Der Wohnberechtigungsschein ist ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Wohnraumförderung in Ba-Wü. Grundlage hierfür ist das seit 2008 bestehende Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG), welches zuletzt im Jahr 2020 novelliert wurde. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines liegt in der Zuständigkeit der Wohnortgemeinde und betrifft somit ganz Baden- Württemberg.
Gegenstand des Seminars ist sowohl das Verfahren der Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines, die Anwendung in Bezug auf den geförderten Wohnungsbestand als auch die Inhalte der Novellierung des LWoFG und die aktuellen Hinweise zur Anwendung des LWoFG.
Das Seminar gibt einen Überblick über die wesentlichen Fragen der aktuellen Rechtslage und deren praktische Umsetzung im Bezug auf Wohnberechtigungsschein und Einkommensberechnung.
VWA Karlsruhe
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