Die Vollstreckung in das Grundstück, bzw. in Grundstücksrechte bietet für Gläubiger oftmals nur die einzige Möglichkeit zur Realisierung ihrer Forderungen. Die Sicherungszwangshypothek verschafft dem Gläubiger zwar eine gewisse Sicherheit, aber noch kein Geld. Bei nahezu allen Versteigerungsverfahren sind die örtlichen Gemeinden beteiligt. Die Vollstreckungsbehörde ist in diesem Bereich gefordert ggf. aktiv zu werden. Eine nur passive Beteiligung an einem Zwangsversteigerungsverfahren kann gravierende Forderungsausfälle zur Folge haben. Das Seminar will hier die notwendige Hilfe geben und Sicherheit bei der Stellung geeigneter Anträge verschaffen.
Behandelt wird auch der schwierige Bereich der Vollstreckung in Grundstücksrechte, wie bestehende Hypotheken und Grundschulden. Muster, Vordrucke und Formulierungshilfen werden erörtert.
VWA Freiburg
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