Die Änderungen im GModG treten sukzessive in Kraft: Die neuen Anforderungen an die Heizungen und die Nutzungspflicht für erneuerbare Energien sind bereits in Kraft. Ab 1.1.2027 erfolgt der Umstieg auf Gesamtprimärenergiebedarf, neue Energieausweise, neue Effizienzklassen, Berücksichtigung von Photovoltaik, Sanierungspflichten für gut ein Viertel des gesamten NWG-Bestands, neue Referenzgebäude, neue DIN/TS 18599, um nur einige Neuerungen zu nennen. Ab 2028 werden neue öffentliche Gebäude als Nullemissionsgebäude zu errichten sein, ab 2030 dann alle Neubauten. Die Brennstoffversorgung muss ab 2029 sukzessive auf Biokraftstoffe oder Wasserstoff umgestellt werden. Zum Schutz von Mietern werden dafür detaillierte Regeln mit umfangreichen Ausnahmen erlassen.
Wir beleuchten mit einem Blick in den Markt und aus den politischen Vorgaben heraus, warum der
Gesetzgeber umstellt, welche Systematik dahintersteht und wie sich Aufgaben, Nachweise und Anforderungen für die Beratung und die Baupraxis verändern. Und wie wir diese Änderungen im Kontext der Klimaschutzanforderungen im Gebäudesektor einzuordnen haben.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab mit neuen Regeln für Energieeffizienz, Heizungen, Sanierung und Neubau.
Im Vortrag von Herrn Lambrecht Seminar erfahren Sie, welche Auswirkung das GModG auf die Praxis hat und es können Ihre konkreten Fragen besprochen werden.
VWA Karlsruhe
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