– Notwendigkeit und rechtliche Bedeutung von Protokollen
– Wesentliche Inhalte von Protokollen
– Besichtigungsrecht des/r Vermieters/in
– Mangelbeschreibung (Holzwerk, Decken, Wände, etc.)
– Übernahme von Veränderungen des/r Vormieters/in
– Rückbauverpflichtung des/r Mieters/in
– Versteckte Mängel
– Verjährung gem. § 548 BGB
– Inhalt und Umfang von Schönheitsreparaturen (mit aktueller Rechtsprechung)
Nutzen
– Ihr Problembewusstsein bei der Protokollerstellung wird geschärft.
– Sie lernen Protokolle zukünftig rechtssicher zu erstellen und durchsetzbare Ansprüche besser zu erkennen.
Das Seminar hilft Ihnen die Rechtsprechung über Schönheitsreparaturen zu verstehen.
Immer häufiger werden Wohnungen in einem immer schlechteren Zustand zurückgegeben. Was tragen Sie in Ihr Protokoll ein? Wie beschreiben Sie einen Mangel, knapp oder ausführlich? Muss der/die Mieter/in das Protokoll unterschreiben? Müssen Sie ein Exemplar aushändigen? Welche Arbeiten können Sie nach der aktuellen Rechtsprechung noch von dem/der Mieter/in verlangen? Und was ist, wenn die Tapeten nur teilweise entfernt werden. Antworten darauf erhalten Sie in diesem Seminar.
– Mitarbeiter:in aus dem Bereich Bestandsmanagement
– Immobilienverwalter:in
– Hausmeister:in
– Quereinsteiger:in
VWA Karlsruhe
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden in Karlsruhe e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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