende die weitere Zahlung der Gebühren sowie evtl. Rückstände.

Wurde das Erststudium mit weniger als 210 ECTS abgeschlossen, muss ein Zusatzmodul belegt werden. Die dafür anfallende zusätzliche Gebühr in Höhe von 350,00 EUR wird im Rahmen der ersten Semestergebühr erhoben. 
Für den Fall einer Verlängerung des grundsätzlich 4 Semester dauernden Studiums wird ab dem 5. Semester eine Bleibegebühr von 750,00 EUR je Semester erhoben. Die maximale Studiendauer beträgt i.d.R. 7 Semester.

 

3. Leistungen 

Durch die Gebühren sind folgende Leistungen abgedeckt: Berechtigung zur Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, Seminaren und Prüfungen, die wissenschaftliche Begleitung von Projektarbeiten und der Masterthesis sowie deren Bewertung sowie elektronische Skripte und die Nutzung des E-Classrooms. Ebenfalls enthalten ist die Unterbringung während des Study Trips sowie die Beiträge zum Studierendenwerk der Hochschule Pforzheim.
Nicht inbegriffen sind Kosten für weiterführende Fachliteratur, Lernbedarf (z. B. Gesetzestexte) sowie Fahrt- und ggf. Unterbringungskosten zu den Veranstaltungen.
Für nicht in Anspruch genommene Leistungen wird keine Erstattung gewährt.

 

4. Rücktritt / Kündigung

Rücktritte und sonstige Änderungswünsche bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen haben keine Rechtswirksamkeit. Es gilt das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung bzw. der Kündigung in Schrift- oder Textform (z.B. E-Mail) bei der Württ. VWA e.V.. Bei Nichtteilnahme ohne vorherigen Rücktritt bleibt der Anspruch auf die volle Semestergebühr bestehen.

Ein Rücktritt ist bis zwei Wochen vor Beginn des ersten Semesters kostenfrei möglich. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Einschreibegebühr besteht dabei nicht.

Danach kann die / der Studierende den Studienvertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von acht Wochen zum Ende des Semesters kündigen. Das Sommersemester endet am 31. August, das Wintersemester am 28. bzw. 29. Februar eines Jahres. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Im Falle einer wirksamen ordentlichen Kündigung hat die / der Teilnehmende nur die Studiengebühren für die Semester bis zum Wirksamwerden der Kündigung zu bezahlen.

 

5. Programmänderung, Verlegung oder Absetzung

Die Veranstalter (Hochschule Pforzheim in Kooperation mit der Württ. VWA e.V.) sind berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während des Studiengangs vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für die Studierenden nicht wesentlich ändert. Bestehen bei Spezialgebieten Wahlmöglichkeiten, so kann die Durchführung von einer Mindestteilnehmendenzahl abhängig gemacht werden; entsprechendes gilt für Pflichtwahlfächer.
Die Veranstalter behalten sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigen Gründen zu verlegen oder auch die Form des Unterrichts zu ändern (bspw. von Präsenz- auf Online-Lehre). Die Veranstalter sind berechtigt, die vorgesehenen Dozentinnen und Dozenten im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere qualifizierte Personen zu ersetzen.
Die Württ. VWA e.V. behält sich vor, den Studiengang aus wichtigen Gründen abzusagen – insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl oder aufgrund höherer Gewalt. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich Ziffer 6 ausgeschlossen.

 

6. Haftung

Im Rahmen des Fortbildungsbetriebs beschränkt sich die Haftung der Württ. VWA e.V. auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und / oder Gesundheit infolge eines fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns der Württ. VWA e.V., ihren Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen.

 

7. Lernplattform 

Für die Nutzung der Lernplattform der Württ. VWA e.V. oder ihrer Kooperationspartner während der Vertragslaufzeit gilt:

  • Teilnehmende stellen die Voraussetzungen für ihren Internetzugang in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten bereit.
  • Teilnehmende haben für die notwendige Hardware und deren technische Leistungsfähigkeit Sorge zu tragen.
  • Teilnehmende sorgen für einen dem Stand der Technik entsprechenden Schutz gegen Computerviren und ähnliche Bedrohungen.
  • Teilnehmende sind verpflichtet, Nutzername und Passwort für die Lernplattformen geheim zu halten und gegen Missbrauch durch Dritte zu schützen. Aktivitäten, die über seine Zugangsberechtigung erfolgen, verantwortet der/die Teilnehmende.
  • Teilnehmende verpflichten sich, gegenüber anderen Teilnehmenden der Lernplattform und anderen Anwendern des Internets keine gesetzes- oder ehrverletzenden, bedrohenden, obszönen, rassistischen und ähnliche Äußerungen zu verbreiten.
  • Teilnehmende verpflichten sich, Daten anderer Nutzer sowie Inhalte der Lernplattform Dritten nicht zugänglich zu machen.
  • Teilnehmende verpflichten sich zur Nutzung allein für den vertraglich vorgesehenen Zweck.

Ein Verstoß gegen diese Nutzungsvoraussetzungen berechtigt die Württ. VWA e.V. zum Ausschluss der / des Teilnehmenden von der Nutzung der Lernplattform und nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung auch zur Kündigung aus wichtigem Grund.

 

 

 

Hinweis / Erklärung zum Datenschutz

Mit dieser Anmeldung und der Zulassungsbestätigung kommt ein Vertragsverhältnis zustande. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich in dem Rahmen verarbeitet, wie dies zu Vertragserfüllung notwendig ist, es sei denn, Sie stimmen einer darüberhinausgehenden Verarbeitung zu.

Die komplette Datenschutzerklärung der Württ. VWA e.V. können Sie hier nachlesen.

 

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Der Tag des Vertragsschlusses ist der Tag, an dem Ihnen die Annahmeerklärung seitens der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. zugeht.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Württ. Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V., Wolframstraße 32, 70191 Stuttgart, Telefon: 0711 21041-0, info@w-vwa.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie bereits während der Widerrufsfrist an Lehrveranstaltungen teilgenommen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Lehre im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Lehre entspricht.