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Gemeinden mit einer Einwohner:innenzahl unter 50 000 benennen jeweils eine Person oder eine Organisationseinheit, die diese Aufgaben wahrnimmt. Die Kommunen „stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass Frauen gefördert und gestärkt werden und Chancengleichheit als durchgängiges Leitprinzip in allen kommunalen Aufgabenbereichen berücksichtigt sowie inhaltlich und fachlich begleitet wird“.
> Wie können die Kommunalverwaltung und die Gleichstellungsbeauftragte dieses Leitprinzip umsetzen?
> Was sind die rechtlichen Grundlagen?
> Welche Aufgaben nach innen und außen hat eine Gleichstellungsbeauftragte?
> Wie könnte die Zusammenarbeit bei der Erstellung eines Chancengleichheitsplans aussehen?
Die Beantwortung der Fragen, die Grundlagen der Gleichstellungsarbeit, Praxisberichte, mögliche Konfliktthemen und aktuelle Entwicklungen runden die Veranstaltung ab:
Kommunale Gleichstellungsarbeit in Städten, Gemeinden und Landkreisen - Grundlagen, Aufgaben und Rollenverständnis
Dozierende
Barbara Straub
Leiterin der Abteilung für Chancengleichheit, Landeshauptstadt Stuttgart Silvia Payer
Frauenbeauftragte der Stadt HeilbronnInhalte
Das Chancengleichheitsgesetz Baden-Württemberg mit dem Ziel der Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern verpflichtet auch die Kommunen. Erstmalig gilt die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten in den Stadt- und Landkreisen sowie in den Gemeinden mit einer Einwohner:innenzahl ab 50 000. Das Land übernimmt hierfür einen Teil der Kosten.Gemeinden mit einer Einwohner:innenzahl unter 50 000 benennen jeweils eine Person oder eine Organisationseinheit, die diese Aufgaben wahrnimmt. Die Kommunen „stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass Frauen gefördert und gestärkt werden und Chancengleichheit als durchgängiges Leitprinzip in allen kommunalen Aufgabenbereichen berücksichtigt sowie inhaltlich und fachlich begleitet wird“.
> Wie können die Kommunalverwaltung und die Gleichstellungsbeauftragte dieses Leitprinzip umsetzen?
> Was sind die rechtlichen Grundlagen?
> Welche Aufgaben nach innen und außen hat eine Gleichstellungsbeauftragte?
> Wie könnte die Zusammenarbeit bei der Erstellung eines Chancengleichheitsplans aussehen?
Die Beantwortung der Fragen, die Grundlagen der Gleichstellungsarbeit, Praxisberichte, mögliche Konfliktthemen und aktuelle Entwicklungen runden die Veranstaltung ab:
- Rechtliche Grundlagen der kommunalen Gleichstellungsarbeit
- Aufgabe und Rolle der Gleichstellungsbeauftragten
- Aufgaben und Tätigkeiten verwaltungsintern und verwaltungsextern
- Beispiele aus der Praxis
- Der Chancengleichheitsplan / Regionaler Aktionsplan
- Vernetzung
- Konfliktthemen und aktuelle Entwicklungen
Zielgruppe
Kommunale Frauen- und GleichstellungsbeauftragteZiele
Sie lernen Grundlagen der kommunalen Gleichstellungsarbeit kennen, erhalten praktische Tipps für die Umsetzung und können sich austauschen.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.
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