Die Landesregierung hat im Zuge der Novellierung des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) einige Änderungen in Bezug auf die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins beschlossen.
Der Wohnberechtigungsschein ist ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Wohnraumförderung. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines liegt in der Zuständigkeit der Wohnortgemeinde und betrifft somit ganz Baden- Württemberg.
Gegenstand des Seminars ist sowohl das Verfahren der Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines, die Anwendung in Bezug auf den geförderten Wohnungsbestand als auch die Inhalte der Novellierung welche bereits seit dem 13. Mai 2020 zur Anwendung kommen.
• Antragsverfahren inkl. Ablauf
• Überblick über die Einkommensermittlung
• Einkommensgrenzen für Bestandswohnungen und Wohnungen nach dem LwoFG (Allgemeine Mietwohnraumförderung und Förderung für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung)
• Wohnberechtigungsschein nach § 15 LWoFG
• Auswirkung auf die Überwachung des geförderten Wohnungsbestandes
• Wohnberechtigungsschein für mittelbare Belegung, Belegungsrechte im Bestand sowie Verlängerung von Belegungsbindungen
• Änderung des LWoFG im Bereich der Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins zum 13. Mai 2020 in Verbindung mit den aktualisierten Hinweisen zu den Änderungen des LWoFG
Das Seminar gibt einen Überblick über die wesentlichen Fragen der aktuellen Rechtslage und deren praktische Umsetzung im Bezug auf Wohnberechtigungsschein und Einkommensberechnung.
VWA Karlsruhe
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