Erstmals für das Haushaltsjahr 2025 ist nach § 95a GemO von Kommunen mit ausgegliederten Aufgabenträgern wie Eigenbetriebe, Sonderrechnungen, Beteiligungen in privater Rechtsform u. ä. ein Erweiterter Beteiligungsbericht zu erstellen.
Sie erhalten einen Überblick über den Prozess zur Erstellung des Erweiterten Beteiligungsberichts.
Fachbedienstete für das kommunale Finanzwesen, Rechnungsamtsleiter/innen, Sachbearbeiter/innen im kommunalen Finanzwesen, Beteiligungsmanagement und Rechtsaufsichtsbehörden.
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