Finanz- und Kommunalwirtschaft

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Steuern und Kommunalabgaben / Die Kommune als Steuer- und Abgabengläubigerin

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LIVE-WEBINAR: Kalkulation der Entschädigung von Feuerwehrangehörigen

Produktnummer
2024-57745D
Termin
02. Juli 202409:00 bis 12:30 Uhr
Gebühren
168,00 € (inkl. Seminarunterlagen)
Dozent
Uwe Ehrhardt
Fachbereichsleiter Fachbereich 1: Service und Sicherheit, Stadt Emmendingen

Inhalte

Im Bereich der Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen der Feuerwehr stellen sich oft Fragen, wie diese entschädigt werden können, beispielsweise für ihre Einsätze oder Übungen, und ob eine Spitzabrechnung der Entschädigung erfolgen muss oder unter welchen Umständen hier eine Pauschalierung erfolgen kann. Die gleiche Fragestellung tritt in der Folge auch bei der Festsetzung des Kostenersatzes im Rahmen des § 34 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg auf.
Im Seminar werden die Möglichkeiten der Entschädigung und deren Rechtsgrundlagen detailliert vorgestellt, ebenso werden Satzungsmuster erarbeitet und die aktuelle Rechtsprechung erläutert.

  • Entschädigungsregelungen zwischen Gemeinde und Feuerwehrangehörigen (§ 16 FwG): Verdienstausfall, Auslagen, Spitzabrechnung oder Pauschalierung
  • Pauschalierung der Ersatzleistung für die ehrenamtlich Tätigen und hierzu notwendige Satzungsregelungen
  • Berechnung der jeweiligen Sätze und Satzungsgestaltung
  • Kostenersatz im Außenverhältnis bei Feuerwehreinsätzen (§ 34 Abs. 5 FwG)
  • Pauschalierung der Ersatzleistungen im Rahmen des Kostenersatzes
  • Praktische Hinweise; Rechtssprechungsübersicht

Zielgruppe

Mitarbeitende aus den Bereichen Feuerwehrverwaltung bzw. Kämmereien, die mit der Thematik der Entschädigung von Feuerwehrangehörigen oder dem Kostenersatz bei Feuerwehreinsätzen beschäftigt sind

Ziele

Den Kostenersatz für die ehrenamtlich Tätigen der Gemeindefeuerwehren sowie die Kostenersatzforderungen bei Feuerwehreinsätzen (Schwerpunkt Personalkosten bei ehrenamtlich Tätigen) rechtssicher gestalten und festsetzen. Beides sowohl im Rahmen von Spitzabrechnungen, wie auch durch die Satzung, in der Durchschnitt- oder Höchstbeträge festgelegt werden.

Hinweise

TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN ZUR ONLINE-TEILNAHME
  • Sie benötigen ein mit dem Internet verbundenes Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), sowie eine stabile Internetverbindung.
  • Ihr Endgerät sollte über Mikrofon und Webkamera verfügen, um sich verbal und visuell zu beteiligen.
  • Ihr Gerät muss Ton wiedergeben können; über Lautsprecher oder Kopfhörer. Optional ist die Teilnahme per Telefon möglich, um Ton zu empfangen.
  • Die Teilnahme erfolgt direkt über einen Internet Browser und erfordert keine weitere Software oder Plug-Ins.
  • Uneingeschränkt funktionieren die Browser Chrome, Microsoft Edge und Safari (jeweils in der aktuellen Version). Wir empfehlen „Chrome“. Den Internet Explorer von Microsoft bitte nicht verwenden!
  • Wichtig: Starten Sie den Browser direkt auf Ihrem PC! Citrix- oder Remote-Desktop-Umgebungen sowie Internetzugänge, die über eine VPN-Verbindung hergestellt werden, können zu Problemen führen.
  • Testen Sie bei Bedarf den Zugang vorab unter: http://webinare.vwa-digital.de
INFORMATIONEN ZUR ONLINE-TEILNAHME
  • Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie nach der Anmeldung per Mail. Bitte überprüfen Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners. Bewahren Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten sicher auf, da diese ihre Gültigkeit für alle zukünftigen Online-Veranstaltungen behalten.
  • Selbstverständlich können Sie für die Teilnahme auch ein privates Endgerät nutzen.
  • 30 Min. vor Beginn ist der Webinar-Raum geöffnet. In diesem „Check-In“-Zeitfenster helfen wir Ihnen mögliche technische Probleme zu beheben.
  • Bei technischen Problemen rufen Sie unsere IT-Service-Hotline unter 0711 21041-9999 an.
  • Begleitunterlagen stehen i.d.R. einen Werktag vor dem Veranstaltungstermin zum Download über Ihre Zugangsdaten für Sie bereit. Die Unterlagen sind ca. 1 Woche verfügbar.
  • Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie per E-Mail.

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26. Juni 2024 (Online)

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