Grundsätzlich dürfen Mieter*innen ihre Wohnung nicht ohne Erlaubnis Dritten überlassen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch ein Anspruch auf diese Erlaubnis. Wo die Grenzen dieses Anspruchs liegen, wann eine Erlaubnis verweigert werden kann und welche Folgen eine unerlaubte Überlassung hat, führt in der Vermietungspraxis immer wieder zu Fragen.
Das Seminar vermittelt die maßgeblichen rechtlichen Kriterien und zeigt die notwendigen Handlungsschritte auf. Behandelt werden die klassische Untervermietung ebenso wie die Kurzzeitvermietung an Tourist*innen und mögliche Fragen der Zweckentfremdung. Darüber hinaus geht es um Untermietzuschläge, Schadensersatz, Abmahnung und Kündigung sowie um die Zulässigkeit und Haftungsfragen beim Wohnungstausch.
Das Seminar richtet sich an Immobilienverwalter*innen, Immobilieneigentümer*innen und -berater*innen, Mitarbeitende von Wohnungsgesellschaften sowie private Vermieter*innen, die ihre Mietverhältnisse selbst verwalten.
VWA Freiburg
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