Sie erhalten einen Einblick in die Grundsätze der Eingruppierung der Beschäftigten. Erläutert wird der Aufbau und die Struktur des § 12 „Eingruppierung“ TV-L sowie der Begriff des Arbeitsvorgangs. (Die inhaltliche Auslegung des § 12 ist in den tarifrechtlichen Bestimmungen des TVöD ist identisch.)
Personalleiter:innen, Personalverantwortliche, Sachbearbeiter:innen und Mitarbeiter:innen, die mit Personalangelegenheiten befasst sind. Sowie Personalratsmitglieder, Gleichstellungsbeauftragte, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, die sich Fachwissen zur Eingruppierung nach dem TV-L aneignen wollen und die Regelungen anwenden müssen.
Technische Voraussetzungen:
Datum der Veröffentlichung: 02.07.2020
Letzte Prüfung auf Aktualität: 21.03.2023
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