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Bundesmeldegesetz – Schwerpunkt: Auskunfts- und Übermittlungssperren
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Bundesmeldegesetz – Schwerpunkt: Auskunfts- und Übermittlungssperren

Produktnummer
2026-1627SP
Präsenz
Termin
24.06.2026
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Ort
VWA Bildungshaus
Wolframstr. 32
70191
Stuttgart
Gebühren
282,00 EUR
Dozentin
Ellen
Nauta
Sachgebietsleiterin Bürgerbüro Euskirchen

Das Bundesmeldegesetz gilt in Deutschland seit 1. November 2015. Seitdem gibt es bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für alle Bürger/-innen in der Bundesrepublik Deutschland.

Welche Gründe sind für die Einrichtung einer Auskunftssperre ausreichend und welche Nachweise werden benötigt?
Wann darf ich eine Adressauskunft erteilen und wann bleibt es bei der neutralen Antwort? 
Was ist wenn Kolleg/-innen die Anschrift benötigen? 

Diese und noch mehr Fragen beschäftigen uns im Arbeitsalltag immer wieder. In diesem Seminar werden die verschiedenen Arten der Auskunfts- und Übermittlungssperren sowie Sperrvermerke behandelt. Anhand praktischer Fälle sollen sowohl die Beantragung und Einrichtung von Auskunftssperren wie auch die rechtskonforme Auskunftserteilung erörtert werden. Fälle aus dem Arbeitsalltag können zum Seminar mitgebracht werden. Fragen und Probleme aus der täglichen Arbeit werden erörtert und gemeinsam werden Lösungen erarbeitet.

Inhalte

  • Schwerpunkt Auskunfts- und Übermittlungssperren
  • Umgang mit Meldedaten
  • Auskünfte bei bestehenden Sperren an öffentliche Stellen
  • Melderegisterauskünfte an private Stellen

Lernziele

Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer/-innen der Veranstaltung mit den notwendigen rechtlichen Grundlagen auszustatten, um Entscheidungen in Meldeangelegenheiten in der Praxis rechtssicher treffen zu können.

Zielgruppe

Erfahrene Mitarbeiter/-innen der Bürgerbüros und Einwohnermeldeämter

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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