Soziale Leistungen der Kommunen

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Integration, Flüchtlings- und Asylrecht

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HYBRID-SEMINAR: Sanktionen im Asylbewerberleistungsgesetz

Produktnummer
2024-63415D
Termin
18. Juni 202409:00 bis 16:30 Uhr
Gebühren
268,00 € (inkl. Seminarunterlagen)
Dozentin
Christina Langer
Richterin am Landessozialgericht, Stuttgart
Tätigkeitsschwerpunkte: Leistungen für Flüchtlinge, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, Verwaltungsverfahrensrecht

Inhalte

Im Zuge der Corona-Pandemie gelangten Leistungseinschränkungen nur begrenzt zur Anwendung. Nach dem weitgehenden Wegfall von coronabedingten Einschränkungen steht der Katalog an Sanktionen wieder uneingeschränkt zur Verfügung.
Im Seminar werden die Grundlagen der Sanktionen ebenso erläutert wie die hierzu ergangene Rechtsprechung. Daneben besteht die Möglichkeit eines Austausches, um auch von den Erfahrungen der Kollegi:nnen in anderen Leistungseinheiten profitieren zu können.

  • Ausländerrechtliche Grundlagen
  • Leistungsberechtigte (§ 1 AsylbLG)
  • Eingeschränkte Leistungen in Einzelnen (§ 1a AsylbLG)
• Sanktion bei nicht erfolgter Ausreise (§ 1a Abs. 1 AsylbLG)
• Sanktion bei Einreise zum Leistungsbezug (§ 1a Abs. 2 AsylbLG)
• Sanktion bei Verhinderung der Ausreise (§ 1a Abs.3 AsylbLG)
• Sanktion bei Aufenthaltstitel im EU-Ausland (§ 1a Abs. 3 AsylbLG)
• Sanktion während des Asylverfahrens (§ 1a Abs. 4 AsylbLG)
• Sanktion bei verschwiegenem Vermögen (§ 1a Abs. 6 AsylbLG)
• Sanktion im Dublinverfahren (§ 1a Abs. 7 AsylbLG)
  • Ausblick

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich vordringlich an Mitarbeiter:innen in den kommunalen Leistungsbehörden (Sachbearbeitung für Leistungen nach dem AsylbLG, Innenrevisor:innen, Rechnungsprüfer:innen, Fachaufsichten, Leitungsverantwortliche im Bereich AsylbLG) sowie Integrationsmanager:innen mit Kenntnissen im AsylbLG, die diese Kenntnisse ausbauen und vertiefen wollen und an einem Austausch von Erfahrungen mit dem AsylbLG interessiert sind.

Hinweise

HINWEIS
Diese Veranstaltung wird LIVE als WEBINAR durchgeführt. Eine Teilnahme ist nur ONLINE möglich.

TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN ZUR ONLINE-TEILNAHME
  • Sie benötigen ein mit dem Internet verbundenes Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), sowie eine stabile Internetverbindung.
  • Ihr Endgerät sollte über Mikrofon und Webkamera verfügen, um sich verbal und visuell zu beteiligen.
  • Ihr Gerät muss Ton wiedergeben können; über Lautsprecher oder Kopfhörer. Optional ist die Teilnahme per Telefon möglich, um Ton zu empfangen.
  • Die Teilnahme erfolgt direkt über einen Internet Browser und erfordert keine weitere Software oder Plug-Ins.
  • Uneingeschränkt funktionieren die Browser Chrome, Microsoft Edge und Safari (jeweils in der aktuellen Version). Wir empfehlen „Chrome“. Den Internet Explorer von Microsoft bitte nicht verwenden!
  • Wichtig: Starten Sie den Browser direkt auf Ihrem PC! Citrix- oder Remote-Desktop-Umgebungen sowie Internetzugänge, die über eine VPN-Verbindung hergestellt werden, können zu Problemen führen.
  • Testen Sie bei Bedarf den Zugang vorab unter: http://webinare.vwa-digital.de
INFORMATIONEN ZUR ONLINE-TEILNAHME
  • Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie nach der Anmeldung per Mail. Bitte überprüfen Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners. Bewahren Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten sicher auf, da diese ihre Gültigkeit für alle zukünftigen Online-Veranstaltungen behalten.
  • Selbstverständlich können Sie für die Teilnahme auch ein privates Endgerät nutzen.
  • 30 Min. vor Beginn ist der Webinar-Raum geöffnet. In diesem „Check-In“-Zeitfenster helfen wir Ihnen mögliche technische Probleme zu beheben.
  • Bei technischen Problemen rufen Sie unsere IT-Service-Hotline unter 0711 21041-9999 an.
  • Begleitunterlagen stehen i.d.R. einen Werktag vor dem Veranstaltungstermin zum Download über Ihre Zugangsdaten für Sie bereit. Die Unterlagen sind ca. 1 Woche verfügbar.
  • Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie per E-Mail.

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Ort

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02. Dezember 2024

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