Öffentliche Sicherheit und Ordnung

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Verkehr

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Regelungen der Fahrerlaubnis auf Probe und des Fahreignungs-Bewertungssystems

Produktnummer
2025-54581K
Termin
24. Juni 202509:00 bis 16:45 Uhr
Gebühren
296,00 € (inkl. Seminarunterlagen und Mittagessen)
Dozent
Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Volker Kalus
Dozent für Fahrerlaubnis- und Personenbeförderungsrecht

Inhalte

Insbesondere das Fahreignungs-Bewertungssystem und die Verwertungsregelungen des § 29 StVG haben sich in den letzten Jahren in der Anwendung durch Auslegungen in der Rechtsprechung weiterentwickelt. Das Seminar wird sich mit den Umsetzungen in die Praxis beschäftigen. In den Regelungen der Fahrerlaubnis auf Probe wird das Hauptaugenmerk auf der Anwendung des § 2a Abs.5 StVG liegen.
  • Anwendung der Regelungen des § 29 StVG (Tilgungs- und Verwertungsregelungen in Bezug auf die Eintragungen im Fahreignungsregister)
  • Allgemeine Systematik und Abhängigkeiten beider Regelungen voneinander
  • Rang-/Reihenfolge von allgemeinen/besonderen Aufbauseminaren
  • Punkteberechnungen unter Anwendung des Tattagprinzips
  • Anwendung der Rechtsprechung in der Praxis
  • Besonderheiten bei der Entziehung/Neuerteilung nach §§ 2a Abs.5 und 4 StVG
  • Probezeitberechnung

Zielgruppe

Mitarbeitende öffentlicher Verwaltungen, die mit der Bearbeitung von Führerscheinangelegenheiten praktisch befasst sind.

Hinweise

Die Teilnehmenden werden gebeten bis zwei Wochen vor Seminarbeginn inhaltliche Wünsche oder Problemfälle an den Dozenten unter fahrerlaubnisrecht@gmx.de anzumelden.

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Ort

Studienhaus
Kaiserallee 12e
76133 Karlsruhe

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