Europäische Vorgaben für Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahren – nationale Regelungen – besondere Bestimmungen für Landes- und kommunale Auftraggeber in Baden-Württemberg: Das sind die Themenfelder, deren Inhalte im Seminar vermittelt werden. Das Vergabebeschleunigungsgesetz des Bundes hat seit Juli 2026 Änderungen und Erleichterungen gebracht. Im nationalen Bereich gilt für Baden-Württemberg die Vergabeverwaltungsvorschrift für die Landesvergabedienststellen (VwV Beschaffung BW) aus dem Jahr 2024 sowie die Kommunale Vergabeverwaltungsvorschrift BW, die seit dem 01.01.2025 in Kraft ist. Diese Bestimmungen erlauben deutlich angehobene Wertgrenzen für die Vergabe von Direktaufträgen, beschränkte Ausschreibungen und Verhandlungsverfahren – befristet allerdings bis zum 30.09.2027. Weiter nehmen diese landesrechtlichen Regelwerke auf die Unterschwellenvergabeordnung Bezug, deren Novellierung und Vereinfachung zum 01.01.2027 vorgesehen ist; Wie geht es weiter?
In dem zweitägigen Seminar mit Workshopcharakter werden vorhandene Grundkenntnisse für die Beschaffung von (schwerpunktmäßig) Liefer- und Dienstleistungen, aber auch für Bauleistungen der wichtigen Regelungen vertieft behandelt. Durch viele praktische Beispiele und aktive mitwirkende Einbindung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt eine intensive Befassung mit den einzelnen Themenfeldern, mit dem Ziel, das notwendige Rüstzeug für fehlerfreie und wirtschaftliche Auftragsvergaben in den Beschaffungsalltag zu vermitteln. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind eingeladen, Fragen und besonders erörterungsbedürftige Punkte aus ihrem Beschaffungsalltag bereits im Vorfeld anzumelden.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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