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Web-Seminar: BauGB 2025 und „Bau-Turbo“: Die Neuregelungen
Bauen und Planen

Web-Seminar: BauGB 2025 und „Bau-Turbo“: Die Neuregelungen

Produktnummer
2026-60030K
Online
NEU
Termin
30.01.2026
09:00-13:00 Uhr
Ort
Online
Gebühren
195,00 EUR
Dozierende
Manfred
Busch
Manfred Busch Regierungsbaumeister, Baudirektor a. D. Dozent für Bauplanungs- und Bauordnungsrecht Autor diverser Fachliteratur wie beispielsweise der Kommentierung der Landesbauordnung der Kommentierung der Landesbauordnung

5 anerkannte AKBW-Fortbildungspunkte für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für alle Fachrichtungen.

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bundestagsdrucksache 21/781 vom 7. Juli 2025) beinhaltet gravierende Änderungen des Bauplanungsrechts. Diese betreffen insbesondere die Zulassung von Wohnungsbauvorhaben im Wege der Befreiung oder Abweichung sowie lärmbezogene Festsetzungsmöglichkeiten in Bebauungsplänen. So können Wohnbauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen im Außenbereich ohne bauplanungsrechtliche Grundlage zugelassen werden. Seit dem 09.10.2025 ist das Gesetz in Kraft.

Inhalte

  • § 31 Abs. 3 BauGB: Erweiterte Befreiungsmöglichkeiten von Festsetzungen des Bebauungsplans – Grundzüge der Planung sind kein Hindernis mehr!
  • § 34 Abs. 3b BauGB: Abweichung vom Erfordernis des Einfügens für die Errichtung von Wohngebäuden – im unbeplanten Innenbereich kann größer und auf bisher nicht bebaubaren Grundstücksflächen gebaut werden!
  • § 246e BauGB: Umfassende Abweichungsmöglichkeit von BauGB-Vorschriften und Bebauungsplanfestsetzungen für Wohnbauvorhaben – auch im bisherigen Außenbereich können einzelne oder auch mehrere Gebäude ohne Bebauungsplan unmittelbar genehmigt werden.
  • § 36a BauGB: Zustimmung der Gemeinde – Voraussetzung ist die Zustimmung der Gemeinde – auch unter Bedingungen!
  • § 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB: Neue Festsetzungsmöglichkeiten für Geräuschimmissionen bzw. Geräuschemissionskontingente
  • § 216a BauGB: Unwirksamkeit von Bebauungsplänen mit Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm

Lernziele

ist es, in der halbtägigen Veranstaltung einen konzentrierten Überblick über alle Neuregelungen zu geben und die wichtigen neuen Regelungen ausführlich darzustellen, zu erläutern und zur praktischen Arbeit von Gemeinden, Baurechtsbehörden und Entwurfsverfassern in Bezug zu setzen.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Städten und Gemeinden im Bereich des Bauplanungsrechts, an Baurechtsbehörden sowie natürlich auch an die Entwurfsverfasser.

Veranstalter

VWA Karlsruhe

Zusatzinformationen

Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung mit einem Umfang von 5 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für alle Fachrichtungen anerkannt.

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden in Karlsruhe e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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