Steckersolargeräte und Wallboxen gehören zu den privilegierten baulichen Veränderungen, die Mieterinnen unter bestimmten Voraussetzungen verlangen können. Für Vermieterinnen und Verwaltungen stellt sich damit die Frage, wann eine Zustimmung zu erteilen ist, unter welchen Voraussetzungen ein Verlangen abgelehnt werden kann und was bei der praktischen Umsetzung zu beachten ist.
Das Seminar vermittelt die wesentlichen Regelungen des § 554 BGB und zeigt deren Anwendung in der Vermietungspraxis. Behandelt werden die Anforderungen an das Erlaubnisverlangen, mögliche Ablehnungsgründe sowie Fragen zu Fachunternehmen, Sicherheitsleistung, Rückbau und Kostentragung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Besonderheiten bei vermieteten Eigentumswohnungen und dem Zusammenspiel von Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Das Seminar richtet sich an Immobilienverwalter*innen und WEG-Verwaltungen, Vermieter*innen und Wohnungseigentümer*innen sowie Beratende, die mit baulichen Veränderungen in Miet- und Wohnungseigentumsverhältnissen befasst sind.
VWA Freiburg
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