
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Verkehr
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Regelungen der Fahrerlaubnis auf Probe und des Fahreignungs-Bewertungssystems
Dozent
Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Volker Kalus
Dozent für Fahrerlaubnis- und PersonenbeförderungsrechtInhalte
Insbesondere das Fahreignungs-Bewertungssystem und die Verwertungsregelungen des § 29 StVG haben sich in den letzten Jahren in der Anwendung durch Auslegungen in der Rechtsprechung weiterentwickelt. Das Seminar wird sich mit den Umsetzungen in die Praxis beschäftigen. In den Regelungen der Fahrerlaubnis auf Probe wird das Hauptaugenmerk auf der Anwendung des § 2a Abs.5 StVG liegen.- Anwendung der Regelungen des § 29 StVG (Tilgungs- und Verwertungsregelungen in Bezug auf die Eintragungen im Fahreignungsregister)
- Allgemeine Systematik und Abhängigkeiten beider Regelungen voneinander
- Rang-/Reihenfolge von allgemeinen/besonderen Aufbauseminaren
- Punkteberechnungen unter Anwendung des Tattagprinzips
- Anwendung der Rechtsprechung in der Praxis
- Besonderheiten bei der Entziehung/Neuerteilung nach §§ 2a Abs.5 und 4 StVG
- Probezeitberechnung
Zielgruppe
Mitarbeitende öffentlicher Verwaltungen, die mit der Bearbeitung von Führerscheinangelegenheiten praktisch befasst sind.Hinweise
Die Teilnehmenden werden gebeten bis zwei Wochen vor Seminarbeginn inhaltliche Wünsche oder Problemfälle an den Dozenten unter fahrerlaubnisrecht@gmx.de anzumelden.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden in Karlsruhe e.V.
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