Liegenschaften, öffentliche Einrichtungen

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Gebäudewirtschaft und Energie

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Die Versammlungsstättenverordnung - Sicherheit beim Betrieb von Veranstaltungen in Schulaulen, Bürgerhäusern und Mehrzweckhallen

Produktnummer
2025-59200S
Termin
27. März 202509:00 bis 16:30 Uhr
Gebühren
276,00 € (inkl. Seminarunterlagen)
Dozentin
Dipl.-Finanzwirtin (FH) Kerstin Klode
selbständige Unternehmensberaterin, Fachbuchautorin, Berlin

Inhalte

Die Sicherheit der Besucher:innen von Versammlungsstätten, wie Veranstaltungszentren, Bürgerhäusern, Schulaulen, Schulfoyers, Mehrzweckhallen, etc. hat höchste Priorität. Dies fordert Eigenverantwortung der Mitarbeiter:innen und birgt die Gefahr der persönlichen Haftung. Die Teilnehmer:innen sollen erkennen, ob und wie sich die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung auf die Verwaltung und Organisation ihrer Versammlungsstätte auswirken.  Dies bezieht sich vor allem auf den Einsatz von Personal, wie Veranstaltungsleitung oder qualifizierte Bühnen- und Studiofachkräfte.

Diese Veranstaltung deckt die Inhalte die jährlich geforderte Unterweisung des Betriebspersonals über die Betriebsvorschriften der VStättVO gem. § 42 Abs. 2 VStättVO ab.

  • Schutzziele der VStättVO
  • Grundlegende Bauvorschriften
> Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege etc.
  • Grundlegende Betriebsvorschriften
  • Betreiberpflichten
  • Verantwortliche Personen
> Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik, Betreiber, Veranstalter, sachkundige Aufsichtsperson
  • Möglichkeiten der Umsetzung in Versammlungsstätten
> Abläufe in der Vermietung
> Möglichkeiten der Übertragung der Betreiberverantwortung auf den Veranstalter
  • Auswirkungen auf die Organisation von Veranstaltungen

Zielgruppe

Das Seminar wendet sich an Führungskräfte und Mitarbeiter:innen, die für Versammlungsstätten, wie Schulaulen, Sportstätten, Mehrzweckhallen, Stadthallen, Kultureinrichtungen, Mensen zuständig sind.

Ziele

Die Teilnehmer:innen sollen erkennen, ob und wie sich die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung auf ihre Versammlungsstätte auswirken. Ein Schwerpunkt ist hierbei die Verwaltung und Vermietung von Versammlungsstätten und die Möglichkeit bestimmte Betreiberpflichten auf die Veranstalter zu übertragen.

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Ort

VWA Bildungshaus
Wolframstr. 32
70191 Stuttgart

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19. November 2025

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