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LIVE-WEBINAR: Vom Gebäudeenergiegesetz zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz – Was für Kommunen und den Vollzug wichtig wird

Produktnummer
2026-3704SD
Online
NEU
LIVE-WEBINAR: Vom Gebäudeenergiegesetz zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz – Was für Kommunen und den Vollzug wichtig wird
Bauen und Planen
Termin
19.10.2026
09:30 Uhr bis 12:45 Uhr
Ort
VWA Digital
Digital
Gebühren
220,00 EUR
Dozent
Dipl.-Physiker
Klaus
Lambrecht
ECONSULT Lambrecht Jungmann Partner, Rottenburg und Stuttgart

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab mit neuen Regeln für Energieeffizienz, Heizungen, Sanierung und Neubau.
Die Änderungen im GModG treten sukzessive in Kraft: Die neuen Anforderungen an die Heizungen und die Nutzungspflicht für erneuerbare Energien sind bereits in Kraft. Ab 1.1.2027 erfolgt der Umstieg auf Gesamtprimärenergiebedarf, neue Energieausweise, neue Effizienzklassen,Berücksichtigung von Photovoltaik, Sanierungspflichten für gut ein Viertel des gesamten NWG-Bestands, neue Referenzgebäude, neue DIN/TS 18599, um nur einige Neuerungen zu nennen. Ab 2028 werden neue öffentliche Gebäude als Nullemissionsgebäude zu errichten sein, ab 2030 dann alle Neubauten. Die Brennstoffversorgung muss ab 2029 sukzessive auf Biokraftstoffe oder Wasserstoff umgestellt werden. Zum Schutz von Mietern werden dafür detaillierte Regeln mit umfangreichen Ausnahmen erlassen.
Wir beleuchten mit einem Blick in den Markt und aus den politischen Vorgaben heraus, warum der Gesetzgeber umstellt, welche Systematik dahintersteht und wie sich Aufgaben, Nachweise und Anforderungen für die Beratung und die Baupraxis verändern. Und wie wir diese Änderungen im Kontext der Klimaschutzanforderungen im Gebäudesektor einzuordnen haben. 

Inhalte

  • Vom Gebäudeenergiegesetz GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz GModG
    • Fortführung des GEG zum GModG – Aufzeigen der Unterschiede
    • Umsetzung der EU Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden EBPD
    • vom Niedrigstenergiegebäude zum Nullemissionsgebäude als Anforderungsniveau
    • Renovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude
    • Nutzungspflicht für erneuerbare Energien und Berücksichtigung Strom aus erneuerbaren Energien
    • Fortschreibung der 65%-Erneuerbare-Energien Anforderung bei Heizungen –Erfüllungsoptionen und Nachweisführung mit Anforderungen an die Brennstoffe
    • Berücksichtigung von Gebäude- und Wärmenetzen
    • Fristenregelungen, Ausnahmen und Verknüpfung mit der Wärmeplanung – wann greift was?
    • obligatorischer Energieberatungen, Gebäudemodernisierungspässe, Sanierungspflichten
    • Änderungen bei Mieterschutz, Bußgeldvorschriften, im Vollzug und für Schornsteinfeger
    • neue Nachweisverfahren (Gesamtprimärenergiebedarf), Effizienzklassen und Energieausweise
    • das neue baubare Referenzgebäude
    • Nachweisverfahren nach DIN V 18599, Übergang zur DIN/TS 18599
    • Navigationshilfen und FAQs, Fragerunde

Ihr Nutzen

Im Seminar erfahren Sie, welche Auswirkung das GModG auf die Praxis hat und wir können Ihre konkreten Fragen besprechen.

Zielgruppe

Architekt/-innen, Fachplaner/-innen, Handwerker/-innen, Bauherren und Verwaltung.

Zusatzinformationen

Das Seminar wird zur Zertifizierung bei der Architektenkammer Baden-Württemberg eingereicht.

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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