Die Einkommensermittlung bei Selbständigen (Haupt- und Nebenberuflich) gehört zu den anspruchsvollen Bereichen der Wohngeldsachbearbeitung. Anders als bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht häufig kein gleichbleibendes monatliches Einkommen zur Verfügung. Stattdessen müssen steuerliche und betriebswirtschaftliche Unterlagen gelesen, unterschiedliche Gewinnermittlungsarten erkannt und die darin enthaltenen Angaben auf ihre wohngeldrechtliche Relevanz geprüft werden.
Das Seminar vermittelt praxisnah, welche Unterlagen bei Selbständigen benötigt werden, wie EÜR, BWA, Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Einkommensteuerbescheid zu lesen sind und welche Angaben für die Wohngeldberechnung tatsächlich maßgeblich sind. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen Kleinunternehmerregelung, Einnahmenüberschussrechnung und Bilanzierung sowie auf der Frage, welche steuerlichen Gewinnminderungen wohngeldrechtlich übernommen werden können und wo Korrekturen erforderlich sind.
Darüber hinaus wird behandelt, wie bei noch nicht abgeschlossenen Wirtschaftsjahren, schwankenden Einkünften, Existenzgründungen oder erheblichen Veränderungen im Betrieb eine nachvollziehbare und rechtssichere Einkommensprognose erstellt werden kann.
Nach dem Seminar sollen die Teilnehmenden selbständige Einkünfte strukturiert und rechtssicher beurteilen können.
Sie lernen, unterschiedliche Formen der Gewinnermittlung zu erkennen und die hierzu vorgelegten/notwendigen Unterlagen zielgerichtet anzufordern und auszuwerten.
Die Teilnehmenden sollen insbesondere in der Lage sein, die richtigen Unterlagen anzufordern und diese zu lesen, steuerliche und wohngeldrechtliche Unterschiede zu erkennen und eine belastbare Einkommensprognose für den Bewilligungszeitraum zu erstellen.
Ziel ist ausdrücklich nicht, aus Wohngeldsachbearbeitenden Steuerfachkräfte zu machen.
Das Präsenzseminar wird als lebendiger Vortrag unter Einbindung der Teilnehmenden mit Fragestellungen und offener Diskussion gehalten.
Das Seminar richtet sich an:
Vorkenntnisse sind hier von Vorteil, da Grundwissen vorausgesetzt wird
Grundkenntnisse im Wohngeldrecht werden vorausgesetzt.
Die Zusendung von Praxisbeispielen vor dem Seminar ist möglich und erwünscht, bitte senden Sie diese an Frau Bosnyak (n.bosnyak@w-vwa.de).
Es wird Bundesrecht und kein spezifisches Landesrecht vermittelt!
Es wird kein bestimmtes Fachverfahren vermittelt.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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